Wegweiser der Stadt Nordhorn

PARKAUSWEIS FÜR SCHWERBEHINDERTE Ein Schwerbehindertenausweis allein berechtigt nicht zum Parken auf Plätzen mit Rollstuhl-Symbol! Dazu wird ein blauer EU-Parkausweis benötigt. Nur schwerbehinderte Menschen mit außergewöhnlicher Gehbehinderung (Merkzeichen „aG“) oder blinde Menschen (Merkzeichen „Bl“) können einen blauen EU-Parkausweis beantragen. Die Feststellung der Voraussetzungen für die Zuerkennung des Merkzeichens „aG“ erfolgt im Rahmen der Beantragung des Schwerbehindertenausweises. Einige Gruppen von schwerbehinderten Menschen können stattdessen einen orangenen Parkausweis beantragen. Dieser berechtigt nicht zum Parken auf Behindertenparkplätzen. Er gewährt aber andere Erleichterungen beim Parken. Der orangene Parkausweis ist gültig in gesamt Deutschland. SDer Antrag für den blauen oder den orangenen Parkausweis kann gestellt werden im: Verkehrsamt der Stadt Nordhorn Stadthaus I | Zimmer E.11 // EG Bahnhofstr. 24 | 48529 Nordhorn | 05921 878101 Das Antragsformular kann schon vorab heruntergeladen und ausgefüllt werden: www.nordhorn.de | Suchwort „Parkerleichterung“ KURMAßNAHMEN Gesundheit ist in jedem Alter sehr wertvoll und darum sollte sorgfältig mit ihr umgegangen werden. Wenn bei Ihnen aus ärztlicher Sicht eine Maßnahme zur Vorsorge oder Rehabilitation erforderlich ist, sollte die Möglichkeit einer Kostenübernahme möglichst frühzeitig mit Ihrer Krankenkasse abgeklärt werden. ENERGIEVERSORGUNG Bei Fragen zu Ihrer Rechnung für Strom, Trinkwasser und Erdgas oder bei An-, Um- und Abmeldungen, können Sie sich bequem per Telefon an Ihren Versorger wenden. Sie benötigen hierzu nur Ihre Kundennummer. Diese finden Sie genau wie die Anschrift und Telefonnummer des Versorgers auf Ihrer letzten Verbrauchsabrechnung. Im Falle einer Störung wenden Sie sich bitte direkt an den: STÖRUNGSDIENST nvb Nordhorner Versorgungsbetriebe GmbH SGildkamp 10 | 48529 Nordhorn | 05921 301142 (24 Stunden Rufbereitschaft) SDen nvb-Kundenservice erreichen Sie Montag: 8.00–18.00 Uhr Dienstag–Donnerstag: 8.00–17.00 Uhr Freitag: 8.00–13.00 Uhr 05921 301222 | kundenservice@nvb.de TELEFON Die Rufnummern für Kundenservice und Störungsmeldungen entnehmen Sie bitte Ihren jeweiligen Vertragsunterlagen. FERNSEHEN/RUNDFUNK Funkstörungen/Empfangsstörungen bei Fernseh- und Rundfunkanlagen können Sie bei der Bundesnetzagentur melden. SDie Rufnummer 0228 141516 ist 24 Stunden am Tag erreichbar. Oder schreiben Sie eine E-Mail an funkstoerung@ bnetza.de. Bitte beachten Sie nach Möglichkeit vor der Kontaktaufnahme die Hinweise zu Funkstörungen im Internet unter: www.bundesnetzagentur.de 13

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