BETREUTES WOHNEN Hauptziel des betreuten Wohnens ist es, den Betroffenen so viel Verantwortung wie möglich zu belassen. Sie sollen dabei gefördert werden, ihr Leben selbstständig zu gestalten. Eine Unterbringung in einem Alten- oder Pflegeheim soll möglichst vermieden oder so weit wie möglich hinausgeschoben werden. Beim betreuten Wohnen kann der Service von Angebot zu Angebot unterschiedlich sein. Zum Beispiel können Pflegeleistungen, hauswirtschaftliche Dienste oder ein Hausnotruf angeboten werden. Im Rahmen des betreuten Wohnens gibt es verschiedene Wohnformen. Es gibt Seniorinnen und Senioren, die in ihrer eigenen Wohnung leben und Unterstützung von einem ambulanten Pflegedienst, einer Helferin oder einem Helfer erhalten. Eine andere Form des betreuten Wohnens ist das Zusammenleben in einer therapeutischen Wohngemeinschaft. Der Begriff „betreutes Wohnen“ ist allerdings nicht nur auf das Wohnen für ältere Menschen beschränkt. Unter diesem Begriff werden auch Wohnformen verstanden, in denen alte Menschen, psychisch Kranke, Behinderte oder Jugendliche von ausgebildeten Fachkräften aus den Bereichen Sozialarbeit, Psychologie, Erziehung, Therapie oder Pflege betreut werden. SENIORENWOHNANLAGEN Hierbei handelt es sich um abgeschlossene Wohneinheiten, denen eine Pflegestation angegliedert ist und die für diejenigen, die dort in den Wohnungen leben, einen hauseigenen Pflegedienst anbieten. Grundsätzlich können sich die Bewohnerinnen und Bewohner aber auch von anderen Diensten pflegen lassen. Die Wohnungen sollten über barrierefreie Badezimmer, rollstuhlgerechte Eingänge usw. verfügen. Das Bundesministerium für Familie, Senioren, Frauen und Jugend hat den Ratgeber „Auf der Suche nach der passenden Wohn- und Betreuungsform – ein Wegweiser für ältere Menschen“ veröffentlicht. Dieser kann im Internet unter www.bmfsfj.de heruntergeladen werden. PFLEGEBERATUNG Der Pflegestützpunkt des Landkreises Grafschaft Bentheim bietet eine individuelle, vertrauliche und kostenlose Pflege- und Seniorenberatung an. Diese umfasst: > Hilfen im Haushalt > Essen auf Rädern > Hausnotruf > Möglichkeiten der ambulanten Pflege > Betreutes Wohnen > Informationen über bestehende stationäre Pflegeeinrichtungen > Kurzzeitpflege (vorübergehende Heimaufnahme) > Tagespflege in einer Einrichtung > Dauerhafte Aufnahme in ein Heim > Maßnahmen zur Eingliederung behinderter Menschen > Finanzierungsmöglichkeiten der verschiedenen Hilfen > Vermittlung der Hilfsangebote > Beratung für ratsuchende Angehörige Wenden Sie sich im Bedarfsfall an die Stabsstelle Engagementförderung und gesellschaftliche Partizipation SBesuchsadresse: Bachstr. 3 | 48527 Nordhorn Postadresse: van-Delden-Str. 1–7 | 48527 Nordhorn 05921 961844 | spn@grafschaft.de UMZUG Wenn Sie in eine andere Stadt oder Gemeinde umziehen, melden Sie sich bitte bei der Verwaltung des neuen Wohnortes an. Diese informiert dann die ehemalige Wohnsitzgemeinde über den Umzug. Ziehen Sie allerdings innerhalb Nordhorns von einer Wohnung in eine andere Wohnung oder in ein Alten- oder Pflegeheim um, melden Sie sich einfach im Bürgeramt der Stadt Nordhorn am Büchereiplatz um. Dort erhalten Sie auch alle notwendigen Formulare. Für den Umzug in eine öffentlich geförderte Wohnung benötigen Sie einen Wohnberechtigungsschein, den Sie im Bauordnungsamt beantragen können. Denken Sie daran, Strom, Gas, Wasser, Telefon, Radio, Fernsehen oder Zeitungsabonnements ab- bzw. umzumelden und Ihre Anschriftenänderung der Rentenstelle, Ihrer Krankenkasse, ihrem Geldinstitut sowie Ihren Verwandten und Bekannten mitzuteilen. Für die Übergangszeit bietet die Deutsche Post einen Nachsendeservice an, der Ihre Post an die neue Adresse umleitet. Erkundigen Sie sich bitte bei der Deutschen Post nach den Gebühren. © Halfpoint - AdobeStock.com 16
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