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4.8 Schülerbeförderung

4.8 Schülerbeförderung

Neben der Bildungshoheit liegt auch die Regelung der Beförderung von Schüler zu den Schulen bei den Ländern. Dabei regelt jedes Bundesland in speziellen Gesetzen, Verordnungen und Erlassen selbst, wie diese zu organisieren ist und wer die Kosten dafür trägt und ob die Kosten für die Beförderung im öffentlichen Nahverkehr bezuschusst werden. Geregelt wird von den Ländern auch, ob insbesondere in ländlichen Gebieten die Beförderung mit speziellen Schulbussen gewährleistet werden soll.
In Baden-Württemberg obliegt die Organisation und Durchführung der Schülerbeförderung den Schulträgern in Zusammenarbeit mit den Landratsamt. Die Stadt- und Landkreise erstatten die notwendigen Schülerbeförderungskosten gegenüber den Schulträgern entsprechend deren Satzungsregelungen als Schulwegkostenträger.
Die Bezuschussung der Schülerbeförderung insgesamt basiert auf der Satzung des Rhein-Neckar-Kreises über die Erstattung der notwendigen Schülerbeförderungskosten. Diese regelt unter anderem die Voraussetzungen, Höhe des Eigenanteils beziehungsweise Zuschusses, Verfahren, Abgrenzung der Kosten, Mindestentfernungen.
Achtung: Ein Rechtsanspruch auf Einrichtung eines Beförderungsangebots besteht nicht.

Stadtverwaltung Hockenheim - Fachbereich Soziales, Bildung, Kultur und Sport, Schülerbeförderung
Frau Sabine Seip
Telefon: 06205 212402
E-Mail: s.seip@hockenheim.de