Bauherrenbroschüre Stadt Seligenstadt

Bauen, Leben und Wohnen in Seligenstadt Ausgabe 2026/2027

Ihr Vermessungsteam vor Ort in Seligenstadt steht Ihnen gerne mit Rat & Tat zur Seite und erstellt Ihnen: • Auszüge aus dem Liegenschaftskataster • Planungsgrundlagen für den Architekten • Liegenschaftspläne zum Bauantrag • Unterlagen zum Antrag auf Teilungsgenehmigung • Unbedenklichkeitsbescheinigungen • Negativzeugnisse nach § 7 HBO • Grundstücksteilungen • Absteckungen • Einmessungen nach Rohbaufertigstellung • Grenzanzeigen • Grenzfeststellungen • Einfügungsnachweise • Wohnflächenermittlungen • Schadensgutachten • und vieles mehr Dipl.-Ing. Henning Bungert (TU) & Mitarbeiter Öffentlich bestellter Vermessungsingenieur Prüfsachverständiger für Vermessungswesen Sachverständiger für Schäden in und an Gebäuden Dr.-Hermann-Neubauer-Ring 14a 63500 Seligenstadt 06182 3858 info@vermessung-bumi.de www.vermessung-bumi.de

Grußwort Liebe Bürgerinnen und Bürger, liebe Bauinteressierte, Die Einhardstadt Seligenstadt bietet ein lebenswertes Umfeld und präsentiert sich mit den Stadtteilen Klein-Welzheim und Froschhausen als Teil der Metropolregion Rhein-Main modern und gleichzeitig traditionell. Viele Häuserfassaden erzählen von unserer weitreichenden Geschichte. Dieses geschichtsträchtige Stadtbild entwickeln wir stetig und behutsam weiter. Bauen oder Sanieren heißt einen Lebensraum und damit einen Lebenstraum verwirklichen. Doch Planung und Umsetzung eines Bauvorhabens sind vom Grundstückskauf bis zur Schlüsselübergabe mit vielen Fragen verbunden. Unabhängig davon, ob Sie ein neues Haus bauen, ein vorhandenes Gebäude sanieren, erweitern und modernisieren oder einem der wertvollen Fachwerkhäuser fachgerecht neues Leben einhauchen möchten – mit dieser Broschüre erhalten Sie eine Orientierungshilfe, die Ihnen den Weg zu Ihrem Bauprojekt in Seligenstadt erleichtern soll. Sicher kann das vorliegende Heft nicht alle Ihre Fragen beantworten oder individuellen Rat ersetzen, jedes Vorhaben ist anders. Daher unterstützen wir Sie gerne mit unserer gebührenfreien umfänglichen Fachberatung – noch bevor Sie in kostspielige Planungen starten. Ich wünsche Ihnen viel Erfolg bei der Verwirklichung Ihres neuen Zuhauses! Dr. Daniell Bastian Bürgermeister der Einhardstadt Seligenstadt Unser Seligenstadt – Imagefilm 2025 Wirtschaftsstandort Seligenstadt – Tradition trifft Zukunft Wenn Sie unsere Einhardstadt Seligenstadt noch gar nicht kennen, dann empfehle ich Ihnen zum Einstieg den Klick auf unsere zwei Imagefilme. Beide Clips – der eine legt den Fokus auf die Stadt als Lebensmittelpunkt und Besuchsziel, der auf die Stadt als Gewerbestandort – geben Ihnen in Minutenschnelle einen guten Überblick und begeistern Sie hoffentlich auf Anhieb: www.seligenstadt.de/wirtschaft/ wirtschaftsfoerderung/imagefilme/ youtu.be/zOtc1tMOOBM Grußwort 3

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Inhaltsverzeichnis 3 27 17 53 81 5 33 69 21 59 85 7 39 75 27 63 Seite Grußwort Impressum · Inhaltsverzeichnis Das öffentliche Baurecht Seligenstadt – die Einhardstadt Örtliche Satzungen Unbeplanter Innenbereich Außenbereich Verwaltungsverfahren – Genehmigung Bauantrag Das Baugrundstück Liegenschaftskataster, Grundstücksvermessung und Hausnummern Bauen und Naturschutz Bauen und Wasser Bauen und Klimaschutz Zuständigkeiten auf einen Blick Von der Idee bis zur Baugenehmigung Herausgeber: BVB-Verlagsgesellschaft mbH © BVB-Verlagsgesellschaft mbH, 2026 Texte: Stadt Seligenstadt Fotos: © Kerstin Koring, © Stadt Seligenstadt, © Mathias Neubauer Titelfotos: © Boris Stroujko - AdobeStock.com, © Stadt Seligenstadt, © Ronny - AdobeStock.com, © MAXSHOT_PL - AdobeStock.com Alle Angaben nach bestem Wissen, jedoch ohne Gewähr oder Haftung für die Richtigkeit und Vollständigkeit. Irrtümer vorbehalten. Titel, Umschlaggestaltung, Fotos, Kartographien sowie Art und Anordnung des Inhalts sind urheberrechtlich geschützt. Nachdruck – auch auszugsweise – ist nicht gestattet. Alle Rechte vorbehalten. In unserem Verlag erscheinen unter anderem Informationsbroschüren aller Art, Wirtschafts- und Gesundheitsmagazine, Firmenbroschüren sowie Faltpläne und sonstige kartographische Erzeugnisse. Das verwendete Papier wird im ECF-Verfahren (elementarchlorfrei) hergestellt. Friedrichstraße 4 | 48529 Nordhorn Tel. 05921 9730-0 | Fax 05921 9730-50 kundenservice@bvb-verlag.de www.bvb-verlag.de seit 1990 BVB-Verlagsgesellschaft mbH © stefanfister - AdobeStock.com Impressum · Inhaltsverzeichnis 5

6 Anzeigen Restaurant & Pizzeria Mittagsmenü Öffnungszeiten Anschrift Reservierungen Für Feierlichkeiten wie Geburtstage, Firmenfeiern, usw. bieten wir Ihnen Platz für ca. 150 Personen. Ein offenes Buffet arrangieren wir Ihnen gerne ab 40 Personen. Bitte reservieren Sie rechtzeitig. Jede Woche zwei wechselnde 3-Gänge Menüs zwischen 11.30 bis 14.30 Uhr. Oktober – April Montag – Samstag 11.30 – 14.30 Uhr Montag – Samstag 17.30 – 22.30 Uhr Sonn- und Feiertage 11.30 – 22.00 Uhr Mai – September Freitag, Samstag und Sonntag 11.30 – 22.30 Uhr Kein Ruhetag 06182 7873757 info@restaurant-zum-koenigsee.de www.restaurant-zum-koenigsee.de v O a Bayrak Seyfettin Am See 1, 63533 Mainhausen – Zellhausen n a Restaurant und Pizzeria Zum Königsee Erholung, Freizeit, Gastlichkeit

Seligenstadt – die Einhardstadt © Sina Ettmer - AdobeStock.com THEMEN 11 „Selig sei die Stadt genannt“ 12 Die Basilika – Wahrzeichen der Stadt 13 Seligenstadt – ein Ort zum Leben Seligenstadt – die Einhardstadt 7

Seligenstadt – die Einhardstadt Eigentlich nennen die Seligenstädterinnen und Seligenstädter ihre Heimatstadt schon immer liebevoll Einhardstadt. Doch seit dem Jahr 2020 ist es sogar amtlich: Seligenstadt bekommt offiziell den Namenszusatz „Einhardstadt“. Der Antrag der Stadt Seligenstadt fand im Hessischen Ministerium des Inneren Gehör. Einhard, der Gelehrte am Hofe Kaiser Karls des Großen und der Verfasser der Biografie Karls des Großen, der „Vita Karoli Magni – Das Leben Karls des Großen“ wird mit vielen Benennungen in seiner Stadt lebendig gehalten. So gibt es die Einhardbasilika, die Einhardschule, die Einhardstraße, den Einhardweg – ein Rad- und Wanderweg – und das Einhardhaus, aus dem Einhard die Szenerie der Stadt bis zum heutigen Tag beobachtet – so wird das auf jeden Fall gerne von den Seligenstädtern erzählt. Die um 830 durch Einhard erbaute karolingische Basilika im Stadtkern ist bis heute das Wahrzeichen der Stadt. Aus der Gründung entwickelte sich ein Benediktinerkloster, das zu besichtigen ist. Der Gang durch den rekonstruierten rund 8.000 Quadratmeter großen Konventgarten mit seinen Nutz- und Zierpflanzen, dem Apotheker- und Kräutergarten kommt einem Kurzurlaub gleich. Als faszinierendes und abwechslungsreiches Ausflugsziel beliebt, darf es in Seligenstadt gerne ein wenig mehr Fachwerkluft und Mainbrise sein! © David Brown - AdobeStock.com 8 Seligenstadt – die Einhardstadt

Seligenstadt – die Einhardstadt 9

10 Kapitel EIN ANSPRUCH. VIELE MÖGLICHKEITEN. PRIVAT ODER GEWERBLICH NEU ODER GEBRAUCHT SERVICE ODER WERKSTATT WWW.BRASS-GRUPPE.DE PRIVAT ODER GEWERBLICH NEU ODER GEBRAUCHT SERVICE ODER WERKSTATT WWW.BRASS-GRUPPE.DE

„Selig sei die Stadt genannt“ Das Einhardhaus von 1596 am Marktplatz erinnert uns an eine Volkssage, wie Seligenstadt zu seinem schönen Namen gekommen sein soll. Es war am Hofe Kaiser Karls in Aachen… Einhard, der Berater des Kaisers am Aachener Hof, verliebte sich in Emma, eine Tochter Karls des Großen. Als er in den frühen Morgenstunden die Kammer der Geliebten verlassen wollte, war über Nacht Schnee gefallen. Aus Angst, die Fußspuren könnten ihren Liebsten verraten, trug die kräftige Emma den kleinen Einhard huckepack über den verschneiten Hof. Doch das Geschehen blieb nicht unbeobachtet. Der von Reichssorgen geplagte, schlaflose Kaiser beobachtete das Paar. Erbost über diese nicht standesgemäße Beziehung verbannte er die beiden. So kamen die Verliebten nach Mulinheim und ließen sich hier nieder. Viele Jahre später verirrte sich der Kaiser bei einer Jagd in den Wäldern der Umgebung und fand hier am Main eine gastliche Herberge – ausgerechnet bei seiner Tochter! Einhard fürchtete den Zorn des Kaisers, war man doch vor vielen Jahren nicht in Frieden in Aachen auseinander gegangen. Emma, die Tochter Karls, wusste Rat. Sie servierte dem Kaiser dessen Leibspeise: Pfannkuchen! An diesen leckeren Pfannkuchen, die nur von Emma sein konnten, erkannte Karl seine Tochter und er soll gerufen haben: „Selig sei die Stadt genannt, da ich meine Tochter wieder fand!“ Seligenstadt – die Einhardstadt 11

Die Basilika – Wahrzeichen der Stadt Die Historie der Einhardstadt Seligenstadt beginnt mit den Römern, die hier um 100 n. Chr. ein Kastell errichteten. Nach dem Fall des Limes im Jahr 260 siedelten sich Alemannen an. „Obermühlheim“, wie Seligenstadt zur Karolingerzeit hieß, wurde am 11. Januar 815 zum ersten Mal urkundlich erwähnt. Einhard erhielt es von Ludwig dem Frommen für seine Dienste am kaiserlichen Hof geschenkt. Über dem Grab der frühchristlichen Märtyrer Marcellinus und Petrus, deren Reliquien auf verschlungenen Wegen von Rom ins fränkische Reich kamen, errichtete Einhard eine imposante Wallfahrtskirche. Durch die einsetzende Pilgerschaft erhielt die Ortschaft ihren neuen Namen „Saligunstat“ – heil- und segenbringende Stätte. Der karolingische Bau des 9. Jahrhunderts bestand aus einem Langhaus mit Mittelschiff und zwei Seitenschiffen, einem Querhaus, einer halbrunden Mittel-Apsis sowie einer Ringkrypta. Die Mauern des Langhauses wurden weitestgehend aus Steinen des römischen Kastells errichtet. Im Laufe der Jahrhunderte erfolgten etliche bauliche Veränderungen, je nach Zeitgeschmack der jeweiligen Epochen. Zur 900-Jahrfeier 1725 wurde die Klosterkirche barockisiert. Mit der Säkularisation 1803 ging die Abtei in den Besitz des Landgrafen von Hessen-Darmstadt über. Seit 1812 ist die Basilika katholische Pfarrkirche. 1925 wurde die Kirche zur päpstlichen Basilika minor erhoben. Die Einhardbasilika ist die einzige karolingische Kirche nördlich der Alpen, in der bis heute liturgische Gottesdienste gefeiert werden. Das Kloster – Ehemalige Benediktinerabtei Das ehemalige Kloster Seligenstadt, um 830 von Einhard gegründet, zählt mit seinen Klausur- und Wirtschaftsgebäuden sowie der die Abtei umschließenden rund 700 Meter langen Klostermauer zu den wenigen nahezu komplett erhaltenen Klosteranlagen in Hessen. Die in den 1980er Jahren begonnene sukzessive Restaurierung der Klosteranlage zeigt sich heute im Stil ihrer letzten Blütezeit des 17. und 18. Jahrhunderts. Fast tausend Jahre lebten hier Benediktinermönche, die dem in der Regel Benedikts von Nursia (um 480 –547 n. Chr.) festgelegten Rhythmus aus Gebet und Arbeit folgten. Nach Zerstörungen und Plünderungen im Dreißigjährigen Krieg erstrahlt die Abtei nach umfassenden Renovierungsmaßnahmen heute im barocken Glanz. Mit der Säkularisation 1803 endete die Zeit der Mönche in Seligenstadt. Unter napoleonischer Herrschaft wurde kirchlicher Besitz verweltlicht und das Kloster fiel an den Landgrafen von Hessen-Darmstadt. Bis in die 1960er Jahre dienten die Klostergebäude als Domizil verschiedener Behörden. Klostergarten Der rekonstruierte Klostergarten zählt zu den schönsten Gärten in der ganzen Region. Hier wachsen auf den mit Blumenrabatten und Zwergobstbäumen eingefassten Beeten wieder Gemüse, Salat und Kräuter. An Spalieren entlang der Klostermauer ranken sich Färberpflanzen und Spalierobst. Zu jeder Jahreszeit ist der Klostergarten eine kleine Oase, in der Hektik unserer Zeit! Die Farbenvielfalt – ein Fest für die Augen und der Duft der Blumen ein Fest für die Nase. Das Gemüse, das im Klostergarten biologisch angebaut wird, ist im Klosterladen käuflich zu erwerben. Ein besonderer Anziehungspunkt ist der Apothekergarten. Die Heilpflanzen sind nach ihrer Wirkung, den jeweiligen Organen zugeordnet. Im Süden des Gartens anschließend steht die Orangerie mit dem typischen Schwanenhausdach. In ihr überwintern die Zitruspflanzen. Im 18. Jahrhundert wurden hier Ananas gezüchtet. Diese Tradition wird bis heute gepflegt. 12 Seligenstadt – die Einhardstadt

Seligenstadt – ein Ort zum Leben Die Gegenwart von Frankfurt am Main als pulsierende Metropole ist omnipräsent, doch am Rande dieses urbanen Glanzes eröffnet sich eine andere, ebenso reizvolle Seite der Region: Seligenstadt am Main. Rund 20 Kilometer von der Mainmetropole entfernt, mit eigenem A3-Zubringer, bietet die Mittelstadt eine klassische Balance zwischen urbanem Lebensstil, regionaler Verwurzelung und persönlicher Lebensqualität. Wer hier wohnt, erlebt eine Vielfalt, die sowohl für Pendler als auch für Familien und Menschen im fortgeschrittenen Lebensalter überzeugend ist. Historisches Erbe In Seligenstadt trifft moderne Infrastruktur auf historischen Charme: Wer sich für die Geschichte der Einhardstadt interessiert, stößt auf Spuren Barbarossas am Palatium am Mainufer oder am Romanischen Haus, auf die Einhard-Basilika aus dem 9. Jahrhundert und auf das ehemalige Benediktinerkloster mit Konventgarten, Klosterapotheke, Klostermühle und der Wasserburg als ehemaliger Sommerresidenz der Äbte. All diese Zeugnisse der Jahrhunderte machen Seligenstadt zu einem Ort, an dem Geschichte lebendig wird – nicht als Museumsrelikt, sondern als gelebte Gegenwart. Die Stadt versteht es, ihre historische Identität behutsam in das moderne Leben zu integrieren. Seligenstadt – die Einhardstadt 13

Bildung und Versorgung Die Infrastruktur Seligenstadts ist im sozialen und medizinischen Bereich sehr gut aufgestellt. Es gibt zwei Kliniken, ein Dialysezentrum, Radiologie sowie eine breit gefächerte ärztliche Versorgung. Die Kinderbetreuung ist gut organisiert, und es stehen alle Schulformen bereit: von der frühkindlichen Bildung bis zur weiterführenden Schule, inklusive einer Sprachheilschule und einer sonderpädagogischen Schule. Das Angebot reicht von Krippen über – auch mehrsprachige – Kindertagesstätten bis zur betreuten Hausaufgabenhilfe. Durch eine verlässliche Nahversorgung, gut erreichbare ÖPNV-Verbindungen und eine Mischung aus städtischem Ambiente und ländlicher Ruhe bleibt die Lebensqualität konstant hoch – sowohl für Singles als auch für Familien und Senioren. Vielfalt von Freizeit und Kultur Seligenstadt ist auch eine Stadt der Vielfalt, wenn es um Freizeit und Kultur geht. Die rund 170 Vereine, Verbände und Organisationen decken ein breites Spektrum ab – musikalisch, sportlich, gesellschaftlich oder spirituell. Kultur wird hier nicht nur als Accessoire verstanden, sondern als integrale Lebensgrundlage. Das Angebot ist reichhaltig und über das Jahr verteilt: Festlichkeiten, Märkte und Bräuche wie das einzigartige „Seligenstädter Geleit“ oder der lebendige Fastnachtsumzug mit rund 40.000 Besucherinnen und Besuchern jährlich prägen das städtische Leben, genauso wie regelmäßige Ausstellungen, Konzerte oder Theateraufführungen. Einkaufs- und Gastronomieerlebnis Die Innenstadt bietet eine abwechslungsreiche Einkaufs- und Gastronomieszene mit einer großen Auswahl an Einzelhändlern, Eisdielen und gemütlichen Lokalen. Seligenstadt präsentiert sich damit als Ort, an dem man bequem shoppen, regionale Spezialitäten genießen und das lebendige Flair der historischen Altstadt bei jedem Bummel erleben kann. Von familiengeführten Geschäften über kleine Boutiquen bis hin zu charmanten Cafés gelingt es hier, Tradition und Gegenwart harmonisch zu verbinden. Seligenstadt bietet damit mehr als nur ein attraktives Wohngebiet: Es ist ein Ort, an dem Bauvorhaben auf eine beständige Lebensqualität, eine lebendige Gemeinschaft und eine enge Verzahnung von Geschichte und Moderne treffen. Wer hier baut, investiert in nachhaltiges Wachstum, kurze Wege und eine stabile Infrastruktur. Entdecken Sie die Chancen, die diese Stadt in sich vereint, und gestalten Sie Ihr neues Zuhause dort, wo Tradition und zeitgemäßes Wohnen Hand in Hand gehen. 14 Seligenstadt – die Einhardstadt

Einhardstadt Seligenstadt 15

16 Kapitel Rechtsanwältin Christiane Brzoska Tätigkeitsschwerpunkte • Patientenverfügungen und Vorsorgevollmachten • Erbrecht und Testamente • Immobilien- und Bankrecht Rechtsanwältin Christiane Brzoska Niedergärtenstraße 23 • 63533 Mainhausen Mobil: 0175 9531789 • Tel. 06182 640918 beratung@patientenverfuegung-brzoska.de www.patientenverfuegung-brzoska.de Einfach – für dich – verständlich mit Sicherheitsgarantie

Das öffentliche Baurecht THEMEN 18 Flächennutzungsplan 18 Bauplanungsrecht 18 Bauordnungsrecht © snowing12 - AdobeStock.com Das öffentliche Baurecht 17

Das öffentliche Baurecht Die Gesetzgebungskompetenz für das öffentliche Baurecht ist zwischen Bund und Ländern aufgeteilt. Hier sind grundsätzlich das auf Bundesrecht basierende Bauplanungsrecht (Städtebaurecht) und das landesrechtliche Bauordnungsrecht zu unterscheiden. Ferner steht es jeder Gemeinde frei, auf diesen Gesetzesgrundlagen weitere örtliche Satzungen zu erlassen. Bei der Umsetzung jedes Bauvorhabens sind zunächst die Vorschriften und Maßgaben dieser Rechtsgrundlagen zu beachten. Flächennutzungsplan Der Flächennutzungsplan stellt im Grunde die zukünftige Art der Bodennutzung für das gesamte Gemeindegebiet dar und ist ein vorbereitender Bauleitplan, aus welchem die Gemeinden ihre Bauleitpläne / Bebauungspläne entwickeln dürfen. Die Einhardstadt Seligenstadt ist eine der Mitgliedskommunen des Regionalverbandes FrankfurtRheinMain, der mit den Aufgaben der regionalen Flächennutzungsplanung und der Landschaftsplanung für das gesamte Verbandsgebiet betraut ist. Durch diese übergeordnete planerische Regelung sind Sie als private Bauverantwortliche nicht direkt betroffen. Dennoch kann es für Sie von Interesse sein zu wissen, wie die zukünftige bauliche Entwicklung in Seligenstadt verlaufen kann. Bauplanungsrecht Das Bauplanungsrecht legt die Raum-/Flächennutzung innerhalb einer Gemeinde fest und ist flächenbezogen. Die Bauleitplanung ist im Baugesetzbuch (BauGB) als das zentrale Instrument des Städtebaurechts definiert. Dadurch wird jeder Gemeinde die Pflicht und das Recht gegeben, sofern eine geordnete städtebauliche Entwicklung es fordert, in einem öffentlichen Planungsprozess und unter Berücksichtigung weiterer Rechtsgrundlagen die Entwicklungsbereiche zu definieren, die Art und das Maß der baulichen Nutzung sowie gestalterische Regelungen festzulegen. Hierbei sind umfassende Beteiligungen der betroffenen Eigentümer, der Öffentlichkeit und weiterer Träger öffentlicher Belange unentbehrlich. Bauordnungsrecht Das Bauordnungsrecht regelt die Anforderungen an ein konkretes Bauwerk und ist objektbezogen. Es befasst sich mit der Abwehr von Gefahren, die von der Errichtung und Nutzung baulicher Anlagen ausgehen oder auf diese von außen einwirken können. Die für das Land Hessen gültige Hessische Bauordnung (HBO) regelt zudem auch formelle Fragen der Baugenehmigungspflicht bzw. der Baugenehmigungsfreiheit, die Zuständigkeiten sowie die Formen des Baugenehmigungsverfahrens. 18 Das öffentliche Baurecht

Diese Baubroschüre soll Sie als Bauverantwortliche ein Stück weit für das Baurecht und die daraus resultierende Folgen und Fragen sensibilisieren und den Einstieg in das komplexe Thema Bauen ermöglichen. Besonders wichtige Hinweise und unsere Tipps finden Sie hier gut sichtbar und betont. Unser Tipp Als zukünftige Bauverantwortliche ist es immer von großer Bedeutung zu wissen, ob sich Ihr begehrtes Baugrundstück im Geltungsbereich eines Bebauungsplanes befindet und welche bauplanungs- und bauordnungsrechtlichen Regelungen zu beachten sind. Das öffentliche Baurecht 19

20 Kapitel

Örtliche Satzungen THEMEN 23 Bebauungsplan 25 Stellplatzsatzung 25 Altstadtsatzung © Production Perig - AdobeStock.com Örtliche Satzungen 21

22 Kapitel 6 Örtliche Satzungen 1:0 für Sie! Wer zögert, verliert! Sparkassen-Immobilien bringt Sie mit Vollgas an Ihr Ziel – ob Kauf, Verkauf oder Kapitalanlage. Wir kämpfen für Ihre Immobilie, während andere nur zuschauen! 06182 89459-0 seligenstadt@sparkasse.immo

Örtliche Satzungen Flächen, die grünordnerischen Belange sowie die Verkehrsflächen innerhalb eines genau definierten Bereichs. Zudem beinhaltet ein Bebauungsplan unterschiedliche weitere Festsetzungen, die als Einfügeparameter nach Maßgaben des Baugesetzbuches, der Baunutzungsverordnung in Verbindung mit der Hessischen Bauordnung, festgesetzt sind. Durch einen Bebauungsplan wird genau definiert, was gebaut werden darf, wo gebaut werden darf und wie gebaut werden darf. Das Bauen in Seligenstadt ist durch zahlreiche, gebietsbezogene Bebauungspläne geregelt. Diese digital erfassten Satzungen können auf der Homepage des Kreises Offenbach hier eingesehen werden: www.kreis-offenbach.de/service/dienstleistungen/ geografisches-informationssystem/ Auf Grundlage des Bundes- und Landesrechts können Gemeinden unterschiedliche örtliche Satzungen erlassen. Die Einhardstadt Seligenstadt hat davon Gebrauch gemacht und im Bereich Bauen sowie Gestaltung von baulichen Anlagen bis jetzt erlassen: 1. zahlreiche Bebauungspläne 2. eine Stellplatzsatzung sowie 3. eine Gestaltungssatzung (Satzung über die äußere Gestaltung baulicher und sonstiger Anlagen und die besonderen Anforderungen an bauliche und sonstige Anlagen im Bereich und zum Schutz der Altstadt Seligenstadt) Bebauungsplan Die Bebauungspläne in Seligenstadt sind aus dem regionalen Flächennutzungsplan entwickelte, verbindliche Bauleitpläne. Sie regeln grundsätzlich die Art und das Maß der baulichen Nutzung, die Bauweise, die überbaubaren und nicht überbaubaren Diese örtlichen Satzungen stellen die Grundlage für die Bebauung der im Geltungsbereich befindlichen Baugrundstücke dar. Als Bauverantwortliche können Sie in der Stadtverwaltung – Amt für Bau- und Stadtentwicklung erfahren, ob Ihr Baugrundstück in einem beplanten Bereich liegt und was Sie bei der Planung beachten müssen. Örtliche Satzungen 23

24 Kapitel P v

Die notwendigen Stellplätze sind auf dem eigenen Baugrundstück nachzuweisen. Die Anzahl richtet sich nach der geplanten Nutzung und Fläche. Bitte beachten Sie, dass dies das Maß der baulichen Nutzung wesentlich beeinflussen kann. Die älteren Exemplare sind wegen ihrer grafischen Unklarheit leider nur in Papierform bei der Einhardstadt Seligenstadt einsehbar und als Teilkopie erhältlich. Gleichzeitig stehen Ihnen hier auch Mitarbeitende der Verwaltung für eine ausführliche, gebührenfreie Beratung zur Verfügung. Stellplatzsatzung Bauliche oder sonstige Anlagen, bei denen ein Zu- oder Abgangsverkehr zu erwarten ist, dürfen in Seligenstadt nur errichtet werden, wenn eine ausreichende Anzahl an Garagen, Carports, Stellplätzen und Abstellplätzen für Fahrräder nachgewiesen wird. Der notwendige Bedarf sowie die Gestaltung der Stellplatzanlagen sind in der Stellplatzsatzung der Stadt Seligenstadt geregelt. Altstadtsatzung Satzung über die äußere Gestaltung baulicher und sonstiger Anlagen und die besonderen Anforderungen an bauliche und sonstige Anlagen im Bereich und zum Schutz der Altstadt Seligenstadt. Die Altstadt von Seligenstadt mit der 828 gegründeten Klosteranlage und der Stadtbefestigung ist als Ensemble denkmalrechtlich geschützt. Außerdem sind innerhalb des Ensembles und in den Stadtteilen Froschhausen und Klein-Welzheim zahlreiche Einzelkulturdenkmäler, wegen ihrer historischen, kulturellen, künstlerischen und wissenschaftlichen Wertigkeit, besonderes geschützt. Daher werden alle baulichen Maßnahmen und gestalterischen Veränderungen überprüft und bedürfen einer denkmalschutzrechtlichen Genehmigung, auch wenn sie im Sinne der HBO baugenehmigungsfrei sind. Bei baugenehmigungspflichtigen Bauvorhaben ist die denkmalschutzrechtliche Genehmigung Bestandteil der Baugenehmigung. © Andrey Popov - AdobeStock.com Örtliche Satzungen 25

26 Kapitel Höfling Umweltservice GmbH Ostring 32 | 63533 Mainhausen Telefon: 06182 93820 | www.hoefling-gruppe.de Das ist „Der Höfling Mainhausen“ Containerdienst und Annahme von Abfällen jeder Art. Planung und Umsetzung aller Entsorgungs- und Baumassnahmen. Erdbau- bzw. Abbrucharbeiten, Annahme und Abfuhr von Erd-, Bauschutt- und Abbruchmaterialien. Produktion und Verkauf von Recycling-, Frostschutz- sowie Schüttgütern jeder Art. Logistik für Baustellensilos. Alles kurzfristig verfügbar und aus einer Hand. Das Entsorgungszentrum Unsere Leistungen im Überblick: Zentrale Abfallannahme für Privat- & Gewerbekunden Entsorgung / Verwertung von Abfällen jeder Art Wertstoffsammlung der Gemeinde Mainhausen Logistik, Container & Silos Unsere Leistungen im Überblick: Containerdienst: Absetz- und Abrollcontainer in verschiedenen Größen, weiterhin: Sondercontainer Mobile Abfallpressen, Sieb- und Schredderanlagen Entsorgung / Verwertung von Abfällen jeder Art Sonderabfalltransporte z.B. Produktions- und Klinikabfälle, Schlämme etc. Asbest- / Asbestzemententsorgung nach TRGS § 519 Silologistik

Unbeplanter Innenbereich Außenbereich © Mediaparts - AdobeStock.com Unbeplanter Innenbereich · Außenbereich 27

Unbeplanter Innenbereich Trotz der zahlreichen beplanten Bereiche sind in Seligenstadt noch viele unbeplante, bebaute Flächen vorzufinden. Dies bedeutet nicht, dass keine Rechtsgrundlagen für eine geregelte Bebauung vorhanden sind. Das Baugesetzbuch definiert mit dem § 34 BauGB die grundlegenden Parameter der Einfügung anhand der unmittelbaren Umgebung, so wie sie ein Bebauungsplan regeln würde. Außenbereich Das Baugesetzbuch regelt auch die Zulässigkeit einer möglichen Bebauung im Außenbereich. Hier sind nur bestimmte Bauvorhaben zulässig und primär den land- und forstwirtschaftlichen Betrieben sowie dem Gartenbau vorbehalten. Gewisse Einzelausnahmen wie z. B. bauliche Anlagen für energetische Nutzungen sind genau geregelt. Die Errichtung von privaten Gebäuden, Gartenlauben und ähnlichen Anlagen ist unzulässig. 28 Unbeplanter Innenbereich · Außenbereich

Unbeplanter Innenbereich · Außenbereich 29

30 Kapitel

Kapitel 31

32 Kapitel Aus Stephan wird Timon AUS ERFAHRUNG WIRD ZUKUNFT. Kunze Dachdeckermeister GmbH Franz-Hell-Straße 12 · 63500 Seligenstadt · Telefon 06182/284 29 · info@dach22.de

Verwaltungsverfahren – Genehmigung THEMEN 34 Bauvorlagenberechtigung 34 Baugenehmigungsfreie Bauvorhaben 35 Genehmigungsfreistellung 37 Vereinfachtes Baugenehmigungsverfahren 37 Baugenehmigungsverfahren © mije shots - AdobeStock.com Verwaltungsverfahren – Genehmigung 33

© Wirestock - AdobeStock.com Verwaltungsverfahren – Genehmigung Grundsätzlich bedürfen die Errichtung, Aufstellung, Anbringung und Änderung sowie der Abbruch baulicher Anlagen einer Baugenehmigung. Dies gilt auch für eine Vielzahl von Nutzungsänderungen ohne bauliche Veränderungen. Um gewisse Erleichterungen beim Bau und für die Bauverantwortlichen zu schaffen, unterscheidet die Hessische Bauordnung zwischen baugenehmigungsfreien und baugenehmigungspflichtigen Bauvorhaben. Alle Anlagen müssen, auch soweit eine bauaufsichtliche Prüfung entfällt, den öffentlich-rechtlichen Vorschriften entsprechen. Die Bauverantwortlichen können bei Vorhaben, die der Genehmigungsfreistellung unterfallen, die Durchführung eines Baugenehmigungsverfahrens verlangen. Bauvorlagenberechtigung Entwurfsverfassende, die Bauvorlagen fertigen, müssen bauvorlageberechtigt sein. Die Planungsleistungen sind Berufsträgern nach dem jeweiligen Architekten- bzw. Ingenieurgesetz, vorbehaltlich eines Eintragungsnachweises in entsprechende Register vorbehalten. Baugenehmigungsfreie Bauvorhaben Keiner Baugenehmigung bedarf die in der Anlage zum § 63 HBO genannten Bauvorhaben. So können unter Einhaltung aller vordefinierten Parameter eine Reihe von Bauvorhaben baugenehmigungsfrei sein, z. B. die Errichtung von Gebäuden ohne Aufenthaltsräume, Toiletten oder Feuerstätten, wenn die Gebäude nicht mehr als 30 m³ Brutto-Rauminhalt haben und weder Verkaufs- noch Ausstellungszwecken dienen; 34 Verwaltungsverfahren – Genehmigung

Carports; Garagen einschließlich Abstellraum; Gebäude zum Abstellen von Fahrrädern, Kinderwagen und Hilfsfahrzeugen bis 50 m² Grundfläche einschließlich Zufahrten, Instandhaltungsarbeiten usw. Genehmigungsfreistellung Sogar die Errichtung von Wohngebäuden im Geltungsbereich eines rechtskräftigen Bebauungsplanes kann baugenehmigungsfrei sein, sofern alle Vorgaben des Bebauungsplanes eingehalten werden und es sich um keine Sonderbauten handelt. Abhängig vom Bauvorhaben ist, in genau definierten Fällen, eine förmliche Mitteilung des baugenehmigungsfreien Bauvorhabens bei der Genehmigungsbehörde (Kreis Offenbach, FD Bauaufsicht bzw. der Gemeinde) notwendig. Der Umfang der vorzulegenden Bauvorlagen entspricht einem Baugenehmigungsverfahren. Die Stadt wird im Verfahren beteiligt. Eine Prüfpflicht der unter Genehmigungsfreistellung aufgeführten Bauvorhaben seitens der Bauaufsicht oder Gemeinde besteht nicht. Mit dem Vorhaben kann begonnen werden, wenn die Gemeinde innerhalb eines Monats, nachdem die Bauvorlagen bei ihr eingegangen sind, gegenüber der Bauaufsicht · nicht die Durchführung eines Baugenehmigungsvorhabens fordert, · vorab den Verzicht hierauf mitteilt oder · keine Untersagung nach § 15 Abs. 1 Satz 2 Baugesetzbuch beantragt. Verwaltungsverfahren – Genehmigung 35

© Comofoto - AdobeStock.com 36 Anzeigen • Verputzmaschinen • Mörtelpumpen • Förderanlagen • Heizgeräte – Zeltbeheizung • Hochdruckreiniger • Elektrowerkzeuge • Stemmhämmer • Baukompressoren • Verdichtungsgeräte • Putzprofile • Industriesauger • Airlessgeräte • Farbwalzgeräte • Bautrockner – Raumentfeuchter KUNDENDIENST · ERSATZTEILE BERATUNG · VERKAUF VERMIETUNG Luisenstraße 12 · 63500 SeligenstadtFroschhausen · Telefon 06182 67844 Telefax 06182 66359 info@kroboth-baumaschinen.de Handwerk und Bau

Häufig gestellte Fragen 1. Bedarf das Bau- vorhaben einer Baugenehmigung? 2. Ist das Bauvorhaben genehmigungsfähig? 3. Wo wird der Antrag auf eine Baugenehmigung gestellt? 4. Wer darf den Antrag auf Baugenehmigung stellen? 5. Muss ein Architekt bzw. Bauingenieur beauftragt werden? 6. Wie lange dauert das Verfahren? 7. Mit welchen Kosten ist zu rechnen? 8. Was ist bei einem baugenehmigungs- freien Bauvorhaben zu beachten? Vereinfachtes Baugenehmigungsverfahren Wenn bei Bauvorhaben die Voraussetzungen der Genehmigungsfreistellung nicht vorliegen, können die Realisierbarkeit und die baurechtliche Genehmigung in den meisten Fällen in einem vereinfachten Genehmigungsverfahren erfolgen. Für das förmliche Verfahren ist ein Antrag bei der Genehmigungsbehörde zu stellen. Für Seligenstadt ist die FD Bauaufsicht des Kreises Offenbach zuständig. Im vereinfachten Baugenehmigungsverfahren prüft die Bauaufsicht nur die Zulässigkeit · nach den Vorschriften des BauGB, · beantragter Abweichungen von der HBO, · nach anderen öffentlich-rechtlichen Vorschriften sofern wegen der Baugenehmigung eine Entscheidung nach diesen Vorschriften entfällt oder ersetzt wird. Die Bauaufsichtsbehörde hat nach Eingang des Bauantrags binnen eines Monats zu prüfen, ob der Antrag und die Bauvorlagen vollständig sind. Werden innerhalb eines Monats keine Nachforderungen gestellt, gilt der Antrag als vollständig. Die Bauaufsichtsbehörde kann Anträge und Bauvorlagen zurückweisen, wenn sie so unvollständig sind, dass sie nicht bearbeitet werden können. Im Übrigen fordert die Bauaufsichtsbehörde die Bauherrschaft auf, den Bauantrag innerhalb einer angemessenen Frist zu ergänzen oder sonstige erhebliche Mängel zu beseitigen. Werden die Mängel innerhalb der Frist nicht behoben, gilt der Antrag als zurückgenommen. Baugenehmigungsverfahren Ein etwas größerer Prüfungsumfang der Bauantragsunterlagen wird in einem „formellen“ Verfahren durchgeführt, welches bei der Errichtung von Sonderbauten sowie bei Abbruch und Beseitigung von nicht genehmigungsfreien Anlagen durchgeführt wird. Die Bauverantwortlichen können eine umfängliche Prüfung immer beantragen. Verwaltungsverfahren – Genehmigung 37

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Bauantrag THEMEN 43 Geltungsdauer der Baugenehmigung 43 Fertighaus oder individuelle Architektenplanung 43 Planen und Bauen mit Architekten und Ingenieuren 47 Planen und Bauen mit Generalunternehmern 47 Ein individuelles Architektenhaus vom erfahrenen Fertighausanbieter 47 Was ist zu beachten beim Bauen in der Altstadt 47 Denkmalschutz – Erhalt und Baukultur 49 Räumlicher Geltungsbereich der Gesamtanlage 50 Einzelkulturdenkmäler 51 Bezuschussung im Rahmen der Denkmalpflege © Misho - AdobeStock.com Bauantrag 39

Bauantrag Die Anforderungen an die Stellung eines Bauantrags werden durch die Hessische Bauordnung (HBO) geregelt. Für das Erstellen eines Bauantrags ist in der Regel ein planvorlageberechtigter Entwurfsverfasser, meistens ein Architekt oder Bauingenieur, erforderlich. Vor dem eigentlichen Bauantrag kann auch eine Bauvoranfrage gestellt werden. Diese empfiehlt sich, wenn vor dem Erwerb des Baugrundstücks geklärt werden soll, ob das Baugrundstück in der gewünschten Form bzw. Maß und Art der Nutzung bebaut werden kann. Der Bauantrag ist in Schriftform bei der Genehmigungsbehörde des Kreises Offenbach, FD Bauaufsicht, zu stellen. Das Schriftformerfordernis entfällt mit Anwendung des zur Verfügung stehenden elektronischen Verfahrens. Seit Januar 2020 werden ausschließlich elektronische Verfahren durchgeführt. Der Bauantrag ist von den Bauverantwortlichen und von der für den Entwurf verantwortlichen Person zu unterzeichnen. Das Baugenehmigungsverfahren wird in dem Moment eingeleitet, wenn Sie bei der Genehmigungsbehörde das vollständig ausgefüllte und unterzeichnete Antragsformular samt den für die Beurteilung des Bauvorhabens notwendigen Planunterlagen einreichen. Dem Antrag sind alle, für die Beurteilung des Vorhabens erforderlichen, Bauunterlagen beizufügen. 40 Bauantrag

Nachdem Sie den Bauantrag eingereicht haben, wird zunächst überprüft, ob der Antrag vollständig ist. Sollten Unterlagen fehlen oder der Antrag Mängel aufweisen, werden Sie darüber durch die Bauaufsicht des Kreises Offenbach informiert und Ihnen wird eine Frist zur Behebung der Mängel bzw. Einreichung der fehlenden Unterlagen eingeräumt. Abschließend wird geprüft, ob Ihr Bauvorhaben bauplanungsrechtlich nach dem Baugesetzbuch (BauGB) zulässig ist, also ob es in dem gewählten Gebiet/Grundstück grundsätzlich errichtet werden darf und die Erschließung gesichert ist. In einem zweiten Schritt werden weitere fachliche Stellen beteiligt, damit festgestellt werden kann, ob Ihr Vorhaben auch den anderen öffentlich-rechtlichen Vorschriften entspricht. Beispielsweise können Überschwemmungsgebiete vom Main, naturschutzrechtlich geschützte Flächen oder Altlasten im Boden, örtliche Satzungen (Bebauungsplan, Stellplatzsatzung, Gestaltungssatzung) gegen das Bauvorhaben sprechen. Und natürlich prüft die Bauaufsicht selbst, ob die Vorschriften der Bauordnung eingehalten sind. Hierzu gehören unter anderem die einzuhaltenden Abstandsflächen zu den Grundstücksgrenzen und Gebäuden, die Statik und der Brandschutz. Wenn sich alle beteiligten Stellen positiv zu Ihrem Bauvorhaben geäußert haben, wird Ihnen die beantragte Baugenehmigung erteilt, in der Regeln mit noch zu beachtenden Nebenbestimmungen. Bauantrag 41

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Geltungsdauer der Baugenehmigung Die Baugenehmigung und die Teilbaugenehmigung erlöschen, wenn nicht innerhalb von fünf Jahren nach Erteilung der Genehmigung mit der Ausführung begonnen oder wenn die Bauausführung zwei Jahre lang unterbrochen worden ist. Auf einen schriftlichen Antrag kann die Frist jeweils um bis zu zwei Jahre verlängert werden. Es ist zu beachten, dass der schriftliche Antrag vor Ablauf der Frist zu stellen ist. Zur ausführlichen Beratung bezüglich der Auswahl des Baugenehmigungsverfahrens und der Anforderungen an das öffentliche Baurecht stehen Ihnen die Mitarbeitenden des Kreises Offenbach – FD Bauaufsicht und der Einhardstadt Seligenstadt – Amt für Bau- und Stadtentwicklung gerne zur Verfügung. Fertighaus oder individuelle Architektenplanung Der Bau eines Wohngebäudes, Betriebs- oder Geschäftsgebäudes beginnt bei den meisten Bauverantwortlichen mit der Auflistung von Wünschen, einer digitalen Suche von beispielhaften Wunschobjekten und der Besichtigung von Musterhausausstellungen. Dadurch entstehen feste Vorstellungen, welche oft auf dem vorhandenen Baugrundstück nicht realisierbar sind. Um große Enttäuschungen zu vermeiden, empfiehlt sich immer bereits vor dem Erwerb des Baugrundstücks die Eckpunkte in einer Bauberatung beim Amt für Bau- und Stadtentwicklung der Einhardstadt Seligenstadt und der Bauaufsicht des Kreises Offenbach abzuklären und die Vereinbarkeit zwischen Erwartungen und Baumöglichkeiten zu überprüfen. Gleichzeitig können alle weiteren Fragen zum Verfahren geklärt werden. Planen und Bauen mit Architekten und Ingenieuren Nach der Hessischen Bauordnung ist der Antrag auf Baugenehmigung und die Mitteilung baugenehmigungsfreier Bauvorhaben für die Hauptanlagen im Geltungsbereich eines Bebauungsplanes und in den unbeplanten Innenbereichen durch eine bauvorlageberechtigte Person bei der Bauaufsichtsbehörde einzureichen. Die Er- und Zusammenstellung dieser sehr umfangreichen Unterlagen ist eine der Grundaufgaben Ihres Architekten. Durch die Beauftragung eines Architekten erhalten Sie oft Erfahrungen und Kompetenzen eines Entwurfsverfassers, der auf Ihre eigenen Wünsche eingehen und individuelle Lösungen erarbeiten kann. Der Entwurfsverfasser ist Ansprechpartner für die Genehmigungsbehörden und muss sich um die notwendigen Bescheinigungen, Nachweise und Anzeigen kümmern. Bei gleichzeitiger Beauftragung der Bauleitung/Bauüberwachung beauftragt und organisiert der Architekt die notwendigen Baufirmen und übernimmt die Baukontrolle. Er handelt als objektiver Berater und wahrt die Interessen der Bauverantwortlichen gegenüber den Behörden und ausführenden Handwerkern. Bauantrag 43

44 Kapitel Wanne raus, Dusche rein. Kostenlose Terminhotline 0800 700 2650 Vereinbaren Sie noch heute einen unverbindlichen Beratungstermin – wir freuen uns auf Sie! vorher nachher Willkommen in unserem Showroom Seniocon GmbH Industriestraße 6 · 63533 Mainhausen T +49 6182 612 420 info@seniocon.de · www.seniocon.de Ihre Vorteile mit Seniocon + Duschumbau ab 3.990 € möglich + Maximale Sicherheit beim Duschen + Qualität / Meisterbetrieb + Festpreisgarantie + Umbau an einem Tag + Wenig Schmutz & Lärm beim Umbau + Maßgeschneidert und individuell Bis zu 4.180 € förderfähig

Kapitel 45 Wanne raus, Dusche rein Seniocon auf Erfolgskurs Zum zweijährigen Jubiläum beschenkt sich das Seniocon-Team mit einer Erfolgsgeschichte selbst. „Das überwältigende Wachstum unseres Konzepts hat uns alle überrascht“, verrät Diplom-Betriebswirt Steven Wieck. Zusammen mit seinem Geschäftspartner Dominik Raquet war er unter dem Motto „Wanne raus, Dusche rein“ und das zu einem bezahlbaren Festpreis im März 2023 in Mainhausens Industriestraße 6 gestartet. Das Konzept hatte er in Frankreich entdeckt und für den deutschen Markt perfektioniert. Inzwischen reicht der Kundenkreis weit über das Rhein-Main-Gebiet hinaus und erstreckt sich bis nach Stuttgart im Süden und nach Kassel im Norden. Kein Wunder, sind es doch inzwischen auch überregional aktive Pflegedienste und Wohnbaugesellschaften, die das Seniocon-Konzept weiterempfehlen oder anfragen. Die in Deutschland vorhandenen rund 46 Millionen Bäder, die zum größten Teil mit einer schwer überwindbaren Badewanne ausgestattet sind, hat Wieck im Blick. Aber auch das Gros der Duschkabinen, die in der Vergangenheit in der Regel mit einem Einstiegsniveau von circa 20 Zentimetern und mehr verbaut wurden. Für ältere Menschen, aber auch für Personen mit Behinderungen, ist das immer häufiger ein Hinderungsgrund für eine allumfassende Körperhygiene. Oftmals steht am Ende der Entwicklung der Auszug aus den vertrauten vier Wänden in eine betreute Einrichtung. Dafür haben Steven Wieck und Geschäftsführer Dominik Raquet mit ihrem mittlerweile rund 50-köpfigen SenioconTeam die individuelle und zugleich bezahlbare Lösung dank ihres innovativen Duschwannensystems parat, das von ihnen bereits in über 2.000 Haushalten bei weiterhin steigender Nachfrage eingebaut worden ist. „Das innovative an unserer Systemdusche ist, dass wir in der Regel in einem Tag vollständig umbauen können. Darüber hinaus beläuft sich unsere Erneuerung auch noch in einem überschaubaren finanziellen Festpreisrahmen, vor allem wenn die Kundinnen und Kunden die 4.180 Euro Zuschuss, die die Pflegekasse bereits ab der Pflegestufe eins beisteuert, erhalten“, sagt Raquet. „Interessant ist unser Angebot insbesondere für Bewohnerinnen und Bewohner, die keine komplette Badsanierung anstreben, sondern nur den Komfort und damit ihre Lebensqualität erhöhen wollen“, sagt Wieck und ergänzt: „Auf Wunsch baut unser qualifiziertes Team, vom Fliesenleger bis zum Sanitär-Heizungs-Klima-Meister, weitere Hilfsmittel ein.“ Der Erstkontakt über die kostenlose Hotline 0800 7002650 ist völlig unverbindlich und führt zu einem Termin des Fachberaters vor Ort, der in einem persönlichen und ausführlichen Gespräch die Badsituation kennenlernt und ein unverbindliches individuelles Angebot mit einem Festpreis unterbreitet. Zugleich wird abgeklärt, welche Fördermittel in Frage kommen und wie sie abgerufen werden können. Der Einbau der Systemdusche erfolgt dann am Wunschtermin, so dass die neue barrierearme und moderne Dusche mit allen Vorteilen bereits am nächsten Tag genutzt werden und der Seniocon-Leitsatz einmal mehr Wirklichkeit werden kann: „Wir wollen, dass Sie so lange wie möglich in Ihren eigenen vier Wänden leben können, denn Mobilität ist ein selbstverständliches Grundbedürfnis. Jeder Mensch, egal welchen Alters, sollte so selbstbestimmt wie möglich leben können.“ Das Team von Seniocon in Mainhausen mit Geschäftsführer Dominik Raquet (rechts) und Diplom-Betriebswirt Steven Wieck (links). Geschäftsführer Dominik Raquet und Gina Wieck präsentieren eine barrierearme Seniocon-Dusche. Gina Wieck, Karin Wieck und Steven Wieck vor dem Firmenemblem. Geschäftsführer Dominik Raquet (links) und Diplom-Betriebswirt Steven Wieck (rechts) in der Lagerhalle.

Rund um Haus und Garten Stahlbauer und Schlossereien 46 Anzeigen www.schlosserei-ruel.de Ellenseestr. 41a | 63500 Seligenstadt | Tel. 06182 29789 | Fax 06182 899111 Schnell, kompetent, zuverlässig und alles zu einem fairen Preis! GARTENSERVICE Ihr zuverlässiger und kompetenter Dienstleister für Haus & Garten. ... sowie weitere Arbeiten auf Anfrage! Wurzelfräsen Gartenpflege Heckenschnitt Erdarbeiten Entrümpelungen Gartengestaltung Rollrasenverlegung Pflasterarbeiten & Reperatur Baumfällung & Baumpflege Zuverlässiger Winterdienst Hof- & Terrassenreinigung Grundstücksäuberung Natursteinverfugung Zaunarbeiten Friedensstraße 6 63500 Seligenstadt Mobil 0178 6004646 Telefon 06182 8983666 info@edens-gartenservice.de www.edens-gartenservice Seligenstadt (6350002) 112495_b2 Das uns vorliegende Logo ist qualitativ leider nicht optimal. Für eine bessere Darstellung Ihrer Anzeige empfehlen wir Ihnen, die entsprechende Vorlage in höherer Auflösung/Qualität nachzureichen.

Planen und Bauen mit Generalunternehmern Generalunternehmer sollen das Planen und Bauen des gesamten Hauses in einem festen, vertraglich festgehaltenen Zeitrahmen durchführen. Generalunternehmen haben prinzipiell ihre eigenen Architekten, Planer und Baufirmen, sodass sie das Haus für einen festen Preis schlüsselfertig anbieten können. Es empfiehlt sich, vor der Beauftragung die Fachkompetenzen des Unternehmens zu überprüfen und Sicherheiten vertraglich zu vereinbaren. Zusätzlich ist zu beachten, dass der Umfang aller Grund- und Sonderleistungen vertraglich umfänglich und eindeutig definiert ist. Ein individuelles Architektenhaus vom erfahrenen Fertighausanbieter Zahlreiche Bauverantwortliche planen auch gerne ihr Traumhaus mit einem Fertighaushersteller. Inzwischen gehen auch diese Anbieter auf die individuellen Wünsche der Bauverantwortlichen ein. Gewisse Vorteile wie der Besuch einer Musterhausausstellung, Festpreisgarantien für Grundleistungen und schlüsselfertige Übergabe sind sehr überzeugend. Hier werden in Produktionsstätten vorgefertigte Elemente hergestellt und direkt auf der Baustelle bzw. auf dem Baugrundstück zusammenmontiert. Bereits im Grundpreis ist inzwischen eine hochwertige Ausstattung, die sich nach Vorstellungen der Bauverantwortlichen gestalten lässt, enthalten. Die Produktion des Fertighauses erfolgt witterungsunabhängig im Werk. Das bedeutet, die Gebäudehülle mit Fenstern und Außentüren wird fertig auf die Baustelle geliefert und kann dort temperaturunabhängig montiert werden. Der Innenausbau dauert je nach Hausgröße und Ausbauumfang nur wenige Wochen. Zu bedenken ist, dass die Grundleistungen der Fertighaushersteller sehr unterschiedlich sind. Daher sollten die Produkte und Leistungen genauestens verglichen werden. Was ist zu beachten beim Bauen in der Altstadt Eigentümer sowie Unterhaltungspflichtige von Kulturdenkmälern und der Gebäude innerhalb des historischen Ensembles sind verpflichtet, diese im Rahmen des Zumutbaren zu erhalten und pfleglich zu behandeln. Kulturdenkmale tragen nicht nur wesentlich zu einem attraktiven Erscheinungsbild der Stadt bei, sie geben auch Einblicke in die geschichtliche Entwicklung und verleihen so der Stadt ihre Identität. Denkmalschutz – Erhalt und Baukultur Kulturdenkmale sind Objekte, Werke oder Teile der Objekte, an deren Erhaltung aus wissenschaftlichen, künstlerischen und heimatgeschichtlichen Gründen ein öffentliches Interesse besteht. Die Einzelkulturdenkmäler sind in der Denkmaltopographie erfasst. Ob Sie Eigentümer eines Einzelkulturdenkmals sind, oder ob Ihr Grundstück innerhalb des geschützten Ensembles liegt, können Sie beim Amt für Bau- und Stadtentwicklung erfahren. Bauantrag 47

48 Kapitel Gründungsjahr: 1898 Betriebsgröße: 7 MA Kleinaufträge: Ja Reparaturarbeiten: Ja Meisterbetrieb: Ja Ausbildungsbetrieb: Ja Innungsmitglied: Ja Wir sind Profis für: · Abdichtung · Balkonsanierung · Dachbegrünung · Dacheindeckung aller Art · Dachflächenfenster · Dachspenglerei · Energieberatung · Fassadenverkleidung · Holzbau · Reparaturservice · Solartechnik Kontaktdaten: Josef Zöller Dächer und Fassaden GmbH Friedrich-Ebert-Str. 32 63500 Seligenstadt Ansprechpartner: Thorsten Stellmacher Telefon: 06182 3312 Telefax: 06182 27795 info@zoeller-daecher.de www.zoeller-daecher.de Tradition und Moderne Mit Stolz blicken wir auf unsere ehemaligen Objekte, sei es im Bereich des Neubaus oder der Altbausanierung, die in den über 125 Jahren von uns erbracht worden sind. Ein ganz besonderes Anliegen ist es uns, Ihnen als Kunden oder Bauherrn auch in beratender Funktion zur Seite zu stehen und Ihnen somit Entscheidungshilfen für Ihre Objekte geben zu können. Ebenso stehen wir Ihnen selbstverständlich auch bei Sturmschäden oder sonstigen Reparaturen an Dach, Wand oder Abdichtung schnellstmöglich zur Verfügung. Unsere Unternehmensziele: - zufriedene Kunden, - ein gutes Geschäftsklima, sowie - für Sie ein reibungsloser Bauverlauf. Ev. Kirche Seligenstadt Schieferdacheindeckung Dachfenster mit Balkonabdichtung Gaubenbau mit notwendiger Wärmedämmung Einfamilienhaus in Selingenstadt mit Indach-Solaranlage

Die Bedeutung des Denkmalschutzes für den Eigentümer Ein Objekt kann auf drei unterschiedliche Arten des Denkmalschutzes betroffen sein: · als Gegenstand der Gesamtanlage · als Einzelkulturdenkmal · als allgemeines Kulturdenkmal Räumlicher Geltungsbereich der Gesamtanlage Das denkmalgeschützte Ensemble der historischen Altstadt ist durch den räumlichen Geltungsbereich definiert. Die Gesamtanlage ist durch Satzung unter Denkmalschutz gestellt worden und für alle Instandhaltungs- und Baumaßnahmen innerhalb des Bereichs sind die Anforderungen des Denkmalschutzes und der städtischen Gestaltungssatzung einzuhalten. Bauantrag 49

Instandsetzungs-, Sanierungs-, Modernisierungs- und Erhaltungsmaßnahmen Auch die baugenehmigungsfreien Vorhaben wie z. B. · Innenausbau und Umbau · Fassadenanstrich · Erneuerung /Anstrich von Fenstern/Türen · Dacheindeckung, Errichtung von Gauben · jegliche Anbringung von Werbeanlagen und Beleuchtung · Schaufenstergestaltung usw. sind nur in Abstimmung mit der Unteren Denkmalschutzbehörde des Kreises Offenbach und der Stadt Seligenstadt zulässig und bedürfen einer denkmalschutzrechtlichen Genehmigung. Der Antrag ist bei der Unteren Denkmalschutzbehörde zu stellen. Einzelkulturdenkmäler Innerhalb der historischen Altstadt und teilweise auch in den Ortsteilen Froschhausen und KleinWelzheim sind zahlreiche Einzelkulturdenkmäler vorhanden, denen eine besondere Bedeutung beigemessen wird. Alle Baumaßnahmen auf und innerhalb der Anlagen werden zusätzlich auch mit dem Landesamt für Denkmalpflege des Regierungspräsidiums Darmstadt abgestimmt. Anbau, Umbau und Nutzungsänderung Die Genehmigungsfähigkeit eines Anbaus, Umbaus oder einer Nutzungsänderung von denkmalgeschützten Gebäuden sowie von Anlagen innerhalb des denkmalgeschützten Ensembles ist immer zu prüfen. Die Zuständigkeit obliegt der Bauaufsicht und der Unteren Denkmalschutzbehörde des Kreises Offenbach. Alle Bauvorhaben sind auch mit der Einhardstadt Seligenstadt abzustimmen. 50 Bauantrag

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