Checkliste Behördengänge und Anträge
Was? Beginn Mutterschutz/Mutterschaftsgeld beantragen
Wann? 6 Wochen vor der Geburt
Wo? Krankenkasse
Womit? Bescheinigung der Gynäkologin/des Gynäkologen
Was? Elternzeit beantragen
Wann? spätestens 7 Wochen vor geplantem Beginn der Elternzeit
Wo? Arbeitgeber der Antragstellerin/des Antragstellers
Womit? Der Antrag muss schriftlich sein und die Angabe über die Dauer der Elternzeit beinhalten.
Hotline für Elternzeitfragen: 0211 8371912
Was? Vaterschaft anerkennen
Wann? vor oder nach der Geburt möglich (Zustimmung der Mutter nötig)
Wo? örtlich zuständiges Standesamt oder Jugendamt
Womit?
Wann? innerhalb einer Woche nach der Geburt
Wo? Standesamt des Geburtsortes
HINWEIS: Oft kann das Kind direkt im Krankenhaus angemeldet werden. Dann müssen Sie nur noch zum Abholen der Geburtsurkunde zum Standesamt.
Fachbereich Jugend und Soziales
Womit?
Wann? unmittelbar nach der Geburt
Wo? Krankenkasse
Womit? Bescheinigung des Standesamtes
Was? Krankenversicherung des Kindes anmelden
Wann? unmittelbar nach der Geburt
Wo? bei der Krankenkasse, bei der der Berufstätige bzw. meist verdienende Elternteil versichert ist
Womit? Zunächst können Sie die Krankenkasse telefonisch informieren. Als Nachweis benötigt die Krankenkasse die Geburtsurkunde.
Für Ihr Kind erhalten Sie eine eigene Versicherungskarte.
Was? Bürgerbüro
BÜRGER:
Mo., Fr. 8:00 -12:00 Uhr Mo.-Di. 13:00 -16:00 Uhr
BÜRO:
Mi. 13:00 -18:00 Uhr
Do. 13:00 -19:00 Uhr
1. Do. im Monat nach telef. Absprache 19:00 - 20:00 Uhr
Telefon: 02843 171-309
Wo? Bürgerbüro Ihres Wohnortes
Womit?
Wann? spätestens bis zum vierten Lebensjahr des Kindes
Wo? Familienkasse der örtlich zuständigen Agentur für Arbeit
AUSNAHME: Beschäftigte des öffentlichen Dienstes beantragen das Kindergeld bei der Personalstelle des Dienstherrn.
Womit?
Wann? innerhalb der ersten drei Monate nach der Geburt des Kindes
HINWEIS: Elterngeld wird nur drei Monate rückwirkend gezahlt.
Wo? Elterngeldstelle
Womit? von beiden Elternteilen unterschriebener Antrag auf Elterngeld
AUSNAHME: Ein Elternteil hat das alleinige Sorgerecht.
Wann? 6 Wochen vor der Geburt
Wo? Krankenkasse
Womit? Bescheinigung der Gynäkologin/des Gynäkologen
Was? Elternzeit beantragen
Wann? spätestens 7 Wochen vor geplantem Beginn der Elternzeit
Wo? Arbeitgeber der Antragstellerin/des Antragstellers
Womit? Der Antrag muss schriftlich sein und die Angabe über die Dauer der Elternzeit beinhalten.
Hotline für Elternzeitfragen: 0211 8371912
Was? Vaterschaft anerkennen
Wann? vor oder nach der Geburt möglich (Zustimmung der Mutter nötig)
Wo? örtlich zuständiges Standesamt oder Jugendamt
Womit?
- Ausweise beider Elternteile
- Geburtsurkunde oder Abstammungsurkunden beider Elternteile
- Geburtsurkunde des Kindes
Wann? innerhalb einer Woche nach der Geburt
Wo? Standesamt des Geburtsortes
HINWEIS: Oft kann das Kind direkt im Krankenhaus angemeldet werden. Dann müssen Sie nur noch zum Abholen der Geburtsurkunde zum Standesamt.
Fachbereich Jugend und Soziales
Womit?
- Geburtsbescheinigung der Klinik
- Personalausweis oder Reisepass desjenigen, der die Geburt anmeldet
- Heiratsurkunde oder beglaubigte Abschrift aus dem Familienstammbuch
- schriftliche Erklärung über die Bestimmung der/des Vornamen/s und des Familiennamens, wenn Sie keinen gemeinsamen Ehenamen führen.
- Geburtsurkunde der Mutter
- Vaterschaftsanerkennung, falls bereits vorhanden
Wann? unmittelbar nach der Geburt
Wo? Krankenkasse
Womit? Bescheinigung des Standesamtes
Was? Krankenversicherung des Kindes anmelden
Wann? unmittelbar nach der Geburt
Wo? bei der Krankenkasse, bei der der Berufstätige bzw. meist verdienende Elternteil versichert ist
Womit? Zunächst können Sie die Krankenkasse telefonisch informieren. Als Nachweis benötigt die Krankenkasse die Geburtsurkunde.
Für Ihr Kind erhalten Sie eine eigene Versicherungskarte.
Was? Bürgerbüro
- Kind anmelden
- evtl. Kinderreisepass beantragen
BÜRGER:
Mo., Fr. 8:00 -12:00 Uhr Mo.-Di. 13:00 -16:00 Uhr
BÜRO:
Mi. 13:00 -18:00 Uhr
Do. 13:00 -19:00 Uhr
1. Do. im Monat nach telef. Absprache 19:00 - 20:00 Uhr
Telefon: 02843 171-309
Wo? Bürgerbüro Ihres Wohnortes
Womit?
- Personalausweis oder Pass eines Sorgeberechtigten
- Lohnsteuerkarte (bei Änderung der Steuerklasse auch Lohnsteuerkarte des Ehegatten)
- Geburtsurkunde des Kindes im Original
- evtl. Urkunde über die Vaterschaftsanerkennung
- Soll ein Kinderpass beantragt werden, wird außerdem ein Lichtbild des Kindes gemäß Anforderungen der neuen Bundesdruckerei benötigt. Bei nur einem Erziehungsberechtigten wird zusätzlich ein Sorgerechtsnachweis benötigt.
Wann? spätestens bis zum vierten Lebensjahr des Kindes
Wo? Familienkasse der örtlich zuständigen Agentur für Arbeit
AUSNAHME: Beschäftigte des öffentlichen Dienstes beantragen das Kindergeld bei der Personalstelle des Dienstherrn.
Womit?
- Antrag auf Kindergeld
- Geburtsurkunde bzw. Geburtsbescheinigung des Kindes im Original
Wann? innerhalb der ersten drei Monate nach der Geburt des Kindes
HINWEIS: Elterngeld wird nur drei Monate rückwirkend gezahlt.
Wo? Elterngeldstelle
Womit? von beiden Elternteilen unterschriebener Antrag auf Elterngeld
AUSNAHME: Ein Elternteil hat das alleinige Sorgerecht.
- Geburtsbescheinigung des Kindes mit Verwendungszweck "Elterngeld" oder "soziale Zwecke" im Original
- Bescheinigung der Krankenkasse über Mutterschaftsgeldzahlung
- Bescheinigung des Arbeitgebers über Zahlung eines Zuschusses zum Mutterschaftsgeld nach der Entbindung
- Einkommenserklärung und Lohn- und Gehaltsbescheinigungen für die letzten 12 Monate vor der Geburt