Betreuungsbehörde der Stadt Salzgitter
Die Betreuungsbehörde, auch Betreuungsstelle genannt, ist organisatorisch dem Gesundheitsamt der Stadt Salzgitter angegliedert. Sie befindet sich in der Paracelsusstraße 1-9 im ehemaligen Klinikum in Salzgitter-Bad. Eine Außenstelle, die nur nach Terminabsprache besetzt wird, ist im Facharztzentrum des Helios-Krankenhauses, Kattowitzer Straße 191 in Salzgitter-Lebenstedt eingerichtet.
In der Betreuungsstelle sind acht Beschäftigte für Sie tätig.
Die Betreuungsstelle bietet Beratung
Im Rahmen eines Hausbesuches werden die persönlichen Lebensumstände betroffener Menschen ermittelt und schließlich an das Betreuungsgericht im Rahmen einer Sachverhaltsermittlung weitergeleitet. Der persönliche Kontakt zu den betroffenen Menschen ist sehr wichtig, weil nur für die Lebensbereiche, in denen Betreuungsbedarf besteht, eine rechtliche Betreuung eingerichtet wird (Aufgabenkreise wie z. B. Gesundheit, Vermögenssorge, Behördenangelegenheiten). Die Betreuungsstelle schlägt dem Betreuungsgericht unter Berücksichtigung ihrer Wünsche auch eine geeignete Betreuerin oder einen geeigneten Betreuer möglichst aus dem sozialen Umfeld vor.
Dafür sucht die Betreuungsstelle gemeinsam mit den Betreuungsvereinen ständig ehrenamtliche oder berufsmäßige rechtliche Betreuerinnen und Betreuer.
Um bei etwaigen medizinischen Fragen den Willen der betroffenen Person zu kennen, kann zusätzlich eine Patientenverfügung sinnvoll sein.
Ob rechtliche Betreuung oder Vorsorgevollmacht - die Unterstützung im Sinne des betroffenen Menschen steht bei der Arbeit der Betreuungsstelle im Mittelpunkt.
Kontaktdaten und Öffnungszeiten der Betreuungsstelle finden Sie mit dem Suchbegriff Betreuungsstelle unter www.salzgitter.de.
In der Betreuungsstelle sind acht Beschäftigte für Sie tätig.
Die Betreuungsstelle bietet Beratung
- zu Vorsorgevollmachten
Aufgrund eines Unfalls oder einer Erkrankung kann es passieren, dass wichtige rechtliche Entscheidungen nicht mehr selbstständig getroffen werden können. Um dieser Situation vorzubeugen, kann jede geschäftsfähige Person eine andere Person bevollmächtigen. Darüber hinaus sind die Beschäftigten der Betreuungsstelle berechtigt, gegen eine Gebühr von 10 € Unterschriften oder Handzeichen auf Vollmachten zu beglaubigen. - zu Betreuungsverfügungen
- zu gesetzlicher Betreuung und klärt zum gerichtlichen Verfahren auf.
Im Rahmen eines Hausbesuches werden die persönlichen Lebensumstände betroffener Menschen ermittelt und schließlich an das Betreuungsgericht im Rahmen einer Sachverhaltsermittlung weitergeleitet. Der persönliche Kontakt zu den betroffenen Menschen ist sehr wichtig, weil nur für die Lebensbereiche, in denen Betreuungsbedarf besteht, eine rechtliche Betreuung eingerichtet wird (Aufgabenkreise wie z. B. Gesundheit, Vermögenssorge, Behördenangelegenheiten). Die Betreuungsstelle schlägt dem Betreuungsgericht unter Berücksichtigung ihrer Wünsche auch eine geeignete Betreuerin oder einen geeigneten Betreuer möglichst aus dem sozialen Umfeld vor.
Dafür sucht die Betreuungsstelle gemeinsam mit den Betreuungsvereinen ständig ehrenamtliche oder berufsmäßige rechtliche Betreuerinnen und Betreuer.
Um bei etwaigen medizinischen Fragen den Willen der betroffenen Person zu kennen, kann zusätzlich eine Patientenverfügung sinnvoll sein.
Ob rechtliche Betreuung oder Vorsorgevollmacht - die Unterstützung im Sinne des betroffenen Menschen steht bei der Arbeit der Betreuungsstelle im Mittelpunkt.
Kontaktdaten und Öffnungszeiten der Betreuungsstelle finden Sie mit dem Suchbegriff Betreuungsstelle unter www.salzgitter.de.