Stadt Salzgitter Vorsorgevollmacht Betreuungsverfügung Patientenverfügung Bestattungsvorsorge von
Wir bieten: • Liebevolle Pflege und Betreuung • 84 Einzelzimmer mit WC und Dusche • 23 Doppelzimmer mit getrennten Wohn-/ Schlafbereich; WC und Dusche • Gemütliche Aufenthaltsbereiche • Hauseigene Küche; wir kochen noch alles selbst • Zentrale Lage: Stadtpark angrenzend und Innenstadt mit Einkaufspassage fußläufig erreichbar • Beschützende Gruppen für demenziell erkrankte Menschen Alten- & Pflegeheim Willig GmbH "Haus Lindernhof" Jahreszeitliche Feste & Feiern bereichern das Gemeinschaftsleben. Zusätzlich bieten wir regelmäßige Spaziergänge, Ausflüge mit dem hauseigenen Bus und Einkaufbummel in die Innenstadt an, um Abwechselung und Teilhabe am öffentlichen Leben zu ermöglichen. Ein strukturierter Tagesablauf mit vielseitigen Angeboten sorgt für Orientierung, födert das Wohlbefinden und stärkt soziale Kontakte. Unsere Bewohner können aus einem abwechselungsreichen Programm wählen: • Morgendliche Zeitungsrunde für einen informierten Start in den Tag • Gymnastik zweimal pro Woche zur Förderung der Mobilität • Gedächtnistraining zur geistigen Aktivierung • Kegeln, Singkreis und Spielenachmittage für gesellige Stunden • Handarbeits- & Kreativgruppen für kreative Entfaltung • Gemütliche Abende bei einem Glas Wein oder Bier Bereits seit 1957 ist unsere Familie in der Altenpflege tätig, nun bereits in der 3. Generation. "Haus Lindenhof" wurde 1988 in Salzgitter/ Leb. eröffnet. Als Familienunternehmen liegt es uns besonders am Herzen, dass sich unsere Bewohner/innen bei uns zu Hause und als Teil einer Gemeinschaft fühlen können, in der wir füreinander da sind. Großen Wert legen wir auf ein vielfältiges Betreuungs- & Freizeitangebot, aus dem je nach Interesse frei gewählt werden kann. Wir erleben immer wieder, wie ältere Menschen durch das Gemeinschaftsgefühl in unserem Haus neuen Lebensmut schöpfen und sich in unterschiedlichen Bereichen engagieren: zum Beispiel in Gruppenangeboten, im Heimbeirat oder durch gegenseitige Unterstützung. Die Wohlfühlatmosphäre regt die Vorstellungskraft und die Motivation an, sich in einem neuen Umfeld neu zu orientieren und Neues kennenzulernen. Wir laden Sie herzlich ein, sich unser Haus anzuschauen und sich selbst einen Eindruck zu verschaffen. Familie Willig und Familie Willig-Herold Alten- u. Pflegeheim Willig GmbH Neißestraße 76 38226 Salzgitter/ Lebenstedt E-Mail: info@altenheimwillig.de Telefon: 05341 / 8486-0 www.altenheimwillig.de
Grußwort des Ersten Stadtrats Eric Neiseke Liebe Bürgerinnen und Bürger, Vorsorge zu treffen heißt, Verantwortung zu übernehmen – für das eigene Leben ebenso wie für die Menschen, die uns nahestehen. Mit der Neuauflage der Vorsorgemappe der Stadt Salzgitter möchten wir Ihnen ein hilfreiches Instrument an die Hand geben, um sich frühzeitig, umfassend und selbstbestimmt mit den wichtigen Fragen der persönlichen Vorsorge auseinanderzusetzen. Unfälle, plötzliche Erkrankungen oder andere unvorhersehbare Ereignisse können das Leben von einem Moment auf den anderen verändern. In solchen Situationen ist es von unschätzbarem Wert, wenn wesentliche Unterlagen griffbereit sind und persönliche Wünsche klar dokumentiert wurden. Die Vorsorgemappe unterstützt Sie dabei, den Überblick zu behalten: Sie bietet Raum für wichtige Dokumente, ermöglicht es Ihnen, Entscheidungen festzuhalten, und hilft dabei, Vertrauenspersonen einzubinden. Ein besonderer Fokus liegt dabei auf Themen wie der Vorsorgevollmacht, der Patientenverfügung und der Betreuungsverfügung. Diese Instrumente geben Ihnen die Möglichkeit, schon heute festzulegen, wer in Ihrem Sinne handeln darf und welche medizinischen oder persönlichen Entscheidungen in schwierigen Situationen getroffen werden sollen. Damit schaffen Sie Klarheit – für sich selbst, für Ihre Angehörigen und auch für die Menschen, die im Ernstfall Verantwortung übernehmen. Darüber hinaus erleichtert eine gut geführte Vorsorgemappe nicht nur behördliche Abläufe, sondern kann auch eine große emotionale Entlastung für Familienmitglieder darstellen. Gerade in belastenden Situationen ist es eine große Hilfe, wenn wichtige Informationen strukturiert vorliegen und keine Unsicherheit über Ihren Willen besteht. Als Stadtverwaltung verstehen wir es als unsere Aufgabe, Sie in allen Lebenslagen zu unterstützen. Die Vorsorgemappe ist ein Baustein unseres Engagements für eine bürgernahe und verantwortungsbewusste Kommune. Sie soll Ihnen Orientierung geben, Sicherheit schaffen und dazu beitragen, dass Sie Ihr Leben auch in schwierigen Situationen nach Ihren eigenen Vorstellungen gestalten können. Für Fragen zu den Themen Vorsorgevollmacht, Betreuungsverfügung und Patientenverfügung steht Ihnen zudem die Betreuungsbehörde der Stadt Salzgitter als kompetente Ansprechstelle beratend zur Seite. Nutzen Sie dieses Angebot, um offene Fragen zu klären und sich individuell informieren zu lassen. Ich möchte Sie daher ermutigen, sich die Zeit zu nehmen, die Inhalte dieser Mappe in Ruhe durchzugehen und für sich persönlich auszufüllen. Vielleicht ist es auch ein Anlass, das Gespräch mit Ihren Angehörigen zu suchen und gemeinsame Fragen der Vorsorge offen zu besprechen. Ich wünsche Ihnen, dass Sie die Vorsorgemappe als hilfreiche Unterstützung empfinden und sie Ihnen ein gutes Gefühl von Sicherheit und Selbstbestimmung vermittelt. Eric Neiseke Erster Stadtrat der Stadt Salzgitter 3 Grußwort
In Notfällen erreichen uns unsere Patienten jederzeit und werden schnellstmöglich durch uns versorgt. 24-Stunden-Rufbereitschaft 0176 55926693 PalliativTeam Okerland GmbH Goslarsche Str. 14, 38304 Wolfenbüttel info@palliativteam-okerland.de Fax 05331 9357099 Die Koordination und Vernetzung der verschiedenen beteiligten Dienste ist unsere Aufgabe. Dabei stehen die Wünsche des Patienten und seiner Angehörigen an erster Stelle. Die PalliativTeam Okerland GmbH wurde am 1. August 2019 zugelassen, um eine Versorgung von schwerkranken Patienten im Landkreis Wolfenbüttel flächendeckend anzubieten. Der Anspruch auf SAPV ist gesetzlich geregelt und somit eine Kassenleistung, die im Regelfall von den Krankenkassen erstattet wird und von jedem Arzt verordnet werden kann. Für ein ausführliches Beratungsgespräch stehen wir Ihnen gern zur Verfügung. Bitte vereinbaren Sie dafür telefonisch einen Termin. Sie erreichen uns von Montag bis Freitag von 9 bis 12 Uhr unter: Telefon 05331 9357103 Bitte sprechen Sie ggf. auch auf den Anrufbeantworter, damit wir Sie zurückrufen können. Schwerstkranke Menschen in ihrer letzten Lebensphase wünschen sich, im vertrauten Umfeld zu leben. Oftmals erschweren belastende Symptome wie Schmerzen, Angst, Übelkeit oder Luftnot den Verbleib zu Hause. Diesen besonderen Herausforderungen stellt sich die Spezialisierte Ambulante Palliativ Versorgung. Die Betroffenen und ihre Angehörigen werden durch Pflegefachkräfte und Ärztinnen/Ärzte mit Palliative CareWeiterbildung darin unterstützt, die verbleibende Zeit mit bestmöglicher Lebensqualität in der gewünschten Umgebung zu verbringen. Wir, das PalliativTeam Okerland, haben das Ziel, die Symptome der schweren Erkrankungen zu lindern. Mit fachlicher Kompetenz in verschiedenen Bereichen der Pflege und Medizin (z.B. Onkologie, Schmerzmanagement, Wundmanagement) wird der Patient individuell und unter Einbeziehung der Angehörigen betreut. Wir nehmen uns die erforderliche Zeit für Beratung, Begleitung und Betreuung – nicht nur das körperliche, sondern auch das seelische Leid soll Linderung erfahren. Wir führen Behandlungen aus, die von mitversorgenden Pflegediensten nicht oder nur unter Anleitung geleistet werden dürfen. Dies kann die Gabe bestimmter Schmerzmittel oder die Anpassung der Medikation in Absprache mit dem zuständigen Arzt sein. Die Unterstützung durch unser Team kann zu Hause oder auch im Pflegeheim gegeben werden. Dabei streben wir den Erhalt von größtmöglicher Selbstständigkeit und Selbstbestimmtheit des Betroffenen an. Wir arbeiten eng mit kooperierenden Haus- und Fachärzten, Pflegediensten und Apotheken, Schmerztherapeuten und Psychoonkologen, stationären Hospizen und Krankenhäusern zusammen. Auch der Hospizverein Wolfenbüttel ist ein wichtiger Partner in der Zusammenarbeit, um den Betroffenen eine Versorgung bis zum Lebensende in häuslicher Umgebung zu ermöglichen
Inhalt Grußwort 3 Impressum/Inhalt 5 Betreuungsbehörde der Stadt Salzgitter 6 Glossar zu Begriffen im Betreuungsrecht 7 Information: Vollmacht/ Vorsorgevollmacht 10 Betreuungsverfügung 13 Patientenverfügung 14 Bestattungsvorsorge 17 Formulare: Vorsorgevollmacht 21 Betreuungsverfügung 25 Patientenverfügung 27 Bestattungsvorsorge 33 Leitfaden zur Registrierung von Vorsorgeunterlagen 35 Notfallpass 41 Herausgeber: BVB-Verlagsgesellschaft mbH © BVB-Verlagsgesellschaft mbH, 2026 Alle Angaben nach bestem Wissen, jedoch ohne Gewähr oder Haftung für die Richtigkeit und Vollständigkeit. Irrtümer vorbehalten. Titelbild: © Anne:peopleimages.com - AdobeStock.com Titel, Umschlaggestaltung, Fotos, Kartographien sowie Art und Anordnung des Inhalts sind urheberrechtlich geschützt. Nachdruck – auch auszugsweise – ist nicht gestattet. Alle Rechte vorbehalten. In unserem Verlag erscheinen unter anderem Informationsbroschüren aller Art, Wirtschafts- und Gesundheitsmagazine, Firmenbroschüren sowie Faltpläne und sonstige kartographische Erzeugnisse. Das verwendete Papier wird im ECF-Verfahren (elementarchlorfrei) hergestellt. Friedrichstraße 4 | 48529 Nordhorn Tel. 05921 9730-0 | Fax 05921 9730-50 kundenservice@bvb-verlag.de www.bvb-verlag.de 5 Impressum/Inhalt
Betreuungsbehörde der Stadt Salzgitter Die Betreuungsbehörde, auch Betreuungsstelle genannt, nimmt eine zentrale Rolle im Bereich der rechtlichen Betreuung wahr. Sie ist organisatorisch dem Gesundheitsamt der Stadt Salzgitter angegliedert und eine wichtige Anlaufstelle für Menschen, die aufgrund von Unfall, Krankheit, Behinderung oder Alter ihre Angelegenheiten ganz oder teilweise nicht mehr selbst regeln können. Die Betreuungsstelle bietet umfassende Beratung und Information für Betroffene, Angehörige und andere Interessierte an. Dies umfasst: • Beratung zu Vorsorgevollmachten und Betreuungsverfügungen • Information zu Patientenverfügungen. • Aufklärung über die rechtlichen Grundlagen der Betreuung und zum gerichtlichen Verfahren. Die Beschäftigten der Betreuungsstelle sind ermächtigt, Unterschriften oder Handzeichen auf Vollmachten gegen eine Gebühr von 10 Euro zu beglaubigen. Sofern eine Vorsorgevollmacht nicht erstellt werden kann, ermittelt und prüft die Betreuungsstelle im Auftrag des Betreuungsgerichtes die Voraussetzungen zur Einrichtung einer gesetzlichen Betreuung für Volljährige unter Berücksichtigung des Einsatzes ambulanter Hilfen. Das Betreuungsgericht bestellt nur dann einen rechtlichen Betreuer, wenn eine volljährige Person aufgrund einer Krankheit oder Behinderung ihre rechtlichen Angelegenheiten ganz oder teilweise nicht besorgen kann. Im Rahmen eines persönlichen Gespräches werden die Lebensumstände betroffener Menschen ermittelt und als Sozialbericht an das Betreuungsgericht weitergeleitet. Der persönliche Kontakt ist für die Beurteilung der Notwendigkeit einer Betreuung sehr wichtig und soll sicherstellen, dass nur für die Lebensbereiche, in denen Betreuungsbedarf besteht, eine rechtliche Betreuung eingerichtet wird (Aufgabenbereiche wie z. B. Gesundheit, Vermögenssorge, Behördenangelegenheiten). Die Betreuungsstelle schlägt dem Betreuungsgericht unter Berücksichtigung von Wünschen auch eine geeignete Betreuerin oder einen geeigneten Betreuer möglichst aus dem sozialen Umfeld vor. Dafür sucht die Betreuungsstelle gemeinsam mit den Betreuungsvereinen ständig ehrenamtliche und berufliche rechtliche Betreuerinnen und Betreuer. Die Betreuungsstelle hilft, bei Konflikten zwischen Betreuern und Betreuten oder deren Angehörigen einvernehmliche Lösungen zu finden und das Wohl des Betreuten zu wahren. Ob rechtliche Betreuung oder Vorsorgevollmacht – die Unterstützung im Sinne des betroffenen Menschen steht bei der Arbeit der Betreuungsstelle im Mittelpunkt. Besuchen Sie uns gern in der Paracelsusstr. 1–9 in Salzgitter-Bad während der Sprechzeiten, schreiben uns ihr Anliegen per E-Mail oder rufen uns an: t gesundheit@stadt.salzgitter.de d 05341 839-2470 Eine Außenstelle, die nur nach Terminabsprache besetzt wird, ist im Facharztzentrum des HeliosKrankenhauses in der Kattowitzer Str. 191 in Salzgitter-Lebenstedt eingerichtet. 6 Betreuungsbehörde der Stadt Salzgitter
Glossar zu Begriffen im Betreuungsrecht Betreuungsbehörde ist eine Behörde, die die Betreuungsgerichte unterstützt und bei der Vermittlung und Beratung von Betreuungen hilft. Sie unterstützt und berät Betroffene, Betreuer und Angehörige und wirkt bei der Bestellung von Betreuern mit. Sie berät über Vorsorgevollmachten und informiert über Patientenverfügungen. Betreuer ist eine vom Betreuungsgericht bestellte Person, die die rechtlichen Angelegenheiten einer betreuten Person regelt. Betreuer unterstützen und vertreten eine betreute Person in den Bereichen, in denen sie nicht selbst handeln kann. Patientenverfügung ist eine schriftliche Erklärung, in der eine Person im Voraus festlegt, welche medizinischen Maßnahmen im Falle ihrer Entscheidungsunfähigkeit durchgeführt oder unterlassen werden sollen. Damit wird sichergestellt, dass eine medizinische Behandlung nach den eigenen Wünschen und Vorstellungen im Fall der Entscheidungsunfähigkeit erfolgt. Ehegattennotvertretung ist ein gesetzliches Vertretungsrecht, das es einem Ehegatten erlaubt, im medizinischen Notfall für den anderen Ehegatten Entscheidungen zu treffen, wenn dieser nicht mehr in der Lage ist, seinen Willen zu äußern. Sie ermöglicht schnelle und notwendige medizinischer Entscheidungen im Notfall durch den Ehepartner ohne vorherige gerichtliche Bestellung eines Betreuers. Diese nachfolgenden Begriffe sind eng miteinander verbunden und spielen eine zentrale Rolle im deutschen Betreuungsrecht, um die Rechte und den Willen von Menschen zu schützen, die aufgrund gesundheitlicher Einschränkungen Unterstützung benötigen. Betreuung meint rechtliche Vertretung für Menschen, die aufgrund einer Krankheit oder Behinderung ihre Angelegenheiten ganz oder teilweise nicht selbst regeln können. Sie soll die Rechts- und Handlungsfähigkeit der betroffenen Person sicherstellen. Betreuungsverfügung ist eine schriftliche Verfügung, in der eine Person festlegt, wer im Falle ihrer Entscheidungsunfähigkeit als Betreuer eingesetzt werden soll. Sie soll die Selbstbestimmung und die Berücksichtigung des eigenen Willens bei der Auswahl des Betreuers sicherstellen. Vorsorgevollmacht ist eine Vollmacht, die eine Person einer anderen Person erteilt, damit diese im Falle der Entscheidungsunfähigkeit in ihrem Namen handelt. Sie soll eine gerichtliche Betreuung vermeiden und die eigenen Wünsche und Vorstellungen durch eine bevollmächtigte Person berücksichtigen. Betreuungsgericht ist ein spezielles Gericht, das für die Anordnung, Überwachung und Beendigung von Betreuungen zuständig ist. Es stellt eine rechtliche Überprüfung und Kontrolle der Betreuung zum Schutz der betroffenen Person sicher. www.salzgitter.de/leben/ gesundheit/betreuungsstelle.php 7 Betreuungsbehörde der Stadt Salzgitter
8 Beratung und Fahrkarten: Mobilitätszentrale Salzgitter Konrad-Adenauer-Str. 8 38226 Salzgitter 0 53 41 / 84 84 28 www.kvg-bs.de MOBIL im besten Alter – ² pt ¶¬ ¬p Ft t« p_ktŇ Fahrdienste vor Ort Energieanbieter
Information: Be V t o r r e s V u o o u r l n g lm g ev s a v o c e l h l r m t f / ü a g c u h n t g BPeastti ae tnttue nn gv se vr of ür gs ou rngge
Jeder von uns kann durch Unfall, Krankheit oder Alter in die Lage kommen, dass er wichtige Angelegenheiten seines Lebens nicht mehr selbstverantwortlich regeln kann. Sie sollten sich für diesen Fall einmal gedanklich mit folgenden Fragen befassen: • Was wird, wenn ich auf die Hilfe anderer angewiesen bin? • Wer handelt und entscheidet für mich? • Wird dann mein Wille auch beachtet werden? Natürlich ist es gut, dass Ihre Angehörigen Ihnen beistehen, wenn Sie selbst wegen Unfalls, Krankheit, Behinderung oder einem Nachlassen der geistigen Kräfte im Alter Ihre Angelegenheiten nicht mehr selbst regeln können. Wenn aber rechtsverbindliche Erklärungen oder Entscheidungen gefordert sind, dürfen Ehegattin bzw. Ehegatte, Lebenspartnerin bzw. Lebenspartner oder Kinder Sie nicht gesetzlich vertreten. Für eine Volljährige oder einen Volljährigen können die Angehörigen nur in zwei Fällen entscheiden oder Erklärungen abgeben: Entweder auf Grund einer rechtsgeschäftlichen Vollmacht oder aufgrund einer gerichtlichen Bestellung als Betreuerin oder Betreuer. Die Vollmacht zur Vorsorge ermöglicht Ihnen ein hohes Maß an Selbstbestimmung. Sie benennen eine oder mehrere Personen Ihres Vertrauens, die bereit sind, für Sie im Bedarfsfall zu handeln. Hierbei können Sie sich von Ihren persönlichen Wünschen und Bedürfnissen leiten lassen sowie zusätzlich Anweisungen geben, wie Ihre Angelegenheiten geregelt werden sollen. Es ist sehr zweckmäßig, nach Möglichkeit die gewünschten Bevollmächtigten (z.B. Angehörige oder Freunde) bereits bei der Abfassung der Vollmacht mit einzubeziehen. Die bevollmächtigte Person wird nicht vom Gericht beauftragt, sie ist dem Gericht daher nicht rechenschaftspflichtig. Zwar gibt es für Vorsorgevollmachten grundsätzlich keine vorgeschriebene Form. Schon aus Gründen der Klarheit und Beweiskraft erscheint eine schriftliche Abfassung aber geboten. Einen Vordruck der niedersächsischen Justizbehörde finden Sie im Anhang. Die Orts- und Datumsangaben bitte nicht vergessen und die vollständige eigenhändige Unterschrift darf keinesfalls fehlen. Vollmacht/Vorsorgevollmacht Entscheidungen abgeben – Vorsorgevollmacht erteilen Bei der Abfassung der Vollmacht sollten Sie sich den Rat der Betreuungsbehörde, eines Betreuungsvereins oder eines Notars einholen. Mit der öffentlichen Beglaubigung der Vorsorgevollmacht durch die Betreuungsbehörde oder den Notar wird bestätigt, dass die Unterschrift auf der Vorsorgevollmacht von Ihnen stammt. Damit können sich künftige Vertragspartner darauf verlassen, dass Sie tatsächlich die Vollmacht erteilt haben. Sie können Ihre Unterschrift entweder kostengünstig durch die Betreuungsbehörde oder auch durch einen Notar öffentlich beglaubigen lassen. Eine öffentliche Beglaubigung ist erforderlich, wenn die bevollmächtigte Person Erklärungen gegenüber dem Grundbuchamt oder dem Handelsregister abgeben soll. Die notarielle Beurkundung erfüllt hingegen nicht nur den Zweck des Identitätsnachweises, sondern zeigt, dass sich ein Notar auch inhaltlich näher mit der Vollmachtsurkunde befasst hat. Er berät den Vollmachtgeber und sorgt für rechtssichere Formulierungen. Eine Vollmacht zur Vorsorge gibt – je nach ihrem Umfang – der/dem Bevollmächtigten gegebenenfalls sehr weitreichende Befugnisse. Deshalb ist die wichtigste Voraussetzung hierfür Ihr Vertrauen zu der Person, die Sie womöglich bis zu Ihrem Lebensende aufgrund dieser Vollmacht vertreten soll. Es steht dem Vollmachtgeber frei, eine oder mehrere Personen zu bevollmächtigen. Bevollmächtigen Sie mehrere, müssen Sie festlegen, ob jede bevollmächtigte Person allein handeln kann (Einzelvertretung) oder aber nur sämtliche bevollmächtigte Personen gemeinsam (Gesamtvertretung). Für den Fall, dass die von Ihnen bevollmächtigte Person »im Ernstfall« verhindert ist, sollte möglichst eine weitere Vertrauensperson als Ersatzbevollmächtigte oder Ersatzbevollmächtigter zur Verfügung stehen. Die Vollmacht sollte zu Ihrer Sicherheit so erteilt werden, dass die bevollmächtigte Person die Vollmachtsurkunde bei Vornahme eines Rechtsgeschäfts für Sie im Original vorlegen kann. Ihre Vorsorgevollmacht und den Namen der/des Bevollmächtigten können Sie beim Zentralen Vorsorgeregister der Bundesnotarkammer gebührenpflichtig registrieren lassen. 10 Information zur Vollmacht/Vorsorgevollmacht
Wird ein Betreuungsgericht um eine Betreuungsbestellung gebeten, kann es dort nachfragen und erhält so die Auskunft, dass Sie eine Bevollmächtigte oder einen Bevollmächtigten haben. Zusätzlich können Sie mit einer Vollmachtskarte z. B. in ihrem Portemonaie auf das Vorhandensein einer Vorsorgevollmacht hinweisen. Ein Formular finden Sie in dieser Vorsorgemappe. Sie können die Vollmacht jederzeit widerrufen. Hierzu müssen Sie alle ausgehändigten Vollmachtsurkunden zurückverlangen. Bei Zweifeln oder Unsicherheiten sollten Sie unbedingt anwaltlichen oder notariellen Rat suchen oder die Hilfe der Betreuungsbehörde oder eines Betreuungsvereins in Anspruch nehmen. Kontaktdaten der Betreuungsstelle der Stadt Salzgitter VParacelsusstraße 1-9, 38259 Salzgitter t 05341 839-2470 Ehegattennot- vertretungsrecht Was ist das Ehegattennotvertretungsrecht? Das Ehegattennotvertretungsrecht wurde am 1. Januar 2023 in Deutschland eingeführt und ermöglicht den Ehepartnern, im Falle einer plötzlichen, akuten Erkrankung oder eines Unfalls vorübergehend ausschließlich in Gesundheitsangelegenheiten zu vertreten, wenn dieser nicht mehr in der Lage ist, eigene Entscheidungen zu treffen. Es bietet einen vorübergehenden Schutz und stellt sicher, dass in kritischen Situationen schnell notwendige Entscheidungen getroffen werden können. Trotzdem ist es ratsam, zusätzlich eine Vorsorgevollmacht zu erstellen, um für langfristige Vertretungsfälle umfassend vorbereitet zu sein. Die rechtliche Grundlage für das Ehegattennotvertretungsrecht bildet das § 1358 BGB (Bürgerliches Gesetzbuch). Diese Regelung gilt jedoch nur unter bestimmten Bedingungen und ist zeitlich begrenzt. Das Ehegattennotvertretungsrecht gilt nur für in Deutschland rechtlich anerkannte Ehen und eingetragene Lebenspartnerschaften. Es muss eine plötzliche und schwere Gesundheitsbeeinträchtigung vorliegen, aufgrund derer der betroffene Ehegatte außerstande ist, selbst Entscheidungen zu treffen. Das Recht gilt nur, wenn keine andere Vollmacht (wie z. B. eine Vorsorgevollmacht) vorliegt, die die Vertretung bereits regelt. Der vertretende Ehegatte kann in den folgenden Bereichen Entscheidungen treffen: • Medizinische Maßnahmen: Zustimmung oder Ablehnung von ärztlichen Behandlungen und Eingriffen. • Pflege und Rehabilitation: Entscheidungen über pflegerische Maßnahmen und Rehabilitationsmaßnahmen. • Krankenhausaufenthalt: Zustimmung zu Krankenhausaufenthalten und Entlassungen. • Das Ehegattennotvertretungsrecht ist auf maximal sechs Monate beschränkt. Der betroffene Ehegatte kann jederzeit, sobald er wieder handlungsfähig ist, der Vertretung widersprechen und eigene Entscheidungen treffen. Vorsorgevollmacht Formular auf Seite 21 11 Information zur Vollmacht/Vorsorgevollmacht
12 Steuerberater Als Fachberater im Bereich Gesundheitswesen, Unternehmensnachfolge, Erbschaft und Schenkungen sowie Testamentsvollstreckung unterstützen wir Sie unter anderem in diesen Angelegenheiten: i Spezialberatung für Ärzte i Gestaltung der Unternehmensnachfolge i Vermögensplanung jetzt und im Alter i Steuerberatung i Betriebswirtschaftliche Beratung Wie können wir Ihnen helfen? Melden Sie sich bei uns: Steuerberatungsgesellschaft WSR Salzgitter mbH Gittertor 14 · 38259 Salzgitter · Telefon 05341 8170-0 E-Mail: info@stb-wsr.de · www.stb-wsr.de Ihr Steuerberater in Salzgitter-Bad
Liegt keine Vorsorgevollmacht vor, bestellt das Gericht einen Betreuer, falls Sie selbst nicht mehr entscheiden können, z.B. nach einem Schlaganfall, einem Unfall oder einer Demenz-Erkrankung. Mit einer Betreuungsverfügung können Sie selbst Einfluss auf die gerichtlich anzuordnende Betreuung nehmen. In diesem Dokument schlagen Sie dem Gericht eine von Ihnen ausgewählte Person als Betreuer vor. Der Betreuer wird vom Gericht bestellt und übernimmt einzelne oder alle Aufgaben für Sie. Ein rechtlicher Betreuer unterliegt der Kontrolle des Gerichtes und bedarf bei bestimmten Rechtsgeschäften der Zustimmung des Gerichtes. Dies gilt für Angehörige ebenfalls. Sie sollten die Betreuungsverfügung zu einem Zeitpunkt ausstellen, zu dem Sie noch im Vollbesitz Ihrer geistigen Fähigkeiten sind. Was wird geregelt? Sie können mit der Betreuungsverfügung bestimmen, wer Sie betreuen soll oder wer auf keinen Fall ihre Betreuung übernehmen soll. Zusätzlich könne Sie festhalten, wo Sie leben möchten oder welche medizinische Behandlungen Sie möchten oder ablehnen. Aufgaben des Betreuers Der Betreuer darf nur für die Aufgaben tätig werden, zu denen er vom Gericht bestellt wurde. Dies können z.B. Gesundheitssorge, Finanzen oder Behördenangelegenheiten sein. Er soll Sie innerhalb dieser Aufgabenbereiche bei allen Angelegenheiten unterstützen, die Sie auf Grund Ihrer Erkrankung nicht mehr selbständig regeln können. Der Betreuer unterliegt der Kontrolle durch das Gericht und muss einmal pro Jahr über seine Arbeit, sowie die Entwicklung der betreuten Person Auskunft erteilen. Betreuungsverfügung Betreuung nach Ihren Wünschen Inkrafttreten der Betreuungsverfügung Die Verfügung wird erst wirksam, wenn das Gericht darüber entschieden hat. Das Gericht kann nur bei Vorliegen einer Betreuungsverfügung entsprechend entscheiden. Dafür ist es wichtig, dass Sie einer vertrauenswürdigen Person mitteilen, wo sich das Dokument befindet. Sie haben allerdings auch die Möglichkeit, bei der Bundesnotarkammer Ihre Betreuungsverfügung einzutragen. Dort können Sie hinterlegen, wo sich diese befindet und wen Sie als Betreuer vorschlagen. Dies kostet Sie eine geringe Gebühr. Das Gericht hat auf diese Liste Zugriff. Das Gericht wird Ihrem Vorschlag folgen, wenn keine triftigen Gründe dagegen sprechen. Regelmäßiges Überprüfen Eine Betreuungsverfügung ist dann sinnvoll, wenn keine Vorsorgevollmacht vorliegt. Unterschreiben Sie die Verfügung und versehen Sie sie mit Ort und Datum. Um klar auszudrücken, dass Ihr Wunsch noch Geltung hat, können Sie die Betreuungsverfügung alle zwei Jahre erneut unterzeichnen. Jederzeit haben Sie die Möglichkeit diese Verfügung zu verändern und eine andere Person einzutragen. Dies könnte erforderlich werden, wenn sich die Ehegatten gegenseitig als Betreuer benannt haben, dann aber aufgrund eigener Krankheit den Partner nicht mehr unterstützen können. Betreuungsverfügung Formular auf Seite 25 13 Information zur Betreuungsverfügung
In einer Patientenverfügung wird schriftlich festgelegt, wie Mediziner in Situationen handeln sollen, in denen der Patient seinen Willen nicht mehr selbst äußern kann (z. B. Endstadium einer unheilbaren Krankheit, Gehirnschädigungen durch Unfall oder Schlaganfall oder bei fortschreitender Demenzerkrankung). Der Wille des Patienten ist für den Arzt maßgeblich. Diesen muss er unter Berücksichtigung der Patientenverfügung umsetzen. Ihre konkreten Vorstellungen, welche medizinischen Maßnahmen Sie in einer Notsituation wünschen und welche Sie strikt ablehnen, können Sie bereits vor Eintreten einer Notsituation in der Patientenverfügung festhalten. Das für Ärzte und Pfleger verbindliche Dokument nimmt zudem Ihren Angehörigen die Last der Entscheidung ab. Wichtig für die Erstellung einer Patientenverfügung Aufgrund der Beweiskraft sollten Sie Ihre Verfügung schriftlich verfassen und eigenhändig unterzeichnen. Um keinen Zweifel an Ihren Entscheidungen aufkommen zu lassen, ist es ratsam, auch Ihre Einstellung zum Leben und Ihre persönlichen Wertvorstellungen kurz zu beschreiben. Konkretisieren Sie den Inhalt und vermeiden Sie allgemeine Aussagen wie „Ich möchte nicht von Apparaten abhängig sein“ oder „Wenn ein würdevolles Leben nicht mehr realisierbar erscheint“. Verfassen Sie individuell, unter welchen Bedingungen und in welchen Situationen eine Behandlung begonnen, fortgeführt oder beendet werden soll. Beschreiben Sie exakt die Behandlungssituationen, in denen die Verfügung gelten soll. Bezeichnen Sie genau die ärztlichen Maßnahmen, die Sie möchten oder nicht wollen. Patientenverfügung Anweisungen für medizinische Behandlungen Diese Themen sollte Ihre Patientenverfügung aufgreifen Lebenserhaltende Maßnahmen Sie bestimmen, ob alles medizinisch Mögliche und Sinnvolle getan werden soll, oder ob Sie darauf verzichten. Machen Sie die Aussage von der konkreten Behandlungs-Situation abhängig, z. B. bei einem Unfall lebenserhaltende Maßnahmen vornehmen, im Endstadium einer Krebserkrankung unterlassen. Schmerz- und Symptombehandlung Legen Sie fest, ob Sie Morphium oder andere Medikamente wünschen, auch wenn dadurch Ihr Bewusstsein getrübt werden könnte oder die Mittel Ihr Leben verkürzen. Auch hier sollten Sie situationsabhängig entscheiden. Künstliche Ernährung und Beatmung Verfügen Sie darüber, ob und ggf. wann Sie künstlich ernährt oder beatmet werden wollen. Wiederbelebung/Dialyse Legen Sie Ihren Willen eindeutig dar. Antibiotika oder Blutübertragungen Definieren Sie, ob Sie Antibiotika oder Blutübertragungen bekommen wollen oder ablehnen. 14 Information zur Patientenverfügung
Unterschied zwischen Betreuungsverfügung und Patientenverfügung Betreuungsverfügung: Sie schlagen dem Betreuungsgericht eine bestimmte Person vor, die Ihre rechtliche Betreuung übernehmen soll für den Fall, wenn entweder Sie selbst oder das Gericht der Meinung sind/ ist, dass Fürsorge und Pflege für Sie notwendig geworden sind. Diese Verfügung dient somit dem zuständigen Gericht als Grundlage für den Beschluss über die Bestellung des Betreuers. Patientenverfügung: Mittels dieses Dokuments erklären Sie dem behandelnden Arzt, welche ärztlichen Behandlungen und Eingriffe Sie in einer bestimmten Unfall- oder Krankheitssituation für sich wünschen bzw. ablehnen. Dieser zweifelsfrei zum Ausdruck gebrachte Willen ist sowohl für den behandelnden Arzt als auch für Bevollmächtigte, Betreuer, Familienmitglieder und sonstige Angehörige bindend. Hinweis Ihr Arzt wird Ihnen die diversen medizinischen Aspekte sicher gern in einem Gespräch erläutern. Informationen erhalten sie auch bei der Betreuungs- stelle. Des Weiteren können Sie entscheiden, ob Sie zum Sterben ins Krankenhaus verlegt werden wollen oder, je nach Möglichkeit, zu Hause oder in einem Hospiz sterben möchten. Ihre Patientenverfügung enthält Anweisungen, welche Entscheidungen zu treffen sind. Für deren Umsetzung ist Ihr Vertreter verantwortlich. Haben Sie niemanden bevollmächtigt, muss hierfür ein Betreuer bestellt werden. Deshalb sollten Sie Ihre Patientenverfügung mit dem Hinweis versehen, ob Sie auch eine Vollmacht/Vorsorgevollmacht oder eine Betreuungsverfügung getroffen haben. Somit gilt der Bevollmächtigte als Ansprechpartner für die behandelnden Ärzte und stellt sicher, dass Ihrem Willen gemäß der Verfügung entsprochen wird. Patientenverfügung Formular auf Seite 27 15 Information zur Patientenverfügung
16 Religion und Glaube Unsere Kontakte: St. Bernward 05341 26177 Pappeldamm 76 | Salzgitter Thiede St. Joseph 05341 86310 Suthwiesenstr. 6 | Salzgitter Lebenstedt St. Marien 05341 31016 Altstadtweg 7 | Salzgitter Bad St. Maximilian Maria Kolbe 05341 52822 Einsteinstr. 8-14 | Salzgitter Fredenberg Herzlich willkommen bei den katholischen Kirchen in Salzgitter Wir bieten: • Orte der Begegnung • Seelsorgerische Gespräche • Krankenbesuche – Kommunion – Krankensalbung • Gottesdienste für Seniorinnen und Senioren • Möglichkeiten für Engagement im Ehrenamt • Trauergespräche und Beerdigungen www.kath-kirche-salzgitter.de
Bestattungsvorsorge Der letzte Weg – gut geplant Mit einer Bestattungsvorsorge können Sie die entstehenden Kosten absichern und ebenfalls festlegen, wie Ihre Beisetzung nach Ihren Wünschen realisiert werden soll. Es bestehen vielerlei Möglichkeiten zur Vorsorge, z.B. finanziell mit einer Sterbegeldversicherung sowie einem Vorsorgevertrag mit einem Bestattungsunternehmen oder organisatorisch mit einer Verfügung. Bestattungsverfügung Eine sinnvolle Maßnahme, persönliche Wünsche und Vorstellungen im Hinblick auf die eigene Bestattung festzulegen, ist eine entsprechende Verfügung. Eine Bestattungsverfügung können Sie entweder formlos handschriftlich oder mithilfe eines Formulars verfassen. Wichtig ist, das jeweilige Dokument selbst mit Angabe des Datums zu unterschreiben. Eine notarielle Beglaubigung oder eine Bestätigung durch den Hausarzt bekräftigt die Gültigkeit der Angaben. Fixieren Sie in der Bestattungsverfügung neben Anmerkungen zur Art der Bestattung (Erd-, Feuer- oder Seebestattung) auch Regelungen zur Gestaltung des Grabsteins oder den Ablauf der Trauerfeier. Es ist davon abzuraten, Ihre Wünsche innerhalb eines Testaments festzuhalten, denn eine Bestattung wird nicht zwingend von den Erben organisiert. Auch könnte das Testament erst nach erfolgter Bestattung geöffnet werden. Hinweis Hinterlegen Sie die Unterlagen dazu an einem Ort, an dem sie im Sterbefall schnell gefunden werden können. Auch das offene Gespräch mit der Familie oder Freunden ist von Bedeutung. Bestattungsvorsorge Formular auf Seite 33 Sterbegeldversicherung Da bei einer Beerdigung immense Kosten entstehen, ist der Abschluss einer Sterbegeldversicherung ratsam. In der Regel erfolgt die Zahlung des Versicherten in monatlichen Beiträgen an die Versicherung, in Ausnahmen ist auch eine Einmalzahlung möglich. Der Beitrag richtet sich nach Alter des Versicherten, nach Versicherungsbeginn, dem Gesundheitszustand und der Höhe der Versicherungssumme. Berücksichtigen Sie beim Abschluss einer Sterbegeldversicherung zusätzlich zu den Kosten der Bestattung auch die zu erwartenden Kosten für z. B. Sarg, Trauerfeier, Trauerredner, Liegeplatz, Grabstein und Grabpflege. Kommt es zum Leistungsfall, d. h. zum Tod des Versicherungsnehmers, wird die vereinbarte Versicherungssumme an die Begünstigten zur Deckung der Bestattungskosten ausgezahlt. Bestattungsvorsorgevertrag Vielerorts bieten Bestattungsunternehmen Vorsorgeverträge an, in denen organisatorische Details der Bestattung festgelegt werden und gleichzeitig eine finanzielle Vorsorge getroffen wird. Wenden Sie sich dazu an ein Unternehmen, das Ihre Beisetzung ausführen soll, und besprechen Sie Ihre Vorstellungen zu Art und Ablauf des Begräbnisses bzw. der Trauerfeier. Mit Abschluss des Vertrags und der Begleichung des vereinbarten Betrags über die Bestattungsleistungen schaffen Sie sich und Ihren Angehörigen eine finanzielle Absicherung. Achten Sie unbedingt darauf, dass das Geld für die Bestattung auf ein Treuhandkonto gelangt. So ist es bei einer Insolvenz des Bestattungsinstituts oder beim Versterben des Bestatters geschützt. Für derartige Fälle ist durch den Bundesverband Deutscher Bestatter e. V. und durch das Kuratorium Deutsche Bestattungskultur die Deutsche Bestattungsvorsorge Treuhand AG gegründet worden. 17 Information zur Bestattungsvorsorge
Formulare: B P e Va t o r t r i e e s u o n u r t n e g n g ev v sv o e e r ll f r m ü fü g a g u c u h n n t g g Bestattungsvorsorge
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Vorsorgevollmacht Diese Vertrauensperson wird hiermit bevollmächtigt, mich in allen Angelegenheiten zu vertreten, die ich im Folgenden angekreuzt oder angegeben habe. Durch diese Vollmachtserteilung soll eine vom Gericht angeordnete Betreuung vermieden werden. Die Vollmacht bleibt daher in Kraft, wenn ich nach ihrer Errichtung geschäftsunfähig geworden sein sollte. Die Vollmacht ist nur wirksam, solange die bevollmächtigte Person die Vollmachtsurkunde besitzt und bei Vornahme eines Rechtsgeschäfts die Urkunde im Original vorlegen kann. Straße und Haus-Nr. (PLZ) Wohnort Name Ich, (Vollmachtgeber/in) Geburtsdatum Geburtsort Telefon, Telefax, E-Mail Straße und Haus-Nr. (PLZ) Wohnort Name erteile hiermit Vollmacht an (bevollmächtigte Person) Geburtsdatum Geburtsort Telefon, Telefax, E-Mail 21 Formular Vorsorgevollmacht 1/4 vgl. Formular Vollmacht – Bundesministerium der Justiz und für Verbraucherschutz, Stand: 15. Januar 2023
1. Gesundheitssorge/Pflegebedürftigkeit · Sie darf in allen Angelegenheiten der Gesundheitssorge entscheiden, ebenso über alle Einzelheiten einer ambulanten oder (teil-)stationären Pflege. Sie ist befugt, meinen in einer Patientenverfügung festgelegten Willen durchzusetzen. ja nein · Sie darf insbesondere in eine Untersuchung des Gesundheitszustands, eine Heilbehandlung oder einen ärztlichen Eingriff einwilligen, diese ablehnen oder die Einwilligung in diese Maßnahmen widerrufen, auch wenn mit der Vornahme, dem Unterlassen oder dem Abbruch dieser Maßnahmen die Gefahr besteht, dass ich sterbe oder einen schweren und länger dauernden gesundheitlichen Schaden erleide (§ 1829 Absatz 1 und 2 BGB). ja nein · Sie darf Krankenunterlagen einsehen und deren Herausgabe an Dritte bewilligen. Ich entbinde alle mich behandelnden Ärzte und nichtärztliches Personal gegenüber meiner bevollmächtigten Vertrauensperson von der Schweigepflicht. Diese darf ihrerseits alle mich behandelnden Ärzte und nichtärztliches Personal von der Schweigepflicht gegenüber Dritten entbinden. ja nein · Solange es erforderlich ist, darf sie – über meine freiheitsentziehende Unterbringung (§ 1831 Absatz 1 BGB) ja nein – über freiheitsentziehende Maßnahmen (z.B. Bettgitter, Medikamente u. ä.) in einem Heim oder in einer sonstigen Einrichtung (§ 1831 Absatz 4 BGB) ja nein – über ärztliche Zwangsmaßnahmen (§ 1832 Absatz 1 BGB) ja nein – über meine Verbringung zu einem stationären Aufenthalt in einem Krankenhaus, wenn eine ärztliche Zwangsmaßnahme in Betracht kommt (§ 1832 Absatz 4 BGB) ja nein entscheiden. 2. Aufenthalt und Wohnungsangelegenheiten · Sie darf meinen Aufenthalt bestimmen. ja nein · Sie darf Rechte und Pflichten aus dem Mietvertrag über meine Wohnung einschließlich einer Kündigung wahrnehmen sowie meinen Haushalt auflösen. ja nein · Sie darf einen neuen Wohnungsmietvertrag abschließen und kündigen. ja nein · Sie darf einen Vertrag nach dem Wohn- und Betreuungsvertragsgesetz (Vertrag über die Überlassung von Wohnraum mit Pflege- und Betreuungsleistungen; ehemals: Heimvertrag) abschließen und kündigen. ja nein 3. Behörden · Sie darf mich bei Behörden, Versicherungen, Renten- und Sozialleistungsträgern vertreten. Dies umfasst auch die datenschutzrechtliche Einwilligung. ja nein 22 Formular Vorsorgevollmacht 2/4 vgl. Formular Vollmacht – Bundesministerium der Justiz und für Verbraucherschutz, Stand: 15. Januar 2023
4. Vermögenssorge · Sie darf mein Vermögen verwalten und hierbei alle Rechtshandlungen und Rechtsgeschäfte im In- und Ausland vornehmen, Erklärungen aller Art abgeben und entgegennehmen sowie Anträge stellen, abändern, zurücknehmen, ja nein namentlich · über Vermögensgegenstände jeder Art verfügen (bitte beachten Sie hierzu auch den nachfolgenden Hinweis 1) ja nein · Zahlungen und Wertgegenstände annehmen ja nein · Verbindlichkeiten eingehen (bitte beachten Sie hierzu auch den nachfolgenden Hinweis 1) ja nein · Willenserklärungen bezüglich meiner Konten, Depots und Safes abgeben. Sie darf mich im Geschäftsverkehr mit Kreditinstituten vertreten (bitte beachten Sie hierzu auch den nachfolgenden Hinweis 2) ja nein · Schenkungen in dem Rahmen vornehmen, der einem Betreuer rechtlich gestattet ist. ja nein Folgende Geschäfte soll sie nicht wahrnehmen können: Hinweis: 1. Denken Sie an die erforderliche Form der Vollmacht bei Immobiliengeschäften, für Handelsgewerbe oder die Aufnahme eines Verbraucherdarlehens (vgl. Ziffer 2.1.6 der Broschüre „Betreuungsrecht“). 2. Für die Vermögenssorge in Bankangelegenheiten sollten Sie auf die von Ihrer Bank/Sparkasse ange- botene Konto-/Depotvollmacht zurückgreifen. Diese Vollmacht berechtigt den Bevollmächtigten zur Vornahme aller Geschäfte, die mit der Konto- und Depotführung in unmittelbarem Zusammenhang stehen. Es werden ihm keine Befugnisse eingeräumt, die für den normalen Geschäftsverkehr unnötig sind, wie z. B. der Abschluss von Finanztermingeschäften. Die Konto-/Depotvollmacht sollten Sie grundsätzlich in Ihrer Bank oder Sparkasse unterzeichnen; etwaige spätere Zweifel an der Wirksamkeit der Vollmachtserteilung können hierdurch ausgeräumt werden. Können Sie Ihre Bank/Sparkasse nicht aufsuchen, wird sich im Gespräch mit Ihrer Bank/Sparkasse sicher eine Lösung finden. 5. Post und Fernmeldeverkehr · Sie darf im Rahmen der Ausübung dieser Vollmacht die für mich bestimmte Post entgegennehmen, öffnen und lesen. Dies gilt auch für den elektronischen Postverkehr. Zudem darf sie über den Fernmeldeverkehr einschließlich aller elektronischen Kommunikationsformen entscheiden. Sie darf alle hiermit zusammenhängenden Willenserklärungen (z. B. Vertragsabschlüsse, Kündigungen) abgeben. ja nein 6. Vertretung vor Gericht · Sie darf mich gegenüber Gerichten vertreten sowie Prozesshandlungen aller Art vornehmen. ja nein 23 Formular Vorsorgevollmacht 3/4 vgl. Formular Vollmacht – Bundesministerium der Justiz und für Verbraucherschutz, Stand: 15. Januar 2023
7. Untervollmacht · Sie darf Untervollmacht erteilen. ja nein 8. Betreuungsverfügung · Falls trotz dieser Vollmacht eine gesetzliche Vertretung („rechtliche Betreuung“) erforderlich sein sollte, bitte ich, die oben bezeichnete Vertrauensperson als Betreuer zu bestellen. ja nein 9. Geltung über den Tod hinaus · Die Vollmacht gilt über den Tod hinaus. ja nein 10. Weitere Regelungen Ort, Datum Unterschrift der Vollmachtnehmerin/des Vollmachtnehmers Ort, Datum Unterschrift der Vollmachtgeberin/des Vollmachtgebers 24 Formular Vorsorgevollmacht 4/4 vgl. Formular Vollmacht – Bundesministerium der Justiz und für Verbraucherschutz, Stand: 15. Januar 2023
Sollte eine gesetzliche Betreuung über das zuständige Amtsgericht erforderlich sein, verfüge ich, dass die folgend genannte/n Person/en als gerichtlich bestellte/r Betreuer eingesetzt werden. Während der Zeit der gesetzlichen Betreuung soll/en der/die Betreuer darauf achten, dass meine nachfolgend aufgeführten Wünsche respektiert und beachtet werden: Betreuungsverfügung Straße und Haus-Nr. (PLZ) Wohnort Geboren am Name Straße und Haus-Nr. (PLZ) Wohnort Geboren am Name 1 Straße und Haus-Nr. (PLZ) Wohnort Geboren am Name 2 25 Formular Betreuungsverfügung 1/2
Die folgend genannte/n Person/en soll/en nicht zu meiner Betreuung bestellt werden: Vordruck wird ohne Garantie für dessen Rechtswirksamkeit zur Verfügung gestellt. Dies betreffende Rechtsfragen sind mit einem Rechtsanwalt zu klären. Straße und Haus-Nr. (PLZ) Wohnort Geboren am Name 1 Straße und Haus-Nr. (PLZ) Wohnort Geboren am Name 2 Ort, Datum Unterschrift des Verfassers Ort, Datum Unterschrift des vorgesehenen Betreuers 1 Ort, Datum Unterschrift des vorgesehenen Betreuers 2 26 Formular Betreuungsverfügung 2/2
Straße und Haus-Nr. (PLZ) Wohnort Name Geboren am Patientenverfügung Ich möchte in Würde und selbstbestimmt sterben. 1. Die folgend beschriebene Situation sehe ich als unerträglich an: 27 Formular Patientenverfügung 1/5
2. Sollte ich in einen Zustand geraten, durch den meine Urteils- und Entscheidungsfähigkeit unwiderruflich verloren gegangen ist und ich mich weder durch Mimik oder Gestik mitteilen kann, erkläre ich hiermit verbindlich meine Wünsche bezüglich der medizinischen Versorgung und Behandlung meiner Person in den genannten Situationen. Über die Bedeutung meiner Patientenverfügung bin ich mir bewusst. 3. In sämtlichen unter Punkt 2. aufgeführten Situationen wünsche ich ausdrücklich eine Behandlung bzw. lehne sie ab: Ich befinde mich unabwendbar im unmittelbaren Sterbeprozess. Ich befinde mich unabwendbar im Endstadium einer unheilbaren tödlich verlaufenden Krankheit, auch wenn der Todeszeitpunkt noch nicht absehbar ist. Meine Fähigkeit, Einsichten zu gewinnen, Entscheidungen zu treffen und mit anderen Menschen in Kontakt zu treten, ist erloschen (direkte Gehirnschädigung z. B. durch Unfall, Schlaganfall, Entzündung und für indirekte Hirnschädigung z. B. nach Wiederbelebung, Schock oder Lungenversagen). Es ist mir klar, dass in solchen Situationen die Fähigkeit zu Empfindungen erhalten sein kann und dass ein Aufwachen aus diesem Zustand nicht auszuschließen ist. Ich bin aufgrund eines sehr weit fortgeschrittenen Hirnabbauprozesses (z. B. durch Demenz- erkrankung) auch mit ausdauernder Hilfestellung nicht mehr in der Lage, Nahrung und Flüssigkeit auf natürliche Weise zu mir zu nehmen. Ich schließe vergleichbare, hier nicht ausdrücklich erwähnte Krankheitszustände ein. Lebenserhaltende Maßnahmen · Durchführen aller medizinisch möglichen und sinnvollen Maßnahmen zum Erhalt meines Lebens ja nein · Stillen von Hunger und Durst auf natürliche Weise ja nein · Fachgerechte Pflege von Mund und Schleimhäuten ja nein · Fachgerechte Körperpflege ja nein Schmerz- und Symptombehandlung · Durchführen fachgerechter Schmerz- und Symptombehandlung ja nein · Durchführen fachgerechter Schmerz- und Symptombehandlung, aber ohne bewusstseinsdämpfende Wirkung ja nein · Durchführen fachgerechter Schmerz- und Symptombehandlung, aber bei Versagen aller sonstigen dazu angewandten Möglichkeiten auch Mittel mit bewusstseinsdämpfender Wirkung ja nein Künstliche Ernährung/Flüssigkeitszufuhr · Beginnen oder Fortführen von künstlicher Ernährung und Flüssigkeitszufuhr (z. B. Magensonde durch Mund, Nase, Bauchdecke, venöse Zugänge) ja nein · Beginnen oder Fortführen von künstlicher Ernährung und Flüssigkeitszufuhr (z. B. Magensonde durch Mund, Nase, Bauchdecke, venöse Zugänge) nur im Fall palliativmedizinischer Indikation zur Linderung von Beschwerden ja nein Künstliche Beatmung · Vornehmen künstlicher Beatmung zur Lebensverlängerung ja nein · Einstellen künstlicher Beatmung zur Lebensverlängerung nur unter der Voraussetzung der Gabe von Medikamenten zur Linderung der Luftnot ja nein 28 Formular Patientenverfügung 2/5
4. Das wünsche ich mir für meine letzte Lebensphase Ich möchte im Krankenhaus sterben ja nein Ich möchte in vertrauter Umgebung bzw. zu Hause sterben ja nein Ich möchte in einem Hospiz sterben (wenn möglich) ja nein Ich möchte Beistand ja nein Wenn ja, durch folgend genannte Personen: Wiederbelebung · Durchführen von Versuchen zur Wiederbelebung ja nein · Verständigen eines Notarztes ja nein · Informieren des Notarztes über meine Ablehnung von Wiederbelebungsmaßnahmen ja nein · Zusätzlich zu den unter Punkt 2. genannten Situationen Ablehnung von Wiederbelebungsmaßnahmen bei Kreislaufstillstand oder Atemversagen ja nein · Durchführen von Wiederbelebungsmaßnahmen im Rahmen ärztlicher Eingriffe (z. B. Operationen) ja nein Dialyse · Durchführen einer künstlichen Blutwäsche (Dialyse) ja nein · Einstellen einer bereits eingeleiteten Dialyse ja nein Antibiotika · Gaben von Antibiotika erwünscht ja nein · Gaben von Antibiotika nur im Fall palliativmedizinischer Indikation zur Linderung von Beschwerden ja nein Blut/Blutbestandteile · Gaben von Blut oder Blutbestandteilen erwünscht ja nein · Gaben von Blut oder Blutbestandteilen nur im Fall palliativmedizinischer Indikation zur Linderung von Beschwerden ja nein Straße und Haus-Nr. (PLZ) Wohnort Geboren am Name 1 Straße und Haus-Nr. (PLZ) Wohnort Geboren am Name 2 29 Formular Patientenverfügung 3/5
Ich habe den Inhalt der Patientenverfügung mit dem Arzt meines Vertrauens besprochen: Name und Anschrift des Arztes Hiermit bestätige ich, dass der Verfasser der Patientenverfügung in der Lage ist, die Bedeutung und die Folgen abzusehen. Bescheinigung meines Arztes Ort, Datum Unterschrift des Arztes Diese Patientenverfügung bestätige ich spätestens alle zwei Jahre mittels der folgenden Zeilen. Ich habe heute meine am verfasste Patientenverfügung erneut gelesen. Sie stellt unverändert meinen aktuellen Willen dar. Ort, Datum Unterschrift des Verfassers Ich habe heute meine am verfasste Patientenverfügung erneut gelesen. Sie stellt unverändert meinen aktuellen Willen dar. Ort, Datum Unterschrift des Verfassers Ich habe am eine Vorsorgevollmacht/Vollmacht erteilt. Die darin genannte/n Person/en wird/werden hiermit ausdrücklich beauftragt und ermächtigt, meinen mittels dieser Patientenverfügung zum Ausdruck gebrachten Willen gegenüber allen Beteiligten durchzusetzen. Ich habe eine Betreuungsverfügung verfasst. Mein/e Betreuer soll/en meinen in dieser Patientenverfügung geäußerten Willen gegenüber allen Beteiligten durchsetzen. Ich habe niemandem eine Vollmacht/Vorsorgevollmacht erteilt. Das Gericht soll einen Betreuer zwecks Durchsetzung meines in dieser Patientenverfügung geäußerten Willens bestellen. Ort, Datum Unterschrift des Verfassers Ort, Datum Unterschrift des Bevollmächtigten 1 Ort, Datum Unterschrift des Bevollmächtigten 2 Ort, Datum Unterschrift des Bevollmächtigten 3 Ort, Datum Unterschrift des Bevollmächtigten 4 30 Formular Patientenverfügung 4/5
Vordruck wird ohne Garantie für dessen Rechtswirksamkeit zur Verfügung gestellt. Dies betreffende Rechtsfragen sind mit einem Rechtsanwalt zu klären. Ich habe heute meine am verfasste Patientenverfügung erneut gelesen. Sie stellt unverändert meinen aktuellen Willen dar. Ort, Datum Unterschrift des Verfassers Ich habe heute meine am verfasste Patientenverfügung erneut gelesen. Sie stellt unverändert meinen aktuellen Willen dar. Ort, Datum Unterschrift des Verfassers Ich habe heute meine am verfasste Patientenverfügung erneut gelesen. Sie stellt unverändert meinen aktuellen Willen dar. Ort, Datum Unterschrift des Verfassers Ich habe heute meine am verfasste Patientenverfügung erneut gelesen. Sie stellt unverändert meinen aktuellen Willen dar. Ort, Datum Unterschrift des Verfassers Ich habe heute meine am verfasste Patientenverfügung erneut gelesen. Sie stellt unverändert meinen aktuellen Willen dar. Ort, Datum Unterschrift des Verfassers Ich habe heute meine am verfasste Patientenverfügung erneut gelesen. Sie stellt unverändert meinen aktuellen Willen dar. Ort, Datum Unterschrift des Verfassers 31 Formular Patientenverfügung 5/5
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