Bauherrenbroschüre Stadt Seligenstadt

Bauantrag Die Anforderungen an die Stellung eines Bauantrags werden durch die Hessische Bauordnung (HBO) geregelt. Für das Erstellen eines Bauantrags ist in der Regel ein planvorlageberechtigter Entwurfsverfasser, meistens ein Architekt oder Bauingenieur, erforderlich. Vor dem eigentlichen Bauantrag kann auch eine Bauvoranfrage gestellt werden. Diese empfiehlt sich, wenn vor dem Erwerb des Baugrundstücks geklärt werden soll, ob das Baugrundstück in der gewünschten Form bzw. Maß und Art der Nutzung bebaut werden kann. Der Bauantrag ist in Schriftform bei der Genehmigungsbehörde des Kreises Offenbach, FD Bauaufsicht, zu stellen. Das Schriftformerfordernis entfällt mit Anwendung des zur Verfügung stehenden elektronischen Verfahrens. Seit Januar 2020 werden ausschließlich elektronische Verfahren durchgeführt. Der Bauantrag ist von den Bauverantwortlichen und von der für den Entwurf verantwortlichen Person zu unterzeichnen. Das Baugenehmigungsverfahren wird in dem Moment eingeleitet, wenn Sie bei der Genehmigungsbehörde das vollständig ausgefüllte und unterzeichnete Antragsformular samt den für die Beurteilung des Bauvorhabens notwendigen Planunterlagen einreichen. Dem Antrag sind alle, für die Beurteilung des Vorhabens erforderlichen, Bauunterlagen beizufügen. 40 Bauantrag

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