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Älter werden in Tornesch

"Alter ist nur eine Zahl" - diese Aussage ist korrekt, denn alt sein ist keine Frage der Anzahl der Lebensjahre.
Es beginnt auch nicht mit dem Ruhestand.
Fakt ist: jeder Mensch wird älter.

Mit dem Eintritt in den Ruhestand verändert sich vieles - besonders die Zeiteinteilung. Während früher der Tagesablauf meist von der Arbeitszeit oder den Schulzeiten der Kinder bestimmt wurde, steht man im Alter plötzlich vor der Aufgabe, den Alltag selbst zu gestalten und einen neuen Rhythmus zu finden. Das ist nicht immer einfach. Doch zahlreiche Angebote und Veranstaltungen können diesen Übergang erleichtern. Ob ein Kinobesuch, handwerkliche Tätigkeiten, der Beitritt zu einem Verein, kulturelle Veranstaltungen oder ehrenamtliches Engagement - für jeden gibt es Möglichkeiten, neue Interessen zu entdecken und zu verfolgen.

Der demografische Wandel spielt auch hier eine wichtige Rolle. Die steigende Lebenserwartung bietet eine Chance und Bereicherung für die Gesellschaft. Ältere Menschen bleiben heute länger aktiv und geistig fit. Dadurch können sie sich weiterhin am Erwerbsleben beteiligen, im Rahmen von ehrenamtlichen Tätigkeiten Wissen weitergeben, sich weiterbilden und körperlich aktiv bleiben.

Doch neben der Frage nach einer sinnvollen Freizeitgestaltung gibt es auch größere Herausforderungen. Die wirtschaftliche Lage, die Wohnsituation und die Pflege im Alter bereiten vielen Sorgen. Mit zunehmendem Alter kann die eigenständige Lebensführung schwieriger werden, und es wird Unterstützung benötigt, um den Alltag zu bewältigen.

Die Stadt Tornesch, die Wohlfahrtsverbände sowie zahlreiche soziale Einrichtungen und Dienste stehen Ihnen mit Rat und Hilfe in den verschiedensten Lebensbereichen zur Seite.

Informationen und Beratung erhalten Sie schnell und unbürokratisch bei der

Stadt Tornesch
Rathaus
Wittstocker Str. 7, 25436 Tornesch
Telefon: 04122 9572-0
Fax: 04122 55844
E-Mail: info@tornesch.de
Internet: www.tornesch.de

Wohlfahrtsverbände

Arbeiterwohlfahrt (AWO)
Ortsverein Tornesch
Frau Ilse Mettjes
Telefon: 04122 9277767 und 0177 7966001
E-Mail: ilse.mettjes@gmx.de

Arbeiterwohlfahrt (AWO) Schleswig Holstein gGmbH
Region Unterelbe, Kreisverband Pinneberg
Koppelstr. 30, 25421 Pinneberg
Telefon: 04101 20533

Deutsches Rotes Kreuz
Kreisverband Pinneberg e. V.
Oberer Ehmschen 53, 25462 Rellingen
Telefon: 04101 5003-0

Deutsches Rotes Kreuz
Ortsverein Tornesch
Herr Manfred Irgens
Kl. Moorweg 54, 25436 Tornesch
Telefon: 04122 52937
Geschäftsstelle: Pommernstr. 91
Telefon: 04122 56731
E-Mail: info@drk-tornesch.de
Internet: www.drk-tornesch.de

Weitere Verbände

Bund der vertriebenen Deutschen - BVD
Vorsitzender: Herr Erwin Krüger
In der Hörn 2, 25436 Tornesch
Telefon: 04122 51615

Sozialverband Deutschland SoVD
Marion Lange und Silvia Radsziwill
E-Mail: sovdtornesch-online@gmx.de
Telefon: 04122 9773364

Gesetzliche Sozialleistungen - Finanzielle Hilfen

Sozialhilfe
Die Sozialhilfe richtet sich auf der Grundlage des Sozialgesetzbuches XII (SGB XII) nach der individuellen Lebenslage und Notsituation des Einzelnen. Sozialhilfe kann erhalten, wer sich nicht mit eigenem Einkommen oder Vermögen selbst helfen kann und die erforderliche Hilfe auch nicht von anderen, insbesondere von Angehörigen oder anderen Sozialleistungsträgern wie Krankenkasse, Pflegekassen, Rententrägern, den Jobcentern nach dem Sozialgesetzbuch II usw. bekommt.

Die Sozialhilfe umfasst die
  • Hilfe zum Lebensunterhalt
  • Grundsicherung im Alter und bei Erwerbsminderung
  • Hilfen zur Gesundheit
  • Eingliederungshilfe für behinderte Menschen
  • Hilfe zur Pflege
  • Hilfe zur Überwindung besonderer sozialer Schwierigkeiten
  • Hilfe in anderen Lebenslagen sowie die jeweils gebotene Beratung und Unterstützung.
Die Leistungen werden als Dienstleistung, Geldleistung oder Sachleistung erbracht.

Hilfe zum Lebensunterhalt

Die Hilfe zum Lebensunterhalt sichert den Lebensunterhalt von Menschen, die bei Bedürftigkeit sonst keine ausreichenden Leistungen erhalten.

Der notwendige Lebensunterhalt umfasst insbesondere Ernährung, Unterkunft, Kleidung, Körperpflege, Hausrat, Heizung und persönliche Bedürfnisse des täglichen Lebens.

Erwerbsfähige Personen im Alter zwischen 15 und 65 Jahren und 8 Monaten, die einen Anspruch auf das Arbeitslosengeld II haben, erhalten keine Hilfe zum Lebensunterhalt nach SGB XII. Gleiches gilt für Personen, die einen Anspruch auf Leistungen der Grundsicherung im Alter und bei Erwerbsminderung haben. Leistungen der Hilfe zum Lebensunterhalt erhalten Personen, die weniger als 3 Stunden täglich erwerbsfähig sind für länger als 6 Monate, jedoch nicht auf Dauer. Dazu zählen z. B. Bezieher einer Zeitrente wegen Erwerbsminderung, längerfristig Erkrankte oder auch in Einrichtungen betreute Menschen in Betracht.
  • Hilfen zur Pflege
  • Hilfe in anderen Lebenslagen
  • Eingliederungshilfen für behinderte Menschen
Die Gewährung der Hilfen setzt eine besondere Lebenssituation wie beispielsweise eine Krankheit, eine Pflegebedürftigkeit oder eine Behinderung voraus. Sie kommen auch dann in Betracht, wenn man in der Lage ist, den Lebensunterhalt selbst zu bestreiten. Bei Anträgen zu Eingliederungshilfen für behinderte Menschen wenden Sie sich bitte an den Kreis Pinneberg v 04121 45020.

Beratung und Hilfe bei Antragstellungerhalten Sie im Rathaus:

Grundsicherung im Alter und bei Erwerbsminderung
Die Grundsicherung ist eine eigenständige, bedarfsorientierte Sozialleistung nach Kapitel 4 des Sozialgesetzbuches XII zur Sicherung des Lebensunterhalts im Alter oder bei dauerhafter voller Erwerbsminderung. Sie geht der Sozialhilfe (Hilfe zum Lebensunterhalt) vor. Anspruchsberechtigt sind Personen mit gewöhnlichem Aufenthalt in der Bundesrepublik Deutschland, die
  • das 65. Lebensjahr und 4 Monate** alt sind oder
  • das 18. Lebensjahr vollendet haben, voll erwerbsgemindert sind und bei denen unwahrscheinlich ist, dass die volle Erwerbsminderung behoben werden kann.
** ab 2020: 65. Lebensjahr und 9 Monate
Die Grundsicherung bedarf eines Antrages und ist einkommens- und vermögensabhängig. Im Unterschied zur Sozialhilfe wird auf einen Rückgriff auf die unterhaltspflichtigen Angehörigen verzichtet.

Anträge auf Grundsicherung können im Rathaus gestellt werden:

Amt für soziale Dienste
Herr Koppers
2. OG, Zimmer 213
Telefon: 04122 9572-207
Frau Büchner
OG, Zimmer 212
Telefon: 04122 9572-212
E-Mail: sozialamt@tornesch.de

Kranken- und Rentenversicherung
Das System der Sicherung im Krankheitsfall in der Bundesrepublik Deutschland wird getragen durch die gesetzliche sowie private Krankenversicherung und sonstige Sicherungssysteme (z. B. Unfall- und Rentenversicherung, Sozialhilfe, Kriegsopferversorgung, Beihilfe, Heilfürsorge von Polizei und Bundeswehr).

Der Leistungskatalog umfasst die Förderung der Gesundheit, die Verhütung, Früherkennung und Behandlung von Krankheiten, ambulante und stationäre Rehabilitationsmaßnahmen. Die Beratung und Leistungsgewährung erfolgt durch die zuständige Krankenkasse.

Die Rentenversicherung sichert vor allem das Leben im Alter, schützt bei frühzeitiger Erwerbsminderung oder -unfähigkeit und sichert den Ehepartner und die Kinder bei Tod des Versicherten ab. Der Leistungskatalog beinhaltet nicht nur die Zahlung von Renten an Versicherte und Hinterbliebene, sondern insbesondere auch Leistungen zur Rehabilitation und Krankenversicherung der Rentner.

Das Rentenrecht ist sehr umfangreich und es ist schwierig, sich in den komplizierten Sachverhalten zurecht zu finden.

Wenn Sie Fragen zur Rentenantragsstellung oder allgemein zu Ihrem Rentenanspruch haben, wenden Sie sich bitte an Ihren zuständigen Rentenversicherungsträger oder an nebenstehende Adressen.

Betreuungsrecht
Seit Inkrafttreten des neuen Betreuungsrechts kann niemand mehr entmündigt werden. An die Stelle der Vormundschaft über Erwachsene sowie der Gebrechlichkeitspflege ist die Betreuung getreten. Das Wesen der Betreuung besteht darin, dass für eine volljährige Person ein Betreuer durch das Vormundschaftsgericht bestellt wird, der in genau festgelegten Aufgabenbereichen für sie handelt.

Was wird aus mir, wenn ich unerwartet durch
- Unfall, Krankheit, Alter, Operation oder durch andere Ereignisse, die jederzeit mein Leben nachhaltig verändern können,

meine Angelegenheiten nicht mehr selbst regeln kann und ich nicht mehr in der Lage bin, eigenverantwortlich Entscheidungen zu treffen? In diesem Fall können nicht einmal nahe Familienangehörige - Ehepartner oder Kinder - ohne meine schriftliche Willenserklärung für mich entscheiden!

Sicherheit und Geborgenheit

Bei Fragen zur Rentenantragsstellung oder allgemein zum Rentenanspruch, wenden Sie sich bitte an:

Deutsche Rentenversicherung Nord Zweigstelle Pinneberg
Bismarckstr. 23, 25421 Pinneberg
Telefon: 0451 2545-25450
Fax: 04101 25655
Internet: www.deutsche-rentenversicherung.de/nord

Deutsche Rentenversicherung Nord
Ziegelstr. 150, 23556 Lübeck
Telefon: 0451 485-0
Fax: 0451 4851777
Internet: www.deutsche-rentenversicherung-nord.de

Deutsche Rentenversicherung Bund
Ruhrstr. 2, 10709 Berlin
Telefon: 0800 10004800
Fax: 030 86527240
Internet: www.deutsche-rentenversicherung.de/bund

Schleswig-Holsteinische Landwirtschaftliche Alterskasse
Schulstr. 29, 24143 Kiel
Telefon: 0431 70240
Fax: 0431 70246120
E-Mail: post@kiel.lsv.de
Internet: www.lsv.de

Deutsche Rentenversicherung
Knappschaft Bahn See (vormals Bundesknappschaft)
Pieperstr. 14 - 28, 44789 Bochum
Telefon: 0234 3040
Fax: 0234 30453050
Internet: www.bundesknappschaft.de

Deutsche Rentenversicherung
Knappschaft Bahn See, Regionaldirektion Frankfurt
Galvanistr. 31, 60486 Frankfurt am Main
Telefon: 069 7430-0
Fax: 069 7430-2888
E-Mail: frankfurt@kbs.de
Internet: www.kbs.de

Vorsorge treffen durch eine Betreuungsverfügung
Mit einer Betreuungsverfügung treffen Sie Vorsorge im Falle Ihrer Betreuungsbedürftigkeit, d. h. Sie hinterlegen, welche Person für Sie vom Gericht als Betreuer eingesetzt werden soll. Sofern keine weiteren Vollmachten vorliegen, würde das Gericht im Falle Ihrer Betreuungsbedürftigkeit prüfen, in welchen Bereichen eine Betreuung einzurichten ist und ob die von Ihnen benannte Person als Betreuer geeignet ist. In der Betreuungsverfügung können Sie zudem detailliert beschreiben, in welchem Sinne die von Ihnen benannte Person als Betreuer einzelne Aufgabenbereiche (Vermögensvorsorge, Gesundheitsvorsorge, etc.) ausüben soll. Der eingesetzte Betreuer ist verpflichtet, nach Anordnung der Betreuung ein Vermögensverzeichnis zu erstellen und in regelmäßigen Abständen dem Gericht über die durchgeführten Rechtshandlungen zu berichten.

Eine Betreuungsverfügung ist sinnvoll, wenn Sie keine Angehörigen haben und auch sonst niemanden kennen, dem Sie eine Vollmacht anvertrauen mögen. So können Sie z. B. auch bestimmen, im Falle Ihrer Betreuungsbedürftigkeit einen Mitarbeiter des Betreuungsvereins zum Betreuer zu bestellen.

Verein für Betreuung und Selbstbestimmung im Kreis Pinneberg e. V.
Koppelstr. 30, 25421 Pinneberg
Telefon: 04101 514619
Internet: www.btv-pbg.de

Auskünfte erhalten Sie auch beim
Amtsgericht Elmshorn
Telefon: 04121 2320 oder bei jedem Notar

Vorsorgevollmacht
Eine wirksame Vollmacht können Sie nur erteilen oder widerrufen, solange und soweit Sie geschäftsfähig sind.

Mit der Vorsorgevollmacht legen Sie fest, in welchen Bereichen die bevollmächtigte Vertrauensperson im Falle Ihrer Verhinderung tätig werden soll. Sie können beispielsweise festlegen, dass Ihre Vermögensangelegenheiten von dem Bevollmächtigten geregelt werden sollen. Es ist auch "Personensorge", d. h. Entscheidungen in gesundheitlichen Fragen, über Ihren Aufenthaltsort und über Ihre Wohnungsangelegenheiten, zu erteilen.

Hier sollten Sie sich genau überlegen, Ihren Willen festzulegen und der bevollmächtigten Person Ihre Haltung beispielsweise in medizinischen Fragen darzulegen, damit entsprechend Ihrer Lebenseinstellung und ethischen Vorstellungen gehandelt werden kann.

Eine Vorsorgevollmacht sollten Sie nur einer Person erteilen, der Sie absolut vertrauen!

Die Vollmacht sollte in schriftlicher Form vorliegen, mindestens das Datum und Ihre Unterschrift sollte von Ihnen geleistet werden. Es gilt jedoch zu bedenken, dass Banken und Sparkassen nur bankseitig erteilte Vollmachten anerkennen, d. h. Sie müssen mit Ihrer Vertrauensperson bei Ihrer Bank oder Sparkasse vorstellig werden und dort erklären, wer Zugang zu Ihren Konten haben soll.

Fachliche Beratung erhalten Sie auch bei einem Notar oder Rechtsanwalt Ihres Vertrauens und bei dem für Ihren Wohnsitz zuständigen Amtsgericht/Vormundschaftsgericht.

Wohnen im Alter

Besonders im Alter, wenn der Aktionsradius kleiner wird und die Mobilität nicht mehr so gegeben ist wie in jungen Jahren, kommt der Wohnung und dem vertrauten Umfeld eine immer größere Bedeutung zu.

Die meisten Menschen möchten in ihrer eigenen Wohnung alt werden. Um das zu ermöglichen, sollte die Wohnung den besonderen Bedürfnissen alter Menschen frühzeitig angepasst sein. Durch kleine bauliche Veränderungen (barrierefrei), geringfügige Änderungen der Einrichtung und schließlich eine Vielzahl kleinerer Hilfsmittel kann das alltägliche Leben in der Wohnung erleichtert werden. Sollten Sie etwas baulich verändern wollen, holen Sie sich bitte fachlichen Rat im Sozial- bzw. Bauamt, gegebenenfalls bei den Pflegekassen ein oder wenden Sie sich an den Pflege Stützpunkt im Kreis Pinneberg oder die Alzheimer Gesellschaft Kiel e. V. Neben der Wohnraumanpassung stehen zum Verbleib in der eigenen Wohnung die Hilfsdienste und Leistungen wie beispielsweise ambulante Pflegedienste, Mahlzeitendienste (Essen auf Rädern) und Hausnotruf zur Verfügung.

Betreutes Wohnen
Betreutes Wohnen ist eine Wohnform, bei der neben der alten- bzw. behindertengerechten Wohnung die Sicherheit einer Grundversorgung/Betreuung geboten wird und im Bedarfsfall weitere Dienstleistungen (gegen Entgelt) in Anspruch genommen werden können.
Mit dem Betreuten Wohnen soll dem Wunsch des Menschen entsprochen werden, auch im Alter und bei gesundheitlichen Einschränkungen möglichst lange ein eigenständiges, unabhängiges Leben führen zu können.
Die Leistungen des "Betreuten Wohnens" setzen sich aus sog. Grundleistungen und wählbaren Zusatzleistungen zusammen. Die Grundleistungen sollen in ersten Linie dem Wunsch nach Sicherheit und Unterstützung der Selbstständigkeit Rechnung tragen. Selbst wenn diese Leistungen noch nicht oder nur teilweise in Anspruch genommen werden. Versorgungsleistungen, wie Pflege oder Hilfen im Haushalt, stehen als Wahlleistungen nach Bedarf zur Verfügung. Betreutes Wohnen bietet u. a. Adlerhorst Baugenossenschaft e. G. und AWO Wohn- und Servicezentrum Tornesch an.

Pflege Stützpunkt im Kreis Pinneberg
Heinrich-Christiansen-Str. 45, 25421 Pinneberg
Telefon: 04101 555464
Fax: 04101 599797
E-Mail: info@pflegestuetzpunkt-pinneberg.de
Internet: www.pflegestuetzpunkt-pinneberg.de

Alzheimer Gesellschaft Kiel e. V.
Gneisenaustr. 2, 24105 Kiel
Telefon: 0431 7055191
E-Mail: info@alzheimer-kiel.de
Internet: www.alzheimer-kiel.de

Wenn Sie Hilfe brauchen oder Fragen zu ambulanten Pflegediensten, Mahlzeitendiensten oder zum Hausnotruf haben, wenden Sie sich bitte an:

Diakoniestation Uetersen - Verein für Gemeindepflege e. V.
Tornescher Weg 76 a, 25436 Uetersen
Telefon: 04122 7744
E-Mail: diakoniestation-uetersen@web.de
Internet: www.diakoniestation-uetersen.de

Pflegedienst der Arbeiterwohlfahrt AWO - Wohn- und Servicezentrum Uetersen/Tornesch
Telefon: 04122 4044-0
Internet: www.awo-pflege-sh.de

Deutsches Rotes Kreuz
Ortsverein Tornesch
Begegnungsstätte POMM91
Pommernstr. 91, 25436 Tornesch
Telefon: 04122 56731

Betreutes Wohnen bietet u. a. an:

Adlershorst Baugenossenschaft e.G.
Pommernstr. 73 und in der Pommernstr. 81, 25436 Tornesch
Telefon: 04122 905155
Fax: 04122 905156
E-Mail: info@adlershorst.de
Internet: www.adlershorst.de

AWO WOHN- und Servicezentrum Tornesch
Friedrichstr. 2 - 4, 25436 Tornesch
Telefon: 04122 4044-0
Fax: 04122 4044513
Internet: www.awo-pflege-tornesch.de

Wohnpark Märchensiedlung
Vermieter: SEMMELHAACK
Wohnungsunternehmen
Kaltenweide 85, 25335 Elmshorn
Telefon: 04121 4874-0
Fax: 04121 88329
E-Mail: info@semmelhaack.de

Pflege

Nicht jedem ist es vergönnt, sein "Altwerden" in körperlicher Gesundheit und geistiger Frische zu genießen. Das Älterwerden geht oftmals mit Einbußen an Gesundheit, mit körperlichen oder geistigen Gebrechen einher und bedeutet, dass früher oder später Hilfe von Angehörigen oder fremde Hilfe in Anspruch genommen werden muss.

Alle Pflegedienste geben Ihnen Auskunft über die angebotenen Leistungen, z. B.
  • häusliche Krankenpflege
  • Tages- und Nachtpflege
  • Verhinderungspflege
  • Kurzzeitpflege
und helfen Ihnen auch bei der Beantragung der Kostenübernahme durch die Kranken- und Pflegekassen, Versicherungen u. ä.
Sollten die Kosten nicht durch Kranken- und Pflegekassen abgedeckt werden und diese ihre finanziellen Möglichkeiten übersteigen, wenden Sie sich an das Amt für soziale Dienste im Rathaus Tornesch.

Altenwohn- und Pflegeheime
In unserer Stadt gibt es viele Möglichkeiten, die häusliche Pflege und Betreuung zu stützen, zu sichern und zu verbessern. Es gibt aber auch Grenzen der häuslichen Pflege, sowohl für die pflegenden Angehörigen wie durch die Art und Schwere der Erkrankung und Behinderung.

"Manchmal ist das Heim die bessere Lösung!"

In den meisten Fällen sind die Wohnformen Altenwohn- und Pflegeheim kombiniert, so dass bei Eintreten von Pflegebedürftigkeit ein neuerlicher Umzug vom Altenwohn- in ein Pflegeheim entfällt. Manche Pflegeheime verfügen über spezielle Stationen, die den Bedürfnissen altersverwirrter Menschen Rechnung tragen.

Anträge auf Hilfe für ambulante Pflege und stationäre Pflege erhalten Sie im Rathaus Tornesch:

Wittstocker Str. 7, 25436 Tornesch
Telefon: 04122 9572-0
Internet: www.tornesch.de

Nähere Auskünfte zu Altenwohn- und Pflegeheimen erhalten Sie bei folgenden Adressen:

AWO Wohn- und Servicezentrum Tornesch
Friedrichstr. 2 - 4, 25436 Tornesch
Telefon: 04122 4044-0

Alten- und Pflegeheim "Cecilien-Burg"
Uetersener Str. 49-51 und Birkenweg, 25436 Tornesch
Telefon: 04122 95150
Fax: 04122 91590
E-Mail: info@cecilienburg.de
Internet: www.cecilienburg.de