Bauherrenbroschüre Stadt Seligenstadt

Nachdem Sie den Bauantrag eingereicht haben, wird zunächst überprüft, ob der Antrag vollständig ist. Sollten Unterlagen fehlen oder der Antrag Mängel aufweisen, werden Sie darüber durch die Bauaufsicht des Kreises Offenbach informiert und Ihnen wird eine Frist zur Behebung der Mängel bzw. Einreichung der fehlenden Unterlagen eingeräumt. Abschließend wird geprüft, ob Ihr Bauvorhaben bauplanungsrechtlich nach dem Baugesetzbuch (BauGB) zulässig ist, also ob es in dem gewählten Gebiet/Grundstück grundsätzlich errichtet werden darf und die Erschließung gesichert ist. In einem zweiten Schritt werden weitere fachliche Stellen beteiligt, damit festgestellt werden kann, ob Ihr Vorhaben auch den anderen öffentlich-rechtlichen Vorschriften entspricht. Beispielsweise können Überschwemmungsgebiete vom Main, naturschutzrechtlich geschützte Flächen oder Altlasten im Boden, örtliche Satzungen (Bebauungsplan, Stellplatzsatzung, Gestaltungssatzung) gegen das Bauvorhaben sprechen. Und natürlich prüft die Bauaufsicht selbst, ob die Vorschriften der Bauordnung eingehalten sind. Hierzu gehören unter anderem die einzuhaltenden Abstandsflächen zu den Grundstücksgrenzen und Gebäuden, die Statik und der Brandschutz. Wenn sich alle beteiligten Stellen positiv zu Ihrem Bauvorhaben geäußert haben, wird Ihnen die beantragte Baugenehmigung erteilt, in der Regeln mit noch zu beachtenden Nebenbestimmungen. Bauantrag 41

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