Seniorenratgeber Westerwaldkreis

Kapitel KURZZEITPFLEGE AB PFLEGEGRAD 2 NACH § 42 SGB XI Kurzzeitpflege können ältere Menschen nutzen, die normalerweise durch Angehörige in ihrem Zuhause versorgt werden. Bei Krankheit oder Urlaub der Pflegeperson können Pflegebedürftige für die Dauer deren Abwesenheit in Seniorenheimen vorübergehend aufgenommen werden. Zudem haben Pflegebedürftige mit mindestens Pflegegrad 2 die Möglichkeit, Leistungen für Verhinderungs- und Kurzzeitpflege in Form eines Gesamtleistungsbetrages pro Kalenderjahr in Anspruch zu nehmen (§ 42a SGB XI). KURZZEITPFLEGE OHNE PFLEGEGRAD NACH § 39C SGB V Kurzzeitpflege kann nach einem Krankenhausaufenthalt mit Hilfe einer ärztlichen Verordnung auch ohne anerkannte Pflegebedürftigkeit beantragt werden. Kurzzeitpflege bieten annähernd alle stationären Pflegeeinrichtungen an. Informieren Sie sich am besten direkt im Seniorenheim Ihrer Wahl nach den Möglichkeiten der Kurzzeitpflege. Weitere Informationen finden Sie auch bei Ihrem Pflegestützpunkt. i WOHN-PFLEGE-GEMEINSCHAFTEN Die meisten Menschen möchten so lange wie möglich in ihrem gewohnten Umfeld bleiben und der Westerwälder am liebsten in seinem Heimatdorf. Lebendige Nachbarschaften und neue, gemeinschaftliche Wohnangebote machen dies auch im ländlichen Raum möglich. In den letzten Jahren haben sich im Westerwaldkreis eine Vielzahl von Wohn-Pflege-Gemeinschaften gegründet. GUT VERSORGT IM WESTERWALDKREIS Anzeigen / Rund um die Pflege 60 Aus der Region Für die Region Haushaltsentlastung Alltagsunterstützung Du hast Dir das verdient! 0 26 61 / 91 53 09 Jetzt anrufen und informieren "...bin sehr zufrieden. Super herzliche Alltagshelferin." Heike S. Ohne Zusatzkosten bezahlt von Deiner Pflegekasse H+Z Die Kümmerer GmbH Hauptstr. 9 57648 Unnau 0 26 61 / 91 53 09 info@diekuemmerer.org www.diekuemmerer.org

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