6.10 Vorsorge: Patientenverfügung, Vollmacht
6.10 Vorsorge: Patientenverfügung, Vollmacht
Über eine Vollmacht können geschäftsfähige Personen eine Person Ihres Vertrauens als Bevollmächtigten einsetzen, falls sie später alters- oder krankheitsbedingt unfähig bzw. eingeschränkt in Ihrer Handlungs- und Entscheidungsfähigkeit sind. Die Patientenverfügung stellt eine Willenserklärung zur medizinischen Behandlung für den Fall dar, dass nach Unfällen oder Erkrankungen mit irreversiblen gesundheitlichen Schädigungen keine Einwilligungsfähigkeit mehr besteht.
Ambulanter Hospiz- und Palliativ - Beratungsdienst der Kirchlichen Sozialstation Hockenheim e. V.
Obere Hauptstraße 47
Telefon: 06205 9433-18
Mobil: 0151 58253141
Internet: www.sozialstation-hockenheim.de
Über eine Vollmacht können geschäftsfähige Personen eine Person Ihres Vertrauens als Bevollmächtigten einsetzen, falls sie später alters- oder krankheitsbedingt unfähig bzw. eingeschränkt in Ihrer Handlungs- und Entscheidungsfähigkeit sind. Die Patientenverfügung stellt eine Willenserklärung zur medizinischen Behandlung für den Fall dar, dass nach Unfällen oder Erkrankungen mit irreversiblen gesundheitlichen Schädigungen keine Einwilligungsfähigkeit mehr besteht.
Ambulanter Hospiz- und Palliativ - Beratungsdienst der Kirchlichen Sozialstation Hockenheim e. V.
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