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Informationen zur Bestattungsvorsorge & Testament

Bestattungsvorsorge und Testament

Bestattungsverfügung

Die Bestattungsverfügung ist eine sinnvolle Maßnahme, eigene Wünsche bezüglich der Bestattung festzuhalten. Damit sind Ihre Angehörigen im Falle Ihres Todes entlastet, selbst über die Bestattung zu entscheiden.

Diese Verfügung sollten Sie entweder handschriftlich verfassen oder als Vordruck ausfüllen. In beiden Fällen ist es wichtig, das Dokument selbst mit Datum sowie mit Vor- und Nachnamen zu unterschreiben.

Wir empfehlen, die Bestattungsverfügung so ausführlich zu gestalten, wie Sie es wünschen. Nur so können Ihre Vorstellungen auch umgesetzt werden. Mit Ihrer Bestattungsverfügung können Sie folgendes festlegen:
  • Zuständigkeit - Totenfürsorgerecht
  • Bestattungsvorsorge
  • Bestattung
  • Beisetzung
  • Benachrichtigungen
  • Trauerfeier
  • Grabmal
  • Grabpflege
Wenn das Dokument verfasst und unterschrieben ist, sollte es an einem sicheren Ort hinterlegt werden. Es sollte ein Ort gewählt werden, an dem die Bestattungsverfügung im Todesfall schnell gefunden werden kann. Zudem sollten Sie Ihre Angehörigen über die Existenz der Bestattungsverfügung informieren. Wir empfehlen, eine Mappe anzulegen, in der alle wichtigen Dokumente hinterlegt sind.

Testament

Sie haben ein Testament erstellt? Wussten Sie, dass Sie dies beim Amtsgericht als Nachlassgericht hinterlegen können? Dort wird dafür gesorgt, dass Ihr letzter Wille im Zentralen Testamentsregister (ZTR) hinterlegt wird. Außerdem wird das Geburtsstandesamt hiervon benachrichtigt. Damit ist gewährleistet, dass im Todesfall das Testament eröffnet wird.