Neue Wohnformen erlauben ein weitgehend selbstbestimmtes Wohnen in einer Gemeinschaft, nach dem Prinzip der geteilten Verantwortung. Neben der selbst organisierten Wohngemeinschaft gibt es die betreute Wohngruppe. Die Anforderungen, die sich an eine solche „Einrichtung mit besonderer konzeptioneller Ausrichtung“, zu denen auch die Wohn-Pflege-Gemeinschaften zählen, stellen, sind im § 5 des Landesgesetzes über Wohn- formen und Teilhabe (LWTG) geregelt. Es werden somit nicht alle Wohn-Pflege-Gemeinschaften vom Anwendungsbereich des LWTG erfasst. Weiterführende Informationen zu rechtlichen Bestimmungen und Angeboten erhalten Sie hier: Beratungs- und Prüfbehörde Rheinland-Pfalz (BP-LWTG Koblenz) Landesamt für Soziales, Jugend und Versorgung Baedekerstraße 2 –20 | 56073 Koblenz Tel. 0261 4041-1 | www.lsjv.rlp.de/landesamt Landesberatungsstelle Neues Wohnen Rheinland-Pfalz Rheinallee 97– 101 | 55118 Mainz Tel. 06131 967-0 | www.neueswohnen.rlp.de Landesberatungsstelle Barrierefrei Bauen und Wohnen bei der Verbraucherzentrale Rheinland-Pfalz e. V. Seppel-Glückert-Passage 10 | 55116 Mainz Tel. 06131 284871 | www.verbraucherzentrale-rlp.de Bei den regionalen Pflegestützpunkten des Westerwaldkreises sowie der Seniorenleitstelle des Westerwaldkreises | Tel. 02602 124482. Im Sozialportal Rheinland-Pfalz www.sozialportal.rlp.de finden Sie unter der Rubrik Ältere Menschen eine Datenbank zum „Service-Wohnen“ in Rheinland-Pfalz. Diese Datenbank umfasst ausschließlich Angebote, die von Anbietern freiwillig gemeldet werden. Es kann also vor Ort weitere Angebote geben. Für die Richtigkeit des Eintrages ist der Träger des Angebotes verantwortlich. Das Sozialportal Rheinland-Pfalz enthält auch eine Übersicht zu allen Pflegestützpunkten im Land: www.pflegestuetzpunkte.rlp.de Rund um die Pflege 61
RkJQdWJsaXNoZXIy MTcxNzc3MQ==