Wegweiser der Stadt Nordhorn

WOHNUNGSANPASSUNGSMAßNAHMEN Der Schritt in ein Altenheim fällt vielen Menschen besonders schwer. Aus diesem Grund gibt es zahlreiche Hilfen, damit die eigenständige Haushaltsführung gesichert werden kann. Die Lebensumstände von älteren Menschen erfordern häufig eine Anpassung der eigenen Wohnung an die veränderten Lebensverhältnisse, damit Sie so lange wie möglich in der vertrauten Umgebung leben können. Dies trifft besonders dann zu, wenn eine Behinderung oder Pflegebedürftigkeit hinzukommt. Bevor Sie Veränderungsmaßnahmen in Angriff nehmen, sollten Sie sich nach Hilfen erkundigen. Im Rahmen der Wohnbauförderung des Landes Niedersachsen können zum Beispiel unter bestimmten Voraussetzungen günstige Darlehen für altersgerechte Veränderungen im selbst genutzten Wohnraum über die Nbank in Anspruch genommen werden. Nähere Informationen können Sie im Internet unter www.nbank.de abrufen. Die Antragsformulare sowie weitere Informationen sind bei den zuständigen Wohnraumförderungsstellen zu erhalten (zum Beispiel bei der Stadt Nordhorn). Die Pflegekassen können grundsätzlich auch Hilfen für Umbaumaßnahmen gewähren. Voraussetzung für die Hilfegewährung der Pflegekassen ist allerdings unter anderem, dass ein Pflegegrad vorliegt und die Pflegekasse den Bedarf anerkennt. Der Landkreis Grafschaft Bentheim kann im Rahmen der Eingliederungshilfe unter Umständen Kosten für bauliche Veränderungen übernehmen, die erforderlich sind, um eine Wohnung behindertengerecht zu gestalten. Da es sich bei der Eingliederungshilfe um eine Leistung nach dem Sozialgesetzbuch XII handelt, ist diese Hilfe einkommens- und vermögensabhängig; zudem sind Leistungen anderer Träger (zum Beispiel der Pflegekassen oder der Wohnungsbauförderung) vorrangig. WOHNBERATUNG Mit einer Wohnberatung erfahren Sie, ob und wie Sie Ihre Wohnung behinderten- bzw. seniorengerecht umgestalten können. Das geht zum Beispiel durch den Einbau einer ebenerdigen Dusche, die Beseitigung von Gefahrenquellen wie Türschwellen, Telefonkabeln oder Teppichkanten, dem Anbringen von Handläufen im Treppenhaus, durch Treppenlifte oder Türverbreiterungen. Wohnberaterinnen und Wohnberater informieren auch über die Finanzierungsmöglichkeiten der erforderlichen Maßnahmen. Wenn der Verbleib in der eigenen Wohnung nicht mehr möglich ist helfen Sie auch, alternative Wohnformen vor Ort zu finden. Kostenlose Wohnberatung erhalten Sie über die Stabsstelle Engagementförderung & gesellschaftliche Partizipation SBesuchsadresse: Bachstr. 3 | 48527 Nordhorn 05921 961844 | spn@grafschaft.de Mieterinnen und Mieter der GEWO können ebenfalls eine Wohnberatung erhalten. Wenden Sie sich dafür an die Geschäftsstelle: GEWO – Gesellschaft für Bauen und Wohnen mbH SStadtring 31 | 48529 Nordhorn | 05921 7060 | info@gewo-nordhorn.de SENIORENWOHNUNGEN Um den Menschen auch im Alter ihre Selbstständigkeit und ein selbstbestimmtes Leben zu erhalten, gibt es in Nordhorn zahlreiche altersgerechte Wohnungen. Eine Seniorenwohnung soll dem Bedürfnis älterer Menschen entgegenkommen, so lange wie möglich selbstständig zu leben und eigenständig zu bleiben. Lage, Grundriss und Ausstattung sollen den besonderen Anforderungen dieses Lebensalters gerecht werden. Für öffentlich geförderte Seniorenwohnungen wird ein Wohnberechtigungsschein benötigt. Dieser kann im Bauordnungsamt der Stadt Nordhorn beantragt werden. WOHNEN IM ALTER 15

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