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Es muss nicht immer gleich der Kadi sein

"Es kann der Frömmste nicht in Frieden leben, wenn's dem bösen Nachbarn nicht gefällt". Was Friedrich Schiller schon seinen Helden Wilhelm Tell treffend feststellen ließ, beweist der zwischen-menschliche Alltag bis heute: Streitigkeiten zwischen Privatpersonen sind "zeitlos modern".

Beispiele gibt es zu Hauf: Ein Baum ist zu nah an der Grundstücksgrenze gepflanzt und wächst über den Gartenzaun. Sacheigentum wird beschädigt, der Hausfriede wird gebrochen oder es kommt im Eifer des Gefechts gar zu handgreiflichen Auseinandersetzungen. Oft hilft hier nur der Weg zum Kadi. Bevor es so weit kommt, empfiehlt es sich jedoch, eine außergerichtliche Schlichtung zu suchen. Für eine ganze Reihe von Konflikten - wie zum Beispiel bei nachbarschaftlichen Streitigkeiten oder bei so genannten Privatklagesachen - ist sie sogar obligatorisch. Denn in diesen Fällen erhebt die Staatsanwaltschaft wegen des fehlenden öffentlichen Interesses keine Anklage, und der Geschädigte muss selbst vor Gericht klagen. Dies wiederum ist nur möglich, wenn er vorher vergeblich versucht hat, sich außergerichtlich mit der Gegenseite zu einigen.

Außergerichtliche Streitschlichtung ist die Aufgabe der Schiedsleute. Sie werden vom Rat der Stadt für jeweils fünf Jahre gewählt und vom Amtsgericht bestätigt. Grundprinzip der Schlichtungsverhandlung ist die direkte Einigung zwischen den Streitparteien. Denn eine von beiden Parteien selbst gefundene Lösung gilt erfahrungsgemäß als besser und hilfreicher als jedes Urteil. Es gibt keinen Schiedsspruch und keine rechtliche Würdigung des Sachverhaltes durch die Schiedsperson.

Kommt es zur Einigung, wird ein Vergleich aufgesetzt, den beide Parteien unterschreiben. Damit ist der Vergleich rechtswirksam und wie ein Gerichtsurteil 30 Jahre lang vollstreckbar.

Das Schiedsverfahren bietet gegenüber einem Gerichtsprozess erhebliche Vorteile: Es dauert nicht lange und ist auch wesentlich kostengünstiger. Sofern Sie keinen Anwalt beauftragen, fallen lediglich Gebühren für die Verhandlung und gegebenenfalls für den Vergleich an. Hinzu kommen die Kostenauslagen der Schiedsperson.

In der Regel betragen die Gesamtkosten etwa 50 Euro, selten mehr. In Einzelfällen kann mit Rücksicht auf die wirtschaftliche Situation der Verfahrensbeteiligten ganz oder teilweise von einer Gebührenerhebung abgesehen werden.

Sie möchten mehr über das Schiedsamt erfahren? Alles Wissenswerte dazu finden Sie auch auf der Internetseite des Bundes Deutscher Schiedsmänner und Schiedsfrauen unter www.schiedsamt.de.

Natürlich können sie auch unsere Meerbuscher Schiedsleute direkt ansprechen. Zuständig ist die Schiedsperson, in deren Bezirk Ihr Antragsgegner wohnt. Schiedspersonen in Meerbusch sind:

Stadtteil Büderich
Nadine Yumi Liebau
Anton-Holtz-Str. 32, 40670 Meerbusch
Mobil: 0172 9343913
Stellvertreter: Andreas Kijak
Unter der Mühle 13, 40667 Meerbusch
Mobil: 0162 9875461

Stadtteile Lank-Latum, Strümp, Ossum-Bösinghoven, Langst-Kierst, Nierst, Ilverich
Sigrid Hilbert
Kaldenberg 21, 40668 Meerbusch
Mobil: 0172 2006230
Stellvertreterin: Claudia Brauns
Salierstr. 23, 40668 Meerbusch
Telefon: 02150 705566

Stadtteil Osterath
Daniel Bauer
Andreas-Stüttgen-Str. 6, 40670 Meerbusch
Telefon: 02159 6961562
Mobil: 0170 7261443
E-Mail: daniel.bauer@schiedsmann.de
Stellvertreter: Heike Hartmann
Pullerweg 13, 40670 Meerbusch
Telefon: 02159 5323873
Mobil: 0151 41248262
E-Mail: heike_hartmann@t-online.de

Kontakt in der Stadtverwaltung
Andrea Sarabi
Bürgerbüro, Sicherheit und Umwelt
Wittenberger Str. 21, 40668 Meerbusch
Zimmer: 59
Telefon: 02150 916-1711
Fax: -391711
E-Mail: andrea.sarabi@meerbusch.de