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3.9 Landes-Familienpass des Landes Baden-Württemberg

3.9 Landes-Familienpass des Landes Baden-Württemberg

Der Landes-Familienpass ist ein Pass
  • Für Familien mit mind. 3 kindergeldberechtigenden Kinder
  • Für Alleinerziehende mit mind. einem kindergeldberechtigenden Kind
  • Für Alleinerziehende oder Familien mit mind. einem kindergeldberechtigenden Kind, das einen Schwerbehindertengrad von wenigstens 50 v.H. aufweist
  • Für Familien mit mind. einem kindergeldberechtigenden Kind, die Arbeitslosengeld II beziehen und Kinderzuschlag bekommen
  • Für Familien mit mind. einem kindergeldberechtigenden Kind Leistung aus dem Asylbewerberleistungsgesetz erhalten
Der Familienpass kann die Inhaber und darauf eingetragene Familienangehörige zu Eintrittsermäßigungen oder kostenfreiem Eintritt in kulturellen Einrichtungen des Landes Baden-Württemberg und private Einrichtungen berechtigen. Ob Vergünstigungen gewährt werden, erfahren Sie bei den Einrichtungen.

Landes-Familienpass BW
Stadtverwaltung Hockenheim - Sozialamt
Rathausstraße 1
Frau Sarah Bibicaj
Telefon: 06205 212411
E-Mail: s.bibicaj@hockenheim.de

Frau Karin Kimling
Telefon: 06205 212412
E-Mail: k.kimling@hockenheim.de