Gehe zum Inhalt, überspringe Menüs

 

Katzenschutzverordnung

Katzenschutzverordnung

Ein Zeichen für den Tierschutz

Herborn setzt ein starkes Zeichen für den Tierschutz: Der Magistrat der Stadt hat eine Katzenschutzverordnung beschlossen. Damit will die Stadt das Leiden freilebender Katzen reduzieren und die Population nachhaltig kontrollieren. Die Ziele: Weniger Leid für Katzen und weniger Streuner, was zu einer gesünderen Population führt. Mit der neuen Verordnung wird eine unkontrollierte Vermehrung verhindert, das Leben vieler Tiere in Herborn verbessert und gleichzeitig der Erhalt der Wildkatze gefördert.

Die Verordnung betrifft alle Katzenhalter in Herborn und regelt Folgendes:

Kastrationspflicht:
Wer seiner Katze unkontrollierten Freigang gewährt, muss sicherstellen, dass sie kastriert ist.
So wird ungewollter Nachwuchs verhindert.

Kennzeichnungspflicht:
Katzen, die Freigang haben, müssen mit einem Mikrochip gekennzeichnet und bei den Haustierdatenbanken Tasso oder Findefix registriert werden.
Das erleichtert das Auffinden und den Schutz der Tiere.

Eingreifen der Stadt:
Findet die Stadt frei lebende Katzen, kann sie diese kastrieren, kennzeichnen und registrieren lassen, um die Population zu kontrollieren.

Für Fragen steht die Stadtverwaltung unter
E-Mail: ordnungsamt@herborn.de
oder
Telefon: 02772 708-332
zur Verfügung.

Der genaue Wortlaut der Verordnung findet sich online hier:
Internet: www.herborn.de/fileadmin/user_upload/herborn.de/rathaus-politik/ortsrecht/67_Katzenschutzverordnung_Herborn.pdf