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Wichtige Anlaufstellen & Infos für (werdende) Eltern

Meldung einer Geburt beim Standesamt
Rathaus, Lotzestr. 2, HMÜ
Telefon: 05541 753-17 / -18 / -19
Benötigt werden: Personalausweis, Familienstammbuch oder Heiratsurkunde, sowie die eigenen Geburtsurkunden.

Jugendamt des Landkreises Göttingen
Außenstelle Hann. Münden
Auefeld 10
Telefon: 05541 99914-3265
Angebote: Beratung zu Themen wie Umgangsrecht, Schutz vor Kindswohlgefährdung und Erziehungshilfen.

tsamt Nebenstelle
Hann. Münden - Sozialdienst
Breite Gasse 5, HMÜ
Telefon: 05541 909550
E-Mail: gesundheitsamt.hamue@goettingen.de
Angebote: Schwangerschaftsberatung, Informationen zu sozialen und finanziellen Hilfen, Familienplanung.

Gut zu wissen

Mutterschutz
Die Mutterschutzfrist ist der Zeitraum, in dem Sie vor und nach der Geburt nicht arbeiten dürfen. Diese beginnt normalerweise 6 Wochen vor dem errechneten Geburtstermin und endet normalerweise 8 Wochen nach der Geburt. Damit umfasst die Mutterschutzfrist in der Regel einen Zeitraum von 14 Wochen. Zum Mutterschutz gehören unter anderem der Schutz der Gesundheit am Arbeitsplatz, ein besonderer Schutz vor Kündigung, ein Beschäftigungsverbot in den Wochen vor und nach der Geburt, sowie die Sicherung des Einkommens während des Beschäftigungsverbots.
Weitere Informationen unter: www.familienportal.de

Infos zum Mutterschutz-Gesetz:
Staatl. Gewerbeaufsichtsamt Göttingen
Alva-Myrdal-Weg 1, 37085 Göttingen
Telefon: 0551 507001
E-Mail: poststelle@gaa-goe.niedersachsen.de

Mutterschaftsgeld
Mutterschaftsgeld ist eine Leistung der gesetzlichen Krankenkassen und wird vor und nach der Entbindung gezahlt. Erhalten können es nur freiwillig- oder pflichtversicherte Mitglieder einer gesetzlichen Krankenkasse, die Anspruch auf die Zahlung von Krankengeld haben. Voraussetzung für einen Erhalt ist ein bestehendes Arbeitsverhältnis, ein während der Schwangerschaft zulässig gekündigtes Beschäftigungsverhältnis oder ein Arbeitsverhältnis, das erst nach Anfang der Schutzfrist beginnt.

Mehr Infos unter: www.bmfsfj.de/bmfsfj/themen/familie/familienleistungen/mutterschaftsleistungen/mutterschaftsleistungen-im-ueberblick/73754

Kindergeld
Kindergeld ist eine staatliche Leistung, die von der Anzahl und dem Alter der Kinder abhängt. Diese Familienbeihilfe, aktuell in Höhe von 250 Euro pro Kind, wird nach der Geburt des Kindes gewährt. Sie muss aber zunächst schriftlich nach der Entbindung des Kindes bei der zuständigen Familienkasse beantragt werden und kann nur 6 Monate rückwirkend gezahlt werden.

Weitere Informationen und den Antrag finden Sie unter:
Internet: www.arbeitsagentur.de/familie-und-kinder
Infos zur Auszahlung:
Telefon: 0800 4555533 (gebührenfrei)
Allgemeine Auskünfte:
Telefon: 0800 4555530 (gebührenfrei)

Kinderzuschlag
Der Kinderzuschlag ist eine zusätzliche finanzielle Unterstützung für erwerbstätige Eltern, die ihren eigenen Unterhalt bestreiten, deren Einkommen aber nicht ausreicht, um den Unterhalt ihrer Kinder zu sichern. Der Kinderzuschlag beträgt bis zu 250 Euro monatlich je Kind und deckt zusammen mit dem Kindergeld den Bedarf eines Kindes. Damit stärkt der Kinderzuschlag Familien mit kleinem Einkommen und verbessert die Teilhabechancen ihrer Kinder. Insbesondere Alleinerziehende können profitieren. Die Formulare für den Antrag auf Kinderzuschlag können auf der Internetseite der Familienkasse heruntergeladen werden.

Mehr Infos unter: www.bmfsfj.de/bmfsfj/themen/familie/familienleistungen/kinderzuschlag-und-leistungen-fuer-bildung-und-teilhabe-73906

Elterngeld
Wenn Eltern ihr Kind nach der Geburt betreuen, gleicht das Elterngeld fehlendes Einkommen aus. Durch das ElterngeldPlus werden besonders Eltern unterstützt, die sich Erwerbs- und Familienarbeit partnerschaftlich teilen möchten. Dieses sichert die wirtschaftliche Existenz der Familien und hilft den Elternteilen, Familie und Beruf besser zu vereinbaren. Elterngeld gibt es in den Varianten Basiselterngeld, ElterngeldPlus und Partnerschaftsbonus - diese können miteinander kombiniert werden. Auch getrenntlebenden Elternteilen steht das Elterngeld zur Verfügung.

Mehr Infos unter: www.bmfsfj.de/bmfsfj/themen/familie/familienleistungen/elterngeld/elterngeld-und-elterngeldplus/73752

Ehrenamtliche Formularlotsen unterstützen im Corvinushaus in der Ziegelstraße 16 (Diakonie) bei der Antragstellung, z. B. von Kinder- und Elterngeld.
Terminvergabe: Telefon: 05541 98-1916
E-Mail: formularlotsen@landkreisgoettingen.de

Elternzeit
Jeder Elternteil hat Anspruch auf Elternzeit zur Betreuung und Erziehung seines Kindes, bis dieses sein drittes Lebensjahr vollendet hat. Die Elternzeit ist ein Anspruch der arbeitnehmenden Person gegenüber dem Arbeitgeber. Während der Elternzeit ruhen die Hauptpflichten des Arbeitsverhältnisses. Das Arbeitsverhältnis bleibt aber bestehen und nach Ablauf der Elternzeit besteht ein Anspruch auf Rückkehr zur früheren Arbeitszeit. Da das Arbeitsverhältnis während der Elternzeit lediglich ruht und mit dem Ende der Elternzeit wieder vollständig auflebt, ist die arbeitnehmende Person gemäß der im Arbeitsvertrag getroffenen Vereinbarungen zu beschäftigen.

Internet: www.bmfsfj.de/bmfsfj/themen/familie/familienleistungen/elternzeit/elternzeit/73832

Wohngeld
Wohngeld kann eine weitere finanzielle Entlastung bedeuten. Weitere Informationen und Auskunft zur Berechtigung kann Ihnen das Sozialamt der Außenstelle des Landkreises Göttingen, Auefeld 10, in Hann. Münden, geben.
Kontakt: 05541 99914-3232