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Was ist was?

Was möchte ich regeln für den Fall, dass ich selbst keine Entscheidungen mehr treffen kann?
  • Alltagsangelegenheiten
  • (Vermögensverwaltung, Wohnungs- und Behördenangelegenheiten etc.)
  • Ich benötige eine Person, die für mich Entscheidungen trifft. Ist eine Vertrauensperson vorhanden?
  • Ja
  • Mit einer Vollmacht ermächtige ich die Vertrauensperson, für mich in meinem Sinne zu handeln.
  • Ab wann handelt die Person in meinem Namen
  • ab sofort
  • Vollmacht

  • Nach Vorlage eines ärztlichen Attests zu meiner Unfähigkeit, Entscheidungen selbst zu treffen
  • Vorsorgevollmacht
Was möchte ich regeln für den Fall, dass ich selbst keine Entscheidungen mehr treffen kann?
  • Alltagsangelegenheiten
  • (Vermögensverwaltung, Wohnungs- und Behördenangelegenheiten etc.)
  • Ich benötige eine Person, die für mich Entscheidungen trifft. Ist eine Vertrauensperson vorhanden?
  • Nein
  • Das Betreuungsgericht bestellt und kontrolliert eine*n Betreuer*in, der*die für mich handelt.
  • Kann ich mir eine Person wünschen oder ausschließen?
  • Ja
  • Betreuungsverfügung
Was möchte ich regeln für den Fall, dass ich selbst keine Entscheidungen mehr treffen kann?
  • Ärztliche Behandlung
  • (Sterbeprozess oder kritische Krankheit)
  • Patient*innenverfügung