WOHNGELD Das Wohngeld ist eine finanzielle Hilfe des Staates für Personen mit geringem Einkommen zur Entlastung bei den Wohnkosten. Das Wohngeld wird für den gesamten Haushalt gezahlt. Die Höhe des Wohngeldes hängt ab von der Anzahl der Haushaltsmitglieder, der Höhe der Einnahmen aller Haushaltsmitglieder und der Höhe der Kosten für den Wohnraum. Es wird nur auf Antrag bewilligt. Wer bereits andere staatliche Leistungen, auch für die Unterkunftskosten bekommt, kann in der Regel kein Wohngeld erhalten. Das sind zum Beispiel Bürgergeld oder Sozialhilfe (nach SGB II oder SGB XII), Grundleistungen nach dem Asylbewerbergesetz, BAföG oder Berufsausbildungshilfe). Im Jahr 2023 wurde das Wohngeld reformiert. Seitdem haben deutlich mehr Personen Anspruch auf Wohngeld. Der „Wohngeld-PlusRechner“ bietet Ihnen eine erste Orientierung, ob Sie eventuell einen Anspruch auf Wohngeld haben. Sie finden ihn auf der Internetseite www.bmwsb.bund.de/wohngeldrechner. Wenn Sie einen Antrag stellen möchten, wenden Sie sich bitte an die Wohngeldstelle der Stadt Nordhorn im Stadthaus II. Informationen zur Antragstellung in Nordhorn erhalten Sie auf der Internetseite www.nordhorn.de/wohngeld SOZIALHILFE Bei geringem Einkommen und Vermögenslosigkeit besteht grundsätzlich die Möglichkeit, Sozialhilfe nach dem Sozialgesetzbuch XII (SGB XII) in Anspruch zu nehmen. Auf die Gewährung der Sozialhilfe besteht bei Vorliegen der Voraussetzungen ein Rechtsanspruch. Erkundigen Sie sich nach den Voraussetzungen bei der Abteilung Soziales der Stadt Nordhorn, Stadthaus II. Für bestimmte Hilfearten wie z.B. > die Blindenhilfe, > die Hilfe zur Pflege, > die Eingliederungshilfe für Behinderte ist der Landkreis Grafschaft Bentheim zuständig: van Delden-Str. 1–7 | 48529 Nordhorn | 05921 961-848 oder -866 hanna.reurik@grafschaft.de | paula.nordemann@grafschaft.de GRUNDSICHERUNG IM ALTER Eine Form der Sozialhilfe ist die „Grundsicherung im Alter und bei Erwerbsminderung“. Wer das Rentenalter erreicht hat und seinen notwendigen Lebensunterhalt nicht aus dem eigenen Einkommen und/oder Vermögen bestreiten kann, hat grundsätzlich einen Anspruch auf die Gewährung von Grundsicherungsleistungen. Das gilt auch für jüngere Erwachsene, wenn sie auf Dauer voll erwerbsgemindert im Sinne der gesetzlichen Rentenversicherung sind. Die Leistungen der Grundsicherung im Alter und bei Erwerbsminderung sind bestimmt zur Sicherstellung der Grundbedürfnisse der menschlichen Existenz. Dazu zählen zum Beispiel Ernährung, Kleidung, Körperpflege, Hausrat, Haushaltsenergie, persönliche Bedürfnisse des täglichen Lebens sowie eine angemessene Unterkunft und Heizung. Sie werden – mit Ausnahme für Unterkunft und Heizung – grundsätzlich pauschaliert in Form von Regelsätzen erbracht. Einzelbeihilfen kommen nur unter besonderen Voraussetzungen in Betracht. Den Antrag auf Grundsicherung im Alter und bei Erwerbsminderung stellt man bei der Abteilung Soziales der Stadt Nordhorn, Stadthaus II. Die „Grundsicherung im Alter und bei Erwerbsminderung“ ist nicht zu verwechseln mit der Grundrente. Diese gibt es seit 2021 und ist ein Zuschlag zur eigenen Rente. Voraussetzung ist, dass jemand viele Jahre Beiträge gezahlt hat und trotzdem nur eine geringe Rente bekommt. Mehr Informationen dazu erhalten Sie bei der Deutschen Rentenversicherung. FINANZIELLE HILFEN Stammhaus: Neuenhauser Straße 37 | 48529 Nordhorn | 05921 34642 Niederlassung: Am Markt 9 | 49835 Wietmarschen | 05925 9983730 info@mikulla-bestattungen.de | www.mikulla-bestattungen.de Bestattungen | Beratung | Trauerhalle | Traueranzeigen | Vorsorge | Vorträge Wir sind für Sie da in der Grafschaft Bentheim IHR BESTATTER IN DER GRAFSCHAFT BENTHEIM 40
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