Baubeginn Vor Baubeginn muss die Bauherrschaft » den Beginn der Bauarbeiten der unteren Bauaufsichtsbehörde mindestens eine Woche vorher schriftlich anzeigen, » GLH *UXQGÀlFKH GHU EDXOLFKHQ $QODJH abstecken und die Höhenlage bestimmen lassen, » entsprechend dem Baufortschritt die in der Baugenehmigung angeordneten Bauzustandsbesichtigungen beim Bauaufsichtsamt beantragen. Die Bauherrschaft muss ihrer Mitteilungs- E]Z $Q]HLJHSÀLFKWHQ QDFKNRPPHQ 9HUstöße können mit einem Bußgeld geahndet werden. Sofern bei einem Gebäude ein Schornstein errichtet wird, sollte der Bezirksschornsteinfegermeisterbetrieb bereits zum Zeitpunkt der Fertigstellung des Rohbaues beauftragt werden. Grundstücks- und Verkehrserschließung Die Erschließung des Grundstücks ist Aufgabe der Gemeinde. Dazu gehören Straßen und Wege, die Spielplätze und Grünanlagen (soweit sie Bestandteile der Bebauungspläne sind), Lärmschutzwände, Löschwasserversorgung und Ähnliches. Es ist ratsam, sich vor dem Grundstückskauf zu erkundigen, ob Erschließungskosten mit der Zahlung des Kaufpreises bereits abgeleistet sind oder später noch Summen fällig werden. %HLWUDJVSÀLFKWLJ VLQG JUXQGVlW]OLFK GLH eingetragenen Eigentümer*innen zum Zeitpunkt der Bescheiderteilung durch die Stadt. Auch die Herstellung und Unterhaltung der öffentlichen Abwasseranlagen werden von der Stadt auf die Anlieger in Form von Beiträgen und Gebühren umgelegt. Für die :DVVHUYHUVRUJXQJ WULWW KlX¿J HLQ DQGHUHU an die Stelle der Stadt (in Marburg die Stadtwerke Marburg GmbH). Auch hierüber erteilt die Stadt nähere Auskünfte. Die örtlichen Versorgungsunternehmen sollten möglichst schon in der Phase der Ausarbeitung des Bauantrages kontaktiert werden, zu klären sind folgende Punkte: » Anschluss- und Versorgungszwang, » Vorschriften und Vorschläge für die Behandlung und Nutzung von Niederschlagswasser (beispielsweise durch eine Regenwasseranlage) und die Schmutzwasserentsorgung (Entwässerungssystem, Anschlusspunkte usw.), » Heizungsart und Heizmittel (zum Beispiel: Gas, Fernwärme, Holzpellets, Solarthermie, Erdwärme) und » Fördermöglichkeiten. Weiterführende Informationen ¿QGHQ 6LH LP ,QWHUQHW XQWHU www.stadtwerke-marburg.de Koordination ist alles Ein Haus zu bauen, erfordert ein hohes Maß an Planung und Koordination. Nur wenn GDV %DG IHUWLJ JHÀLHVW LVW N|QQHQ :DVFKbecken montiert werden. Nur auf einem ausreichend getrockneten Estrich darf ein Parkettboden verlegt werden. Dass alles möglichst nahtlos ineinander greift, dafür ist in erster Linie das Architekturbüro verantwortlich. Vor Baubeginn sollte daher ein Ablaufplan erstellt werden, den auch die Bauherrschaft mit im Auge behalten sollte. Verzögerungen am Bau verursachen Kosten. Mit der Auswahl der Handwerksbetriebe ist daher frühzeitig zu beginnen. Das ist die Aufgabe des Architekturbüros, die in der Regel eine Reihe von zuverlässigen Handwerksbetrieben kennen, mit denen sie immer wieder zusammenarbeiten. Dazu wird das Büro bei größeren Gewerken Ausschreibungen vornehmen, bei kleineren Aufträgen verbindliche Preise direkt bei den Handwerksbetrieben einholen. Jedes Gewerk muss sehr detailliert ausgeschrieben werden, denn für jede spätere Auftragsänderung könnte der Handwerksbetrieb zusätzlich Geld verlangen. &$ Planen, ausführen, Mängel beheben Øè÷ðûìó )
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