Informationsbroschüre Amt Rhinow

Unter welchen Umständen darf ich ein Lagerfeuer durchführen? Im Land Brandenburg sind Holzfeuer im Freien grundsätzlich zulässig, wenn die Allgemeinheit oder die Nachbarschaft hierdurch nicht gefährdet oder belästigt wird und wenn nachfolgende Rahmenbedingungen eingehalten werden: · Die Feuerstelle wird nur gelegentlich betrieben. · Als Brennstoff wird ausschließlich naturbelassenes, stückiges Holz einschließlich anhaftender Rinde, beispielsweise in Form von Scheitholz, Ästen und Reisig benutzt. · Der Brennstoff ist lufttrocken. · Die Größe des Feuerhaufens darf im Durchmesser und in der Höhe einen Meter nicht überschreiten. · Das Feuer muss bis zum vollständigen Erlöschen überwacht werden. · Sicherheitsabstand zu anderen Gebäuden ist unbedingt einzuhalten. ėmluk.brandenburg.de/holzfeur-im-freien Darf ich ein Feuerwerk immer und zu jeder Jahres- und Tageszeit abbrennen? Gemäß § 12 Landesimmissionsschutzgesetz (LImschG) in der derzeit gültigen Fassung darf ein Feuerwerk höchstens 30 Minuten dauern und muss um 22.00 Uhr, in den Monaten Juni und Juli um 22.30 Uhr beendet sein. Im Zeitraum der Sommerzeit darf das Ende des Feuerwerks um eine halbe Stunde hinausgeschoben werden. Frauenhaus – Beratungs- und Krisenzentrum für Frauen ò03385 503615 Øfrauenverein-rn@arcor.de Allgemeiner Sozialer Dienst – Rathenow ã Friedrich-Ebert-Ring 92b 14712 Rathenow ò03385 5512569 Øasd.rn@havelland.de Apotheken Notdienst ò0800 0022833 Drogennotdienst ò030 19237 Feuerwehr Rettungsdienst ò112 NOTFALLKONTAKTE Bei Veranstaltungen von besonderer Bedeutung kann die örtliche Ordnungsbehörde Ausnahmen zulassen. Das Abbrennen eines Privatfeuerwerks (Kategorie II) bedarf auf jedem Fall der Genehmigung durch das Ordnungsamt des Amtes Rhinow ( 033875 366-31). Wo beantrage ich eine Genehmigung zur Fällung von Bäumen auf meinem Wohngrundstück? Der Landkreis Havelland, Untere Naturschutzbehörde, Goethestraße 59/60 in 14641 Nauen steht Ihnen gern unter der  03321 4035414 zur Verfügung. Giftnotruf für Berlin-Brandenburg ò030 19240 Hilfe-Telefon Sexueller Missbrauch ò0800 2255530 Hilfetelefon "Gewalt gegen Frauen" ò0800 116 016 Hilfetelefon Gewalt an Männern ò0800 1239900 Øberatung@maennerhilfetelefon.de Hilfstelefon Schwangere ò0800 4040020 Opfer-Telefon ò116 006 Øinfo@weisser-ring.de Opferberatung Brandenburg/Havel ã Steinstr. 12 14776 Brandenburg an der Havel ò03381 224855 Ø brandenburg@opferhilfe- brandenburg.de Polizei Notruf ò110 Zahnärztlicher Bereitschaftsdienst ė www.kzvlb.de/patienten/ notdienstsuche Ärtzlicher Bereitschaftsdienst ò116 117 Was tun... Vorsorge für den Krisenfall Ein längerer Stromausfall kann das tägliche Leben sehr erschweren. Wie man sich auf solche und andere Krisenfälle vorbereitet weiß das Bundesamt für Bevölkerungs- und Katastrophenschutz. Diese und noch viele weitere Informationen finden sie auf der Homepage des Bundesamtes für Bevölkerungsschutz. ė www.bbk.bund.de/DE/ Home/home_node.html 25

RkJQdWJsaXNoZXIy MTcxNzc3MQ==