Bauherrschaft Die Bauherrschaft beauftragt das Architekturbüro und das Bauunternehmen und ist allgemein verantwortlich. Sie ist Ansprechpartnerin für die Genehmigungsbehörde und muss sich um die notwendigen Bescheinigungen, Nachweise und Anzeigen kümmern. Sie muss die kompletten Baupläne und Unterlagen auf der Baustelle bereithalten und die nötigen Sachverständigenkosten tragen. Baulast Die Baulast ist eine von den Grundstückseigentümer*innen freiwillig übernommene 9HUSÀLFKWXQJ ]XP 7XQ 'XOGHQ XQG 8QWHUlassen bezüglich des Grundstücks. Sie wird gegenüber der Bauaufsichtsbehörde getroffen. Durch die Übernahme einer Baulast soll die Zulässigkeit eines Bauvorhabens erreicht werden. In den meisten Fällen handelt es sich dabei um die ÜberQDKPH YRQ $EVWDQGVÀlFKHQ GLH 'XOGXQJ einer Zufahrt für ein Nachbargrundstück RGHU GLH hEHUQDKPH HLQHU 6WHOOSODW]SÀLFKW Die Baulast schränkt die Bebaubarkeit eines Grundstückes ein und wirkt sich daher unter Umständen auf den Wert des Grundstücks aus. Die Baulast wird durch schriftliche Erklärung gegenüber der Bauaufsichtsbehörde übernommen und ist auch für die Rechtsnachfolger*innen bindend. Baulasten werden im Baulastenverzeichnis der Baubehörde eingetragen und können bei berechtigtem Interesse von Dritten eingesehen werden. Bauleitung Die Bauleitung ist für die ordnungsgemäße Ausführung der Bauarbeiten verantwortlich. Der Begriff wird sowohl für die Bauleitung der Bauherrschaft als auch für die Bauleitung durch das Bauunternehmen verwendet. Baumschutzsatzung In der Stadt Marburg ist die Baumschutzsatzung vom 22.12.2003 für alle GrundVWFNVHLJHQWPHU YHUSÀLFKWHQG $OOH Laubbäume sowie Nadelbäume und andere Bäume mit einem Stammumfang von mindestens 60cm bzw. 80cm bei Nadelbäumen sind geschützt. Sollte bei einem Bauvorhaben eine Fällung eines geschützten Baumes notwendig werden, so ist vorher eine Genehmigung beim Fachdienst Stadtgrün, Friedhöfe und Grünservice einzuholen. Bauunternehmen Das Bauunternehmen ist von der Bauherrschaft damit beauftragt, den Bau nach den genehmigten Plänen des EntwurfsverfasVHUV ]X HUVWHOOHQ (V LVW GDEHL YHUSÀLFKWHW Arbeitsschutzbestimmungen einzuhalten und die nötigen Sicherungsmaßnahmen auf der Baustelle sowie die allgemein anerkannten Regeln der Technik zu befolgen. Bauvoranfrage Durch eine Bauvoranfrage beim Bauamt lässt sich abklären, ob eine Baumaßnahme generell genehmigt werden könnte. So kann beispielsweise geklärt werden, ob das Wunschgrundstück außerhalb eines Bebauungsplans bebaut werden darf. Befreiung vom Bebauungsplan Befreiungen oder Abweichungen von baurechtlichen Vorschriften, auch von Festsetzungen eines Bebauungsplanes sind möglich und mit der Behörde abzustimmen. Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle Das Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA) unterstützt die freiwillige Nutzung von erneuerbaren Energien für die Erzeugung von Wärme. Gefördert werden Anlagen für Solarthermie, Nutzung von Biomasse, Nutzung von Geothermie und Umweltwärme für bestehende Gebäude (momentan nicht für Neubauten, Stand: 2012). © Eléonore H - AdobeStock.com 72 Bau-Glossar Øè÷ðûìó "!
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