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Das Amt Kaltenkirchen-Land

Einwohner: ca. 11.000
Amtsvorsteher: Klaus Brakel
1. Stellvertreter: Klaus Gerdes

Amtsverwaltung
Schmalfelder Straße 9
24568 Kaltenkirchen
Telefon: 04191 50090
Fax: 01491 500932
E-Mail: info@kaltenkirchen-land.de
Internet: www.kaltenkirchen-land.de
Internet: www.kaki-land.de

Öffnungszeiten
Montag - Freitag 08.00 - 12.00 Uhr
Montag Nachmittag 13.30 - 15.30 Uhr
Donnerstag Nachmittag 13.30 - 18.00 Uhr

Die historische Begründung zum Wappen

Die sechs Gemeinden des Amtes Kaltenkirchen-Land Alveslohe, Hartenholm, Hasenmoor, Lentföhrden, Nützen und Schmalfeld liegen geographisch auf dem flachen Geestrücken in Holstein. Das Geviert im Schild soll auf die frühere Zugehörigkeit der Amtsgemeinden zu den ehemaligen vier Ämtern Kaltenkirchen, Wittenborn, Kaden und Ulzburg hinweisen.

Die vier blauen Wellenbalken weisen auf die Auenlandschaft mit zahlreichen von Ost nach West fließenden Auen im Amtsgebiet hin: Ohlau, Schmalfelder Au, Schirnau, Krückau, Pinnau und Gronau. Zwei silberne Eichenblätter versinnbildlichen den Zusammenschluss Schleswig und Holsteins und weisen auf den typischen Baum der Geest, die Eiche, hin.

Schließlich weist die Farbgebung blau-weiß (silber)-rot auf die schleswig-holsteinischen Landesfarben hin.

Chronik

Am 1. April 1953 wurde das Amt Kaltenkirchen-Land mit den Gemeinden Hasenmoor, Lentföhrden, Nützen und Schmalfeld gegründet. Die Gemeinde Kaltenkirchen, die bis dahin ebenfalls dem Amt angehörte, wurde selbstständig.

Die Gemeinde Hartenholm schloss sich zum 1. Januar 1968 dem Amt Kaltenkirchen-Land an. Damit bestand das Amt nun aus fünf Gemeinden. Ein Jahr später, am 1. Januar 1969 schlossen sich die Gemeinden Ellerau und Alveslohe ebenfalls dem Amt an. Nun bestand das Amt bereits aus sieben Gemeinden.

Da die Einwohnerzahlen ständig stiegen und der Verwaltungsaufwand wuchs, wurde das Amtsgebäude in den Jahren 1989 und 1990 durch einen Erweiterungsbau vergrößert. Dieser wurde im April 1990 eingeweiht. Aktuell ist ein Neubau auf Nützener Gemeindegebiet geplant.

Mit Wirkung vom 1. April 1998 schied die Gemeinde Ellerau aus dem Amt aus und gründete eine eigene hauptamtliche Verwaltung. Ellerau war bis dahin die größte amtsangehörige Gemeinde.

Aufgaben der Amtsverwaltung

Wesentliche Aufgabe des Amtes ist es, im Einvernehmen mit der jeweiligen Bürgermeisterin oder dem jeweiligen Bürgermeister die Beschlüsse der Gemeindevertretung vorzubereiten, nach deren Beschlüssen die Selbstverwaltungsaufgaben der Gemeinden durchzuführen und diese insgesamt zu unterstützen. Zudem ist das Amt für die Erledigung der gesetzlichen Aufgaben (so genannte Weisungsaufgaben) der Gemeinden direkt zuständig (z. B. Meldeamt / Standesamt / Ordnungsamt).

Gremien des Amtes

Oberstes Entscheidungsgremium des Amtes ist der Amtsausschuss. Dieser setzt sich aus den Bürgermeisterinnen bzw. Bürgermeistern der amtsangehörigen Gemeinden sowie pro Gemeinde je nach Größe teilweise weiteren Vertreterinnen und Vertretern zusammen (z. Zt. 13 Mitglieder).

Die Amtvorsteherin / der Amtsvorsteher ist Vorsitzende / Vorsitzender des Amtsausschusses und gleichzeitig ehrenamtliche Leitung des Amtes.

Zur Vorbereitung der Beschlüsse des Amtsausschusses dient der mit allen Bürgermeistern der amtsangehörigen Gemeinden besetzte Finanzausschuss.