Informationsbroschüre Amt Rhinow

Was tun bei einem Streit mit meinem Nachbarn? Allem voran, sollten Sie das persönliche Gespräch mit Ihrem Nachbarn zur Beilegung der Streitigkeit suchen. Sollte dies nicht den gewünschten Erfolg bringen, können Sie die Streitschlichtungsstelle des Amtes Rhinow anrufen.  schiedstelle@rhinow.de Was tun bei defekter Straßenbeleuchtung? Sofern Ihnen defekte Straßenlampen auffallen, melden Sie diese bitte der Bauverwaltung ( 033875 366-28). Bitte geben Sie den genauen Standort der Leuchte mit an. Wo darf ich mein Regenwasser ableiten? Das Niederschlagswasser ist auf dem eigenen Grundstück zu versickern. Die Ableitung von Niederschlagswasser auf öffentlichen Verkehrsflächen ist gesetzlich untersagt und kann zudem unsere Gehwege und Straßen beschädigen. Was tun bei plötzlich pflegebedürftigen Angehörigen? Seit Mai 2022 gibt es mit Frau Kerstin Gesch eine Pflegelotsin im Amt Rhinow. Einige Einwohner des Amtes Rhinow kennen Frau Gesch aus ihrer Zeit in der Beratungsstelle für Menschen mit Demenz und deren Angehörige in Rathenow. Was tun... Frau Gesch ist ausgebildete Pflegeberaterin und steht Betroffenen und Angehörigen aus dem Amt Rhinow kostenlos beratend zur Seite, insbesondere zu Fragen der Pflegeversicherung und im Schwerbehindertenrecht. Vermutlich aus Unkenntnis werden viele Möglichkeiten zur Hilfe für Pflegebedürftige und Hilfsbedürftige nicht genutzt. Frau Gesch berät trägerunabhängig und kann sich auf langjährige Erfahrungen und ein Netzwerk weiterer Stellen stützen. Erklärtes Ziel ist, dass Menschen so lange wie möglich in der vertrauten Umgebung gut versorgt werden können. Seit März 2026 arbeitet Frau Heinze als zweite Pflegelotsin. Für eine Terminvereinbarung melden Sie sich unter  033875 366-0 im Amt oder schreiben Sie eine  E-Mail an pflegelotse@rhinow.de Wann ist Nachtruhe und was ist beim Betreiben von Maschinen/Geräten zu beachten? Nach den Bestimmungen des Landesimmissionsschutzgesetzes des Landes Brandenburg sind Betätigungen, die zu einer Störung der Nachtruhe führen könnten in der Zeit von 22.00 – 06.00 Uhr untersagt. In reinen, allgemeinen Wohngebieten, sowie Sondergebieten, die der Erholung dienen, darüber hinaus in der Zeit von 20.00 – 07.00 Uhr. Pflegedienste 24

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