Bauen & Wohnen Zweibrücken

0DWHULDOLHQ ZLH ] ɋ% 9HUVRUJXQJVleitungen oder Wand- und Deckenverkleidungen vermischt sind. Abfälle aus Brandschäden zählen in der Regel auch zu belastetem Bauschutt. Belasteter Bauschutt muss vor der Verwertung/Entsorgung sortiert werden. Die Sortierung sollte mit dem Verwertungsbetrieb abgestimmt werden. 6FKDGVWR΍YHUXQUHLQLJWHU %DXVFKXWW besteht überwiegend aus mineraliVFKHP 0DWHULDO GDV ] ɋ% EHLP $EULVV von Industrie- und Gewerbebauwerken anfällt und mit umweltschädOLFKHQ 6WR΍HQ YHUXQUHLQLJW LVW 'D]X gehören auch zementgebundene Asbestabfälle (Schiefer, WellplatWHQ )DVVDGHQSODWWHQ X ɋ¦ 'LHVH Produkte können Fasern freisetzen, welche die Lunge schädigen, daher ist auch beim Ausbau Vorsicht geboten (Befeuchten, Staubbildung vermeiden, nicht zerbrechen, X ɋ¦ $VEHVWKDOWLJH $EI¦OOH ZHUGHQ PLWWOHUZHLOH DOV ȌJHI¦KUOLFKH $EI¦OOHȊ eingestuft. Es wird daher empfohlen einen Fachbetrieb (Mitarbeiter mit Sachkundenachweis) mit den Asbestarbeiten zu beauftragen. Der Transport und die Entsorgung dieser Materialien sollte von Fall zu Fall mit dem Umwelt- und Servicebetrieb Zweibrücken abgestimmt werden. Baustellenabfälle %DXVWHOOHQDEI¦OOH VLQG 6WR΍H GLH EHL Neu-, Um- und Ausbauten anfallen. 'D]X JHK¸UHQ %DXPDWHULDO ] ɋ% Beton- oder Steinreste), Bauzubehör ] ɋ% +RO] )ROLHQ '¦PPPDWHULDO RGHU 9HUSDFNXQJVUHVWH ] ɋ% =HPHQWV¦FNH 3DOHWWHQ 6FKUXPS΍ROLHQ (Lmer). Diese Abfälle sind in die FraktioQHQ YHUZHUWEDUH 6WR΍H %DXUHVWVWR΍H und evtl. auch Problemabfälle zu sortieren und getrennt zu entsorgen. Konkrete Hinweise gibt der Umwelt- und Servicebetrieb Zweibrücken. 'LH ˜΍QXQJV]HLWHQ der Entsorgungsanlagen ĠDeponie, Ġ:HUWVWR΍KRI ĠKompostanlage, erfahren Sie auf der Homepage beim Umwelt- und Servicebetrieb Zweibrücken. Fäll- und Rückschnittmaßnahmen an Bäumen und Sträuchern Sollten Fällungen oder eine starke Rückschnittmaßnahme zur Umsetzung Ihres Bauvorhabens notwendig werden, können solche Maßnahmen unter Umständen einen (LQJUL΍ LQ GHQ 1DWXUKDXVKDOW RGHU das Landschaftsbild darstellen und VLQG VRGDQQ JHQHKPLJXQJVSȵLFKWLJ 'LHV LVW ] ɋ% GDQQ GHU )DOO ZHQQ ein Laubbaum gefällt oder massiv zurückgeschnitten werden soll, der DEHU GDV 2UWV XQG /DQGVFKDIWVELOG mitgestaltet oder einen besonderen ökologischen Wert hat. Auskünfte hierzu erteilt: Untere Naturschutzbehörde Herr Wunderberg T 06332 9212-308 Was ist aus wasserrechtlicher Sicht beim Bauen zu beachten? Erschließung eines Grundstückes Zur Erschließung eines Grundstückes gehören auch die Versorgung mit Trinkwasser und die Entsorgung von Abwasser. Sofern beides über ¸΍HQWOLFKH $QODJHQ HUIROJW LVW GDV Bauvorhaben aus wasserrechtlicher Sicht meistens unproblematisch Wenn jedoch Trinkwasser aus eigenen Brunnen gefördert werden soll, muss unter Umständen eine eigene Erlaubnis eingeholt werden. Auch die Abwasserreinigung in eigenen Behandlungsanlagen erfordert in 34

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