Bauen & Wohnen Zweibrücken

© Mediaparts - AdobeStock.com Der Grundstücksmarkt 'LH %HVFKD΍XQJ HLQHV JHHLJQHWHQ Grundstücks kann zum einen auf GHP ȌIUHLHQ 0DUNWȊ ¾EHU $QQRQFHQ oder die Einschaltung von Immobilienmaklern erfolgen, zum anderen bietet die Verwaltung durch die 9HU¸΍HQWOLFKXQJ GHV %DXO¾FNHQNDtasters auf der städtischen Internetseite (www.zweibruecken.de) Hilfestellung bei der Suche. Das Baulückenkataster beinhaltet alle bekannten unbebauten, untergenutzten oder geringfügig bebauten Grundstücke im Stadtgebiet, die DXV ¸΍HQWOLFK UHFKWOLFKHU 6LFKW sofort bzw. in absehbarere Zeit bebaubar sind, deren Eigentümer GHU 9HU¸΍HQWOLFKXQJ QLFKW ZLGHUsprochen haben. Bei Grundstücken in Privateigentum erhalten sie die Eigentümerauskunft beim Katasteramt bzw. dessen Auskunftsstelle im Rathaus. Auskunft über Baugrundstücke im Eigentum der Stadt Zweibrücken erhalten Sie beim Stadtbauamt, Abteilung Liegenschaften. Erschließung Nachdem Sie sich als Grundstücksbesitzer oder -käufer bei der Stadt Klarheit über die grundsätzlichen Möglichkeiten einer Bebauung verVFKD΍W KDEHQ LVW HV I¾U 6LH ZLFKWLJ sich über den Stand der Erschließung zu informieren, da davon der Zeitpunkt einer möglichen Bebauung abhängig ist. Die tatsächliche Nutzung einer Fläche hängt also davon ab, dass die Grundstücke an Straßen und Ver- und Entsorgungsanlagen angeschlossen und so mit dem vorhandenen Netz solcher Anlagen verbunden werden. Erst wenn die Erschließung vorhanden ist, sind Grundstücke baureif. Im Einzelnen versteht man unter Erschließungsanlagen die Herstellung und UnterKDOWXQJ GHU ¸΍HQWOLFKHQ ]XP $QEDX bestimmten Straßen, Wege, Plätze XQG 6DPPHOVWUD¡HQ GLH 3DUNȵ¦FKHQ und Grünanlagen (soweit sie Bestandteile der genannten Verkehrsanlagen sind) sowie Lärmschutzwände bzw. -wälle und Ähnliches. Darüber hinaus zählen dazu die Herstellung XQG 8QWHUKDOWXQJ GHU ¸΍HQWOLFKHQ Wasserversorgungs- und Abwasseranlagen sowie der Strom- und Energieversorgung und der Straßenbeleuchtung. In Neubaugebieten ist es grundsätzlich Aufgabe der Stadt, die Erschließungsanlagen herzustellen. Im Ausnahmefall kann die Erschließung durch Vertrag auch auf einen Dritten (Erschließungsträger) übertragen werden. Die Kosten hierfür werden nach Maßgabe der städtischen Erschließungsbeitragssatzung in GHU 5HJHO ELV ]X ɋ DXI GLH GXUFK die jeweilige Anlage erschlossenen Grundstücke umgelegt. Erschließungsbeiträge sind in der Regel zu Das Baugrundstück 12

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