PAPIERE UND URKUNDEN Bestimmte Urkunden, Bescheinigungen und Dokumente muss man immer wieder vorweisen. Zum Beispiel, um Leistungen beantragen zu können oder Vergünstigungen zu erhalten. Darum ist es sinnvoll, die einzelnen Papiere zusammengefasst in einem Ordner an einem bestimmten Ort aufzubewahren. Der Ordner sollte folgenden Inhalt haben: > Geburtsurkunde, Heiratsurkunde, Familienstammbuch > Sparbücher, Kontoauszüge > Versicherungs- und Sterbegeldpolicen > Rentenbescheide > Mietvertrag, Mietbücher > bei Hausbesitz: Grundbuchauszug und andere Unterlagen > sonstige wichtige persönliche Papiere PERSONALAUSWEIS UND REISEPASS Wenn Sie einen neuen Personalausweis oder Reisepass benötigen, wenden Sie sich an das: SBürgerbüro der Stadt Nordhorn Stadthaus II | Büchereiplatz | 48529 Nordhorn | 05921 87860 `Öffnungszeiten des Bürgerbüros Montag–Mittwoch: 8.00–12.30 | 14.00–16.30 Uhr Donnerstag: 8.00–12.30 | 14.00–18.00 Uhr Freitag: 8.00–12.30 Uhr Sie können vorher einen Termin online vereinbaren: https://termin.nordhorn.de Das Bürgerbüro ist die zentrale Anlaufstelle, um Angelegenheiten bei der Verwaltung zu erledigen, wie > An-, Ab- und Ummeldungen > Passangelegenheiten > Meldebestätigungen > Ausstellen von Führungszeugnissen > Beglaubigungen (außer Personenstandsurkunden) RENTENANGELEGENHEITEN Die Deutsche Rentenversicherung berät die Bürgerinnen und Bürger in Nordhorn über Rentenangelegenheiten. `Sprechstunden finden jeden 1. Dienstag im Monat jeweils von 8.30–12.30 und 13.30–15.30 Uhr im Stadthaus II am Büchereiplatz statt. Es ist allerdings eine vorherige Terminabsprache erforderlich: 0541 350770 | beratung.in.osnabrueck@drv-bsh.de SDie Deutsche Rentenversicherung bietet darüber hinaus ein kostenloses Servicetelefon an: 0800 10004800 Erreichbar von Montag–Donnerstag: 8.00–19.00 Uhr Freitag: 8.00–15.30 Uhr SCHWERBEHINDERTENAUSWEIS Schwerbehinderten Menschen wird vom zuständigen Landesamt auf Antrag ein Ausweis über die Eigenschaft als schwerbehinderter Mensch, den Grad der Behinderung und über weitere gesundheitliche Merkmale ausgestellt, wenn der festgestellte Grad der Behinderung mindestens 50% beträgt. Für Antragstellende mit Wohnsitz im Landkreis Grafschaft Bentheim ist das SNiedersächsische Landesamt für Soziales, Jugend und Familie – Außenstelle Osnabrück Iburger Str. 30 | 49082 Osnabrück | 0541 58451 zuständig. Erstanträge und/oder Folge(Verschlimmerungs)anträge erhalten Sie in der Abteilung für Soziale Sicherung des Landkreises Grafschaft Bentheim persönlich oder auf telefonische Anforderung per Post. Detaillierte Informationen zum Schwerbehindertenausweis finden Sie auch im Internet auf den Seiten des Niedersächsischen Landesamts für Soziales, Jugend und Familie unter: www.soziales.niedersachsen.de RATSCHLÄGE UND TIPPS © Halfpoint - AdobeStock.com 12
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