Bauherrenbroschüre Stadt Seligenstadt

Ist die geplante Nutzung auf dem Baugrundstück zulässig? Nach der Baunutzungsverordnung stellt das Baugrundstück im baurechtlichen Sinne eine räumlich – meistens auch wirtschaftlich – zusammenhängende Fläche dar, die baulich einheitlich genutzt werden soll und nach öffentlich-rechtlichen Vorschriften mit Gebäuden bebaut werden darf. Daher geben die öffentlich-rechtlichen Vorschriften oder auf Grundlage dessen erstellte örtliche Satzungen vor, welche Nutzungen innerhalb welcher Flächen zulässig sind. Es ist für viele Grundstückseigentümer unverständlich, dass z. B. auf einem gewerblichen Grundstück kein Wohnhaus errichtet werden darf, dass Tierhalter keine Unterstände zum Schutz der Tiere auf der Koppel aufstellen dürfen, oder dass eine Tierzucht in einem reinen Wohngebiet unzulässig ist. Bei ersten Grundstücksbesichtigungen können Sie auch als Fachfremder anhand der umgebenden Nutzungen Einschätzungen treffen. Verbindliche Informationen erhalten Sie bei der zuständigen Genehmigungsbehörde oder der Einhardstadt Seligenstadt. Bestehen äußere Einschränkungen/Einflüsse für die geplante Nutzung? Diese Frage kann unterschiedlich betrachtet werden. Bei potenziellen Grundstückskäufern überwiegt die emotionale Seite, wie der freie Blick in die Landschaft, Nähe der Nahversorgung, Kindergarten oder Schule, ein sonniger Garten und wenn möglich z. B. © Fotolyse - AdobeStock.com 56 Das Baugrundstück

RkJQdWJsaXNoZXIy MTcxNzc3MQ==