Umweltinfos
Bürgerinformationen zum Umweltschutz
FD 4.4 Tiefbau und Umwelt
Rathaus
Telefon: 02772 708-253, -425
Hier werden Anfragen, Anregungen und Beschwerden aus allen Bereichen des Umwelt- und Naturschutzes entgegengenommen.
Natur und Landschaft
Baumschutz
Eine Baumschutzsatzung hat die Stadt Herborn nicht.
Fragen zum Baumschutz:
FD 4.4 Tiefbau und Umwelt
Telefon: 02772 708-253
Landschaftsschutzgebiete
sind rechtsverbindlich festgesetzte Gebiete, in denen ein besonderer Schutz von Natur und Landschaft erforderlich ist. Das bedeutet, dass dort jegliche Veränderung der Landschaft verboten ist (z. B. Abgrabungen, Aufschüttungen, Bauten im Außenbereich usw.).
Zuständig:
Kreisausschuss des Lahn-Dill-Kreises, Bauen und Umwelt
Karl-Kellner-Ring 51
35576 Wetzlar
Telefon: 06441 407-1739
FD 4.4 Tiefbau und Umwelt
Rathaus
Telefon: 02772 708-253, -425
Hier werden Anfragen, Anregungen und Beschwerden aus allen Bereichen des Umwelt- und Naturschutzes entgegengenommen.
Natur und Landschaft
Baumschutz
Eine Baumschutzsatzung hat die Stadt Herborn nicht.
Fragen zum Baumschutz:
FD 4.4 Tiefbau und Umwelt
Telefon: 02772 708-253
Landschaftsschutzgebiete
sind rechtsverbindlich festgesetzte Gebiete, in denen ein besonderer Schutz von Natur und Landschaft erforderlich ist. Das bedeutet, dass dort jegliche Veränderung der Landschaft verboten ist (z. B. Abgrabungen, Aufschüttungen, Bauten im Außenbereich usw.).
Zuständig:
Kreisausschuss des Lahn-Dill-Kreises, Bauen und Umwelt
Karl-Kellner-Ring 51
35576 Wetzlar
Telefon: 06441 407-1739