Wegweiser der Stadt Nordhorn

Modul 1: 10 % Modul 6: 15 % Modul 5: 20 % Modul 4: 40 % Modul 2 oder Modul 3 (höchster berechneter Wert): 15 % Modul 5: Bewältigung von und selbständiger Umgang mit krankheits- und therapiebedingten Anforderungen und Belastungen – Angaben zur Versorgung > z. B. Medikation > Injektionen > Versorgung intravenöser Zugänge (Port) > Einreibungen sowie Kälte- und Wärmeanwendungen > Messung und Deutung von Körperzuständen > Verbandwechsel und Wundversorgung > Versorgung mit Stoma > Regelmäßige Einmal-Katheterisierung und Nutzung von Abführmethoden > Zeit- und technikintensive Maßnahmen in häuslicher Umgebung > Arztbesuche > Besuche anderer medizinischer oder therapeutischer Einrichtungen (bis zu 3 Stunden) > Zeitlich ausgedehnte Besuche medizinischer oder therapeutischer Einrichtungen (länger als 3 Stunden) > Einhalten einer Diät oder anderer krankheits- oder therapiebedingter Verhaltensvorschriften Modul 6: Gestaltung des Alltagslebens und sozialer Kontakte > z. B. Gestaltung des Tagesablaufs und Anpassung an Veränderungen > Ruhen und Schlafen > Interaktion mit Personen im direkten Kontakt > Kontaktpflege zu Personen außerhalb des direkten Umfelds PFLEGEGELD Erfragen Sie die aktuellen Pflegesätze in Ihrer Kommune/Stadt/Landkreis. Bewertung der Module Die Gesamtpunkte aller einzelnen Module bilden die Grundlage für die Zuordnung eines Pflegegrades. > 12,5 – 26,5 Punkte: geringe Beeinträchtigung der Selbstständigkeit = Pflegegrad 1 > 27,0 – 47,0 Punkte: erhebliche Beeinträchtigung der Selbstständigkeit = Pflegegrad 2 > 47,5 – 69,5 Punkte: schwere Beeinträchtigung der Selbstständigkeit = Pflegegrad 3 > 70,0 – 89,5 Punkte: schwerste Beeinträchtigung der Selbstständigkeit = Pflegegrad 4 > 90,0 –100,0 Punkte: schwerste Beeinträchtigung der Selbstständigkeit mit besonderen Anforderungen an die pflegerische Versorgung (bei Vorliegen einer besonderen Bedarfskonstellation, z. B. die Gebrauchsunfähigkeit beider Arme und beider Beine, schwere Formen von Parkinson, ALS, Lähmungen, Verlust der Gliedmaßen) = Pflegegrad 5 Den Antrag auf Feststellung des Pflegegrads stellen Sie bei Ihrer Krankenkasse/Pflegekasse. Kostenübernahme in diversen Bereichen Informieren Sie sich bei Ihrem Versicherungsträger zur Kostenübernahme für Betreuung und haushaltsnahe Dienste, Pflegehilfsmittel, Pflegekurse, Palliativ Care (ambulant), Verhinderungspflege, Tage- und Nachtpflege, Kurzzeitpflege, vollstationäre Pflege, Pflegeberatung sowie über Zuschüsse zur Verbesserung des Wohnumfelds. Malteser Hilfsdienst gGmbH Lengericher Straße 39, 49809 Lingen 0591 61059-0 // info.lingen@malteser.org Þ malteser-lingen.de Malteser Menüservice • an 365 Tagen im Jahr • heiß auf Porzellan serviert Malteser Hausnotruf • an 365 Tagen im Jahr • rund um die Uhr • Bereitschaftsdienst inkl. Schlüsselhinterlegung Malteser Fahrdienst • Krankenfahrten • • mit und ohne Rollstuhl • Liegendtransport • Treppentransfer im Tragestuhl žœĚžœŠ‘›Ž— SOZIALE DIENSTE UND EINRICHTUNGEN www.seniorenzentrum-nino-allee.de NINO - Allee 17, 48529 Nordhorn E-Mail: info@seniorenzentrum-nino-allee.de Tel.: 05921 37013 Fax: 05921 3701555 Seniorenzentrum NINO - Allee SENIORENZENTRUM NINO-Allee 34

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