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Familienfreundliches Wohnen

Von der Wohnsituation und vom Wohnumfeld hängen viele Entscheidungen ab. Jede Phase im Leben einer Familie stellt besondere Ansprüche an die Wohnung, von ihr ist u. a. die Entscheidung über Familiengründung und Familienzuwachs abhängig. Daher machen Veränderungen in den Familien es notwendig, nach einer neuen, familiengerechten Wohnung Ausschau zu halten. Auch der Weg zur Schule und zum Arbeitsplatz gilt als entscheidendes Kriterium.

Für ältere Menschen sind ganz andere Punkte ausschlaggebend. Sie benötigen seniorengerechte Wohnungen, möglichst in der Nähe von Arztpraxen, Apotheken, Sozialstationen, Einkaufsmöglichkeiten usw.

Bei der Schaffung von Wohnraum sollte ebenfalls darauf geachtet werden, dass die persönlichen Bedürfnisse der verschiedenen Altersgruppen bereits bei der Planung berücksichtigt werden.

Auch in der Verbandsgemeinde Kirchheimbolanden entwickeln sich die Wohn- und Lebensbedingungen für Familien aller Altersgruppen, ob mit oder ohne Kinder, ständig weiter, so dass die Entscheidung, sich hier anzusiedeln, gestärkt wird.

BAUAMT
Telefon: 06352 4004-400
Telefon: 06352 4004-401
Fax: 06352 4004-600
E-Mail: bauamt@kirchheimbolanden.de

SOZIALAMT
Telefon: 06352 4004-302
Telefon: 06352 4004-303
Telefon: 06352 4004-304
Fax: 06352 4004-600
E-Mail: sozialamt@kirchheimbolanden.de

Mehrgenerationenhaus

Mehrgenerationenhäuser sind dafür gedacht, das Miteinander der verschiedenen Generationen aktiv zu fördern, sodass dort aktiv gelebt wird. Sie bieten Raum für gemeinsame Aktivitäten und schaffen ein nachbarschaftliches Miteinander in der Kommune. Der generationenübergreifende Ansatz gibt den Häusern ihren Namen und ist Alleinstellungsmerkmal: Jüngere helfen Älteren und umgekehrt. Mehrgenerationenhäuser gibt es nahezu überall in Deutschland.

Infos unter
Internet: www.bmfsfj.de/bmfsfj/themen/engagement-und-gesellschaft/mehrgenerationenhaeuser

Wohnberechtigungsschein

Ein Wohnberechtigungsschein ist für den Bezug einer Sozialwohnung erforderlich. Damit kann ein Mieter nachweisen, dass er berechtigt ist, eine mit öffentlichen Mitteln geförderte Wohnung zu beziehen. Um eine Berechtigung zu erhalten, dürfen bestimmte Einkommensgrenzen nicht überschritten werden. Da die Kriterien je nach Bundesland unterschiedlich sind, sollte grundsätzlich eine Beratung durch das Wohnungsamt erfolgen.

SOZIALAMT
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Telefon: 06352 4004-304
Fax: 06352 4004-600
E-Mail: sozialamt@kirchheimbolanden.de

Mieterschutz

Ein Mieterverein berät zu allen miet- und wohnrechtlichen Fragen und gibt Auskunft zum Mietrecht oder bei Schwierigkeiten mit dem Vermieter. Allerdings muss man dafür Mitglied des Vereins werden, was aber oft recht günstig ist.

Wohnberatung

Wohnberatungsstellen informieren über Themen zum barrierefreien Wohnen sowie bei Wohnungsanpassungen. Dies kann vom Einbau eines Treppenlifts bis hin zum kompletten behindertengerechten Umbau eines Wohnraums reichen. Insbesondere die Fördermöglichkeiten durch Bund und Länder geben hier einen Anreiz für eine Beratung, bevor eine Maßnahme umgesetzt wird.