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Unbeplanter Innenbereich

Trotz der zahlreichen beplanten Bereiche sind in Seligenstadt noch viele unbeplante, bebaute Flächen vorzufinden. Dies bedeutet nicht, dass keine Rechtsgrundlagen für eine geregelte Bebauung vorhanden sind. Das Baugesetzbuch definiert mit dem § 34 BauGB die grundlegenden Parameter der Einfügung anhand der unmittelbaren Umgebung, so wie sie ein Bebauungsplan regeln würde.