Wegweiser der Stadt Nordhorn

LEBENSMITTELAUSGABESTELLEN Die Nordhorner Tafel gibt gespendete Lebensmittel gegen eine geringe Gebühr an Bedürftige aus. S Die Lebensmittelausgabestelle der Nordhorner Tafel befindet sich hier: Lise-Meitner-Str. 21 | 48529 Nordhorn 05921 7121657 | 0173 2543926 ` Ausgabezeiten: Dienstag: 14.00 –16.00 Uhr | Mittwoch: 14.00 –18.00 Uhr Wer zum ersten Mal kommt, sollte sich Mittwochs um 15 Uhr an der Ausgabestelle melden. S Eine weitere Ausgabestelle befindet sich im Ortsteil Klausheide: „Kühlhaus“ an der Kruppstr. ` Ausgabezeit: Freitag: 16.30 –17.00 Uhr Für Klausheide werden individuell gepackte Kisten geliefert. Eine vorherige telefonische Anmeldung ist unbedingt erforderlich. SDes Weiteren bietet die Nordhorner Tafel folgende Leistungen an: > „Das Lädchen“ Sozialkaufhaus Gildehauser Weg 86 | 48529 Nordhorn Öffnungszeiten: Montag | Mittwoch | Freitag: 13.00 –17.00 Uhr > „Café Mittendrin“ Daimlerstr. 1 | 48529 Nordhorn Öffnungszeiten: Montag | Mittwoch | Freitag: 14.00 –17.00 Uhr Donnerstag: 8.30 –10.30 Uhr FUßPFLEGEDIENSTE Wenn sie darauf angewiesen sind, eine Fußpflege in Anspruch zu nehmen, kann bei geringem Einkommen und unter bestimmten Voraussetzungen die Kostenübernahme aus Sozialhilfemitteln möglich sein. Setzen Sie sich bitte diesbezüglich vorab mit der Abteilung Soziales in Verbindung. Die in Nordhorn angebotenen Fußpflegedienste entnehmen Sie bitte der örtlichen Presse oder dem Telefonbuch (Gelbe Seiten). DIE PFLEGE IM EIGENEN ZUHAUSE Mehr als drei Viertel aller Pflegebedürftigen in Deutschland nehmen häusliche Pflege vor allem in der eigenen Wohnung in Anspruch. Pflegebedürftige haben die Möglichkeit, selbst zu entscheiden, von wem sie gepflegt werden möchten. Die Pflegeversicherung unterstützt auch die Versorgung durch Angehörige, Freunde oder ehrenamtlich Tätige und zahlt dafür Pflegegeld. Auch die ambulante Pflege ermöglicht Betroffenen, in ihrer vertrauten Umgebung zu bleiben. Der ambulante Pflegedienst unterstützt Pflegebedürftige und ihre Angehörigen bei der Pflege zu Hause. Er bietet Familien Unterstützung und Hilfe im Alltag, damit pflegende Angehörige zum Beispiel Beruf und Pflege sowie Betreuung besser organisieren können. Das Leistungsangebot des ambulanten Pflegedienstes erstreckt sich über verschiedene Bereiche. Dies sind vor allem: > körperbezogene Pflegemaßnahmen, wie etwa Körperpflege, Ernährung, Förderung der Bewegungsfähigkeit, > pflegerische Betreuungsmaßnahmen, zum Beispiel Hilfe bei der Orientierung, bei der Gestaltung des Alltags oder auch bei der Aufrechterhaltung sozialer Kontakte, > häusliche Krankenpflege als Leistung der gesetzlichen Krankenversicherung, wie zum Beispiel Arzneimittelgabe, Verbandswechsel, Injektionen, > Beratung der Pflegebedürftigen und ihrer Angehörigen bei pflegerischen Fragestellungen, Unterstützung bei der Vermittlung von Hilfsdiensten wie Essensbelieferung oder Organisation von Fahrdiensten und Krankentransporten sowie > Hilfen bei der Haushaltsführung, zum Beispiel Kochen oder Reinigen der Wohnung. Die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter der Pflegedienste (Krankenpfleger/-innen, Altenpfleger/-innen usw.) leisten insbesondere ambulante Behandlungs-, Kranken-, Alten- und Familienpflege. Sie kommen ins Haus und übernehmen vielfältige Aufgaben. Hierzu gehören Hilfen bei der Körperpflege und bei häuslichen Verrichtungen. Die Kosten für die Inanspruchnahme der Leistungen der Pflegedienste können je nach Einzelfall von den Kranken- oder Pflegekassen und/oder vom Sozialamt übernommen bzw. von den Betreuten selbst getragen werden. Erkundigen Sie sich diesbezüglich rechtzeitig bei den zuständigen Leistungsträgern (Pflegedienste, Kranken- und/oder Pflegekasse, Landkreis Grafschaft Bentheim). PFLEGE-TELEFON Das Pflegetelefon des SoVD-Landesverbands Niedersachsen e. V. ist ein Angebot für pflegebedürftige Menschen und ihre Angehörigen bei Sorgen rund um das Thema Pflege. Wir hören zu und nehmen uns Zeit für ein Gespräch, zum Beispiel bei familiären Entscheidungen, bei Überforderung durch die Pflege von Angehörigen zu Hause oder bei Konflikten mit Pflegediensten und -heimen. Wir zeigen geeignete Verfahrenswege auf und geben Hinweise auf weiterführende Dienste. Auch als erste Anlaufstelle hilft das Pflegetelefon weiter, wenn das Thema Pflege plötzlich und akut auf Sie zu kommt. Im Gespräch wird erläutert, wo Sie Rat und Hilfe vor Ort finden können, und wir besprechen Ihr weiteres Vorgehen. 0511 70148148 | pflegetelefon@sovd-nds.de S Hinweis: Das SoVD-Pflegetelefon bietet keine Rechtsberatung. Bei rechtlichen Fragen und zur Beantragung von Pflegeleistungen wenden Sie sich bitte an das Mitglieder-Service-Telefon der SoVD-Beratung unter 0511 65610721. ` Sprechzeiten: Aus organisatorischen Gründen ist beim SoVD-Pflegetelefon dauerhaft ein Anrufbeantworter geschaltet, die Rückrufe erfolgen zeitnah von Montag bis Freitag. Alle Gespräche werden vertraulich und auf Wunsch auch anonym behandelt. Die Anrufe sind kostenfrei. S Bitte beachten Sie: Das SoVD-Pflegetelefon ist kein Notruf-Telefon für Situationen mit akutem Handlungsbedarf. Wenden Sie sich im Falle eines lebensbedrohlichen Notfalls bitte an die allgemeinen Notrufnummern 112 oder 110. In dringenden Fragen zu pflegerischen Themen wenden Sie sich bitte an den örtlichen Pflegestützpunkt oder an einen ambulanten Anbieter vor Ort. 27

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