Informationen zur Bestattungsvorsorge & Testament
Bestattungsvorsorge und Testament
Bestattungsverfügung
Die Bestattungsverfügung ist eine sinnvolle Maßnahme, eigene Wünsche bezüglich der Bestattung festzuhalten. Damit sind Ihre Angehörigen im Falle Ihres Todes entlastet, selbst über die Bestattung zu entscheiden.
Diese Verfügung sollten Sie entweder handschriftlich verfassen oder als Vordruck ausfüllen. In beiden Fällen ist es wichtig, das Dokument selbst mit Datum sowie mit Vor- und Nachnamen zu unterschreiben.
Wir empfehlen, die Bestattungsverfügung so ausführlich zu gestalten, wie Sie es wünschen. Nur so können Ihre Vorstellungen auch umgesetzt werden. Mit Ihrer Bestattungsverfügung können Sie folgendes festlegen:
Testament
Sie haben ein Testament erstellt? Wussten Sie, dass Sie dies beim Amtsgericht als Nachlassgericht hinterlegen können? Dort wird dafür gesorgt, dass Ihr letzter Wille im Zentralen Testamentsregister (ZTR) hinterlegt wird. Außerdem wird das Geburtsstandesamt hiervon benachrichtigt. Damit ist gewährleistet, dass im Todesfall das Testament eröffnet wird.
Bestattungsverfügung
Die Bestattungsverfügung ist eine sinnvolle Maßnahme, eigene Wünsche bezüglich der Bestattung festzuhalten. Damit sind Ihre Angehörigen im Falle Ihres Todes entlastet, selbst über die Bestattung zu entscheiden.
Diese Verfügung sollten Sie entweder handschriftlich verfassen oder als Vordruck ausfüllen. In beiden Fällen ist es wichtig, das Dokument selbst mit Datum sowie mit Vor- und Nachnamen zu unterschreiben.
Wir empfehlen, die Bestattungsverfügung so ausführlich zu gestalten, wie Sie es wünschen. Nur so können Ihre Vorstellungen auch umgesetzt werden. Mit Ihrer Bestattungsverfügung können Sie folgendes festlegen:
- Zuständigkeit - Totenfürsorgerecht
- Bestattungsvorsorge
- Bestattung
- Beisetzung
- Benachrichtigungen
- Trauerfeier
- Grabmal
- Grabpflege
Testament
Sie haben ein Testament erstellt? Wussten Sie, dass Sie dies beim Amtsgericht als Nachlassgericht hinterlegen können? Dort wird dafür gesorgt, dass Ihr letzter Wille im Zentralen Testamentsregister (ZTR) hinterlegt wird. Außerdem wird das Geburtsstandesamt hiervon benachrichtigt. Damit ist gewährleistet, dass im Todesfall das Testament eröffnet wird.