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Der Landrat

Der Landrat ist der gesetzliche Vertreter des Landkreises und repräsentiert diesen nach außen. Er ist kommunaler Wahlbeamter und wird seit 1994 in Direktwahl von den Bürgerinnen und Bürgern des Landkreises gewählt. Die Amtszeit beträgt zehn Jahre. Der Landrat leitet die Verwaltung, ist Vorsitzender des Kreistages und des Kreisausschusses und bereitet deren Beschlüsse vor und nach. Außerdem erledigt er die Geschäfte der laufenden Verwaltung, die ihm übertragenen Selbstverwaltungsangelegenheiten sowie die dem Landkreis übertragenen staatlichen Aufgaben (Auftragsangelegenheiten).

Seit dem 01. Januar 2016 ist Sören Meng der Landrat des Landkreises Neunkirchen. Am 09. Juni 2024 wurde er für 10 Jahre bis 30. September 2034 mit 52,88 % der abgegebenen Stimmen wiedergewählt.

Im Falle seiner Verhinderung wird er von den Kreisbeigeordneten vertreten, die aus der Mitte des Kreistages gewählt werden. Der Kreistag des Landkreises Neunkirchen hat in seiner Sitzung am 29. August 2024 Klaus-Dieter Woll (SPD) zum Ersten Kreisbeigeordneten sowie Daniela Feld (CDU) und Carmen Simmet (CDU) als weitere Kreisbeigeordnete gewählt.