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3.8 Geburtenanzeige

3.8 Geburtenanzeige

Für die Beurkundung der Geburt, in dessen Bezirk das Kind geboren wurde ist das Standesamt zuständig. Die Geburt muss innerhalb einer Woche dem Standesbeamten angezeigt werden. Bei einer Geburt in einer Klinik erledigt dies die Klinikverwaltung. Zusätzlich ist die Geburtsanmeldung der Eltern erforderlich. In der Regel legt die Klinik die Klinikanzeige zusammen mit der Geburtsanmeldung der Eltern dem zuständigen Standesamt vor.

Bei Hausgeburten muss die Anzeige innerhalb einer Woche von den Eltern persönlich unter Vorlage der von der Hebamme ausgestellten Geburtsbescheinigung und der erforderlichen Urkunden erfolgen.

Bei Hausgeburten in Hockenheim
Stadtverwaltung Hockenheim - Fachbereich Bürgerservice - Standesamt
Frau Denise Edwards
Rathausstraße 1
Telefon: 06205 212342
E-Mail: d.edwards@hockenheim.de