Leitfaden zur Registrierung von Vorsorgeunterlagen
Eintragungsverfahren im Zentralen Vorsorgeregister
Über das Zentrale Vorsorgeregister (ZVR) der Bundesnotarkammer können Privatpersonen ihre Vorsorgeunterlagen registrieren lassen. Dazu zählen insbesondere Vorsorgevollmachten, Betreuungsverfügungen und Patientenverfügungen. Ziel der Registrierung ist es, dass Betreuungsgerichte und in bestimmten Fällen auch behandelnde Ärztinnen und Ärzte im Ernstfall schnell feststellen können, ob entsprechende Vorsorgedokumente vorhanden sind.
Welche Vorsorgeunterlagen können registriert werden?
Im Zentralen Vorsorgeregister können Vorsorgevollmachten, Betreuungsverfügungen und Patientenverfügungen registriert werden. Dabei wurden die Möglichkeiten der Registrierung in den vergangenen Jahren erweitert.
Patientenverfügungen können inzwischen auch eigenständig registriert werden. Während eine Registrierung früher nur in Verbindung mit einer Vorsorgevollmacht möglich war, können sogenannte isolierte Patientenverfügungen heute unabhängig von weiteren Vorsorgeurkunden in das Register aufgenommen werden.
Darüber hinaus besteht seit Einführung des gesetzlichen Ehegattennotvertretungsrechts (§ 1358 BGB) die Möglichkeit, einen Widerspruch gegen dieses Vertretungsrecht registrieren zu lassen. Dies kann beispielsweise sinnvoll sein, wenn Ehegatten getrennt leben oder ausdrücklich nicht gewünscht ist, dass der Ehepartner im medizinischen Notfall Entscheidungen trifft. Der Widerspruch wird als eigenständige Vorsorgeangelegenheit im Zentralen Vorsorgeregister erfasst.
Voraussetzungen für die Registrierung
Vor der Eintragung muss die jeweilige Vorsorgeurkunde bereits erstellt worden sein. Die Registrierung ersetzt also nicht die Erstellung einer Vorsorgevollmacht, Betreuungsverfügung oder Patientenverfügung. Im Register werden zudem nicht die vollständigen Dokumente gespeichert, sondern lediglich wichtige Angaben zur Verfügung und zu den bevollmächtigten oder vorgeschlagenen Personen.
Ablauf der Registrierung
Die Registrierung kann online oder schriftlich erfolgen. Für die Online-Registrierung wird auf der Internetseite des Zentralen Vorsorgeregisters zunächst eine neue Registrierung angelegt. Anschließend wählen die Antragstellenden aus, welche Vorsorgeangelegenheiten registriert werden sollen. Mehrfachregistrierungen sind möglich.
Im nächsten Schritt werden die erforderlichen Daten eingegeben. Dazu gehören insbesondere:
Prüfung und Bestätigung
Nach der Antragstellung erhalten die Antragstellenden ein Datenkontrollblatt sowie eine Rechnung. Die Registrierung wird nach Zahlung der Gebühr abgeschlossen. Anschließend versendet das Zentrale Vorsorgeregister eine Eintragungsbestätigung sowie die sogenannte ZVR-Card. Diese kann beispielsweise in der Geldbörse mitgeführt werden und weist auf die vorhandene Registrierung hin.
Kosten der Registrierung
Für die Registrierung fallen einmalige Gebühren an. Die Höhe richtet sich unter anderem nach der Art der Registrierung und der Anzahl der eingetragenen Vertrauenspersonen. Informationen zu den aktuell gültigen Gebühren stellt die Bundesnotarkammer auf ihrer Internetseite bereit.
Die Kosten für die Registrierung betragen beispielsweise zum Stand Juni 2026 20,50 € (Online-Registrierung mit Lastschrift) bzw. 23,00 € (Online-Registrierung mit Überweisung). Für eine Registrierung per Post fallen Gebühren von 23,50 € (Lastschrift) bzw. 26,00 € (Überweisung) an. Jede weitere Vertrauensperson verursacht zusätzliche Kosten von 3,50 € bei der Online-Registrierung bzw. 4,00 € bei der Registrierung per Post.
Digitale Hinterlegung von Vorsorgedokumenten
Das Zentrale Vorsorgeregister wird fortlaufend weiterentwickelt. Künftig soll auch die digitale Hinterlegung von Vorsorgedokumenten ermöglicht werden. Die Übermittlung entsprechender Dokumente erfolgt jedoch nicht durch Privatpersonen selbst, sondern über hierzu berechtigte institutionelle Nutzer, beispielsweise Notarinnen und Notare, Rechtsanwältinnen und Rechtsanwälte, Betreuungsvereine oder Behörden.
Weitere Informationen
Aktuelle Informationen, Formulare und Hinweise zur Registrierung stellt das Zentrale Vorsorgeregister der Bundesnotarkammer zur Verfügung.
Internet: www.vorsorgeregister.de
Checkliste für die Registrierung
Vor der Antragstellung sollten folgende Angaben und Unterlagen bereitliegen:
Die Vorsorgeurkunde selbst wird bei der Registrierung grundsätzlich nicht eingereicht. Im Zentralen Vorsorgeregister werden lediglich die Registrierungsdaten gespeichert.
Weitere Informationen und die Möglichkeit zur Online-Registrierung bietet das offizielle Portal der Bundesnotarkammer:
Internet: www.vorsorgeregister.de/privatpersonen/registrierung
Über das Zentrale Vorsorgeregister (ZVR) der Bundesnotarkammer können Privatpersonen ihre Vorsorgeunterlagen registrieren lassen. Dazu zählen insbesondere Vorsorgevollmachten, Betreuungsverfügungen und Patientenverfügungen. Ziel der Registrierung ist es, dass Betreuungsgerichte und in bestimmten Fällen auch behandelnde Ärztinnen und Ärzte im Ernstfall schnell feststellen können, ob entsprechende Vorsorgedokumente vorhanden sind.
Welche Vorsorgeunterlagen können registriert werden?
Im Zentralen Vorsorgeregister können Vorsorgevollmachten, Betreuungsverfügungen und Patientenverfügungen registriert werden. Dabei wurden die Möglichkeiten der Registrierung in den vergangenen Jahren erweitert.
Patientenverfügungen können inzwischen auch eigenständig registriert werden. Während eine Registrierung früher nur in Verbindung mit einer Vorsorgevollmacht möglich war, können sogenannte isolierte Patientenverfügungen heute unabhängig von weiteren Vorsorgeurkunden in das Register aufgenommen werden.
Darüber hinaus besteht seit Einführung des gesetzlichen Ehegattennotvertretungsrechts (§ 1358 BGB) die Möglichkeit, einen Widerspruch gegen dieses Vertretungsrecht registrieren zu lassen. Dies kann beispielsweise sinnvoll sein, wenn Ehegatten getrennt leben oder ausdrücklich nicht gewünscht ist, dass der Ehepartner im medizinischen Notfall Entscheidungen trifft. Der Widerspruch wird als eigenständige Vorsorgeangelegenheit im Zentralen Vorsorgeregister erfasst.
Voraussetzungen für die Registrierung
Vor der Eintragung muss die jeweilige Vorsorgeurkunde bereits erstellt worden sein. Die Registrierung ersetzt also nicht die Erstellung einer Vorsorgevollmacht, Betreuungsverfügung oder Patientenverfügung. Im Register werden zudem nicht die vollständigen Dokumente gespeichert, sondern lediglich wichtige Angaben zur Verfügung und zu den bevollmächtigten oder vorgeschlagenen Personen.
Ablauf der Registrierung
Die Registrierung kann online oder schriftlich erfolgen. Für die Online-Registrierung wird auf der Internetseite des Zentralen Vorsorgeregisters zunächst eine neue Registrierung angelegt. Anschließend wählen die Antragstellenden aus, welche Vorsorgeangelegenheiten registriert werden sollen. Mehrfachregistrierungen sind möglich.
Im nächsten Schritt werden die erforderlichen Daten eingegeben. Dazu gehören insbesondere:
- persönliche Daten der vorsorgenden Person,
- Angaben zur Vorsorgeurkunde,
- Daten der bevollmächtigten oder vorgeschlagenen Personen,
- Informationen zum Inhalt der Vorsorgevollmacht,
- Angaben zum Aufbewahrungsort der Unterlagen.
Prüfung und Bestätigung
Nach der Antragstellung erhalten die Antragstellenden ein Datenkontrollblatt sowie eine Rechnung. Die Registrierung wird nach Zahlung der Gebühr abgeschlossen. Anschließend versendet das Zentrale Vorsorgeregister eine Eintragungsbestätigung sowie die sogenannte ZVR-Card. Diese kann beispielsweise in der Geldbörse mitgeführt werden und weist auf die vorhandene Registrierung hin.
Kosten der Registrierung
Für die Registrierung fallen einmalige Gebühren an. Die Höhe richtet sich unter anderem nach der Art der Registrierung und der Anzahl der eingetragenen Vertrauenspersonen. Informationen zu den aktuell gültigen Gebühren stellt die Bundesnotarkammer auf ihrer Internetseite bereit.
Die Kosten für die Registrierung betragen beispielsweise zum Stand Juni 2026 20,50 € (Online-Registrierung mit Lastschrift) bzw. 23,00 € (Online-Registrierung mit Überweisung). Für eine Registrierung per Post fallen Gebühren von 23,50 € (Lastschrift) bzw. 26,00 € (Überweisung) an. Jede weitere Vertrauensperson verursacht zusätzliche Kosten von 3,50 € bei der Online-Registrierung bzw. 4,00 € bei der Registrierung per Post.
Digitale Hinterlegung von Vorsorgedokumenten
Das Zentrale Vorsorgeregister wird fortlaufend weiterentwickelt. Künftig soll auch die digitale Hinterlegung von Vorsorgedokumenten ermöglicht werden. Die Übermittlung entsprechender Dokumente erfolgt jedoch nicht durch Privatpersonen selbst, sondern über hierzu berechtigte institutionelle Nutzer, beispielsweise Notarinnen und Notare, Rechtsanwältinnen und Rechtsanwälte, Betreuungsvereine oder Behörden.
Weitere Informationen
Aktuelle Informationen, Formulare und Hinweise zur Registrierung stellt das Zentrale Vorsorgeregister der Bundesnotarkammer zur Verfügung.
Internet: www.vorsorgeregister.de
Checkliste für die Registrierung
Vor der Antragstellung sollten folgende Angaben und Unterlagen bereitliegen:
- Vorsorgevollmacht
- Betreuungsverfügung
- Patientenverfügung oder Widerspruch gegen das Ehegattennotvertretungsrecht
- Persönliche Daten der vorsorgenden Person
- Name
- Anschrift
- Geburtsdatum
- Geburtsort
- Daten der bevollmächtigten oder vorgeschlagenen Person(en)
- Name
- Anschrift
- Geburtsdatum
- Kontaktdaten
- Angaben zum Aufbewahrungsort der Vorsorgeurkunde (z. B. Zuhause, bei einer Vertrauensperson, bei einer Notarin/einem Notar, bei einer Rechtsanwältin/einem Rechtsanwalt oder in einem Bankschließfach)
- Bankverbindung für die Zahlung der Registrierungsgebühr
- Gegebenenfalls Angaben zu weiteren Vertrauenspersonen
Die Vorsorgeurkunde selbst wird bei der Registrierung grundsätzlich nicht eingereicht. Im Zentralen Vorsorgeregister werden lediglich die Registrierungsdaten gespeichert.
Weitere Informationen und die Möglichkeit zur Online-Registrierung bietet das offizielle Portal der Bundesnotarkammer:
Internet: www.vorsorgeregister.de/privatpersonen/registrierung