Zugangsvoraus- setzungen siehe Bewerberprofil Reinigen, Desinfizieren, Kontrollieren, Pflegen, Sterilisieren und Lagern von Medizinprodukten und Geräten und Pflegeutensilien • Inbetriebnahme der Geräte zur Aufbereitung im Reinigungs- und Desinfektionsbereich • Vorbereiten der Medizinprodukte zur maschinellen Reinigung und Desinfektion • Desinfizieren der Produkte manuell (chemisch) oder maschinell (thermisch/chemothermisch) • Durchführen von Sichtkontrollen der aufbereiteten Produkte • Veranlassen weiterer Reinigungsmaßnahmen bei Restverschmutzungen • Vornehmen der Sterilisation mithilfe spezieller Geräte • Durchführen der Funktionskontrolle nach Behandlung • Erfassen und Bewerten der Desinfektions- und Sterilisationsprozesse im EDVDokumentationssystem • Kommissionieren der Medizinprodukte nach Kundenvorgaben • Erstellen von Hygiene- und Desinfektionsplänen Beschäftigungsmöglichkeiten finden sich in Krankenhäusern und Kliniken (z. B. in der Aufbereitungseinheit für Medizinprodukte, ggf. im Operationsbereich), in ambulanten Operationszentren, in größeren Gemeinschaftspraxen sowie bei Dienstleistungsunternehmen für die Aufbereitung von Medizinprodukten. Bewerberprofil: In der Regel mittlerer Bildungsabschluss • Gute Noten in Biologie und Chemie • Sorgfalt • Umsicht • Verantwortungsbewusstsein • Selbstständiges Arbeiten • Beobachtungsgenauigkeit • Handwerkliches Geschick • Technisches Verständnis Ausbildungsart: Ausbildung geregelt durch Empfehlung der Deutschen Gesellschaft für Sterilgutversorgung (DGSV e. V.) Zeitraum: 3 Jahre Ausbildungsangebote Seite: 75 (m/w/d) Fachkraft für Medizinprodukteaufbereitung Gut zu wissen! Probezeit: Sie dauert mindestens einen Monat und höchstens vier Monate. Du kannst ohne Angabe von Gründen schriftlich kündigen. Das gleiche Recht hat auch dein Ausbildungsbetrieb! Urlaub: Die Mindestanzahl an Urlaubstagen wird durch das Arbeitsrecht festgelegt. Bei minderjährigen Azubis greift hier das Jugendarbeitsschutzgesetz. Gut zu wissen! Probezeit: Sie dauert mindestens einen Monat und höchstens vier Monate. Du kannst ohne Angabe von Gründen schriftlich kündigen. Das gleiche Recht hat auch dein Ausbildungsbetrieb! Urlaub: Die Mindestanzahl an Urlaubstagen wird durch das Arbeitsrecht festgelegt. Bei minderjährigen Azubis greift hier das Jugendarbeitsschutzgesetz. Wichtige Vertragsangaben Dein Ausbildungsvertrag enthält mindestens Angaben zu folgenden Punkten: Bezeichnung des Ausbildungsberufs sowie Ziel und zeitliche Gliederung der Berufsausbildung (Ausbildungsplan) Beginn und Dauer der Ausbildung Ausbildungsmaßnahmen außerhalb der regulären Ausbildungsstätte Dauer der regelmäßigen täglichen Arbeitszeit Dauer der Probezeit und des Urlaubs Zahlung und Höhe der Ausbildungsvergütung Voraussetzungen, die eine Vertragskündigung rechtfertigen Hinweis auf Tarifverträge, Betriebs- oder Dienstvereinbarungen, die bei deinem Vertrag greifen Wichtige Vertragsangaben Dein Ausbildungsvertrag enthält mindestens Angaben zu folgenden Punkten: Bezeichnung des Ausbildungsberufs sowie Ziel und zeitliche Gliederung der Berufsausbildung (Ausbildungsplan) Beginn und Dauer der Ausbildung Ausbildungsmaßnahmen außerhalb der regulären Ausbildungsstätte Dauer der regelmäßigen täglichen Arbeitszeit Dauer der Probezeit und des Urlaubs Zahlung und Höhe der Ausbildungsvergütung Voraussetzungen, die eine Vertragskündigung rechtfertigen Hinweis auf Tarifverträge, Betriebs- oder Dienstvereinbarungen, die bei deinem Vertrag greifen Das steht in deinem Ausbildungsvertrag Das steht in deinem Ausbildungsvertrag In diesem Dokument legen die Vertragspartner und -partnerinnen grundlegende Rechte und Pflichten für die Dauer des Ausbildungsverhältnisses fest. Ein schriftlicher Vertrag zwischen dir und dem Ausbildungsbetrieb ist unbedingt erforderlich. Nur auf diese Weise kommt das Berufsausbildungsverhältnis überhaupt zustande. Die elektronische Version ist ausgeschlossen. Diese Regelung sieht das Berufsbildungsgesetz (BBiG) laut § 11 vor. Das Dokument benötigt sowohl deine Unterschrift als auch die einer Vertretung deines Ausbildungsbetriebs. Du bist minderjährig? Dann ist zusätzlich die Unterschrift deiner Eltern bzw. deines gesetzlichen Vormunds erforderlich. In diesem Dokument legen die Vertragspartner und -partnerinnen grundlegende Rechte und Pflichten für die Dauer des Ausbildungsverhältnisses fest. Ein schriftlicher Vertrag zwischen dir und dem Ausbildungsbetrieb ist unbedingt erforderlich. Nur auf diese Weise kommt das Berufsausbildungsverhältnis überhaupt zustande. Die elektronische Version ist ausgeschlossen. Diese Regelung sieht das Berufsbildungsgesetz (BBiG) laut § 11 vor. Das Dokument benötigt sowohl deine Unterschrift als auch die einer Vertretung deines Ausbildungsbetriebs. Du bist minderjährig? Dann ist zusätzlich die Unterschrift deiner Eltern bzw. deines gesetzlichen Vormunds erforderlich. 37
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