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Rechtliche Betreuung

9.4 Rechtliche Betreuung

Eine rechtliche Betreuung kann eingerichtet werden, wenn ein Volljähriger seine Angelegenheiten aufgrund von Krankheit oder Behinderung ganz oder teilweise rechtlich nicht eigenständig besorgen kann und wenn diese Angelegenheiten nicht durch einen Bevollmächtigten oder andere Hilfen, ohne gesetzliche Vertretung, genauso gut erledigt werden können (s. §§ 1814 BGB ff).

Eine gesetzliche Betreuung können die Betroffenen selbst beantragen oder auch Verwandte, Freunde oder sonstige Dritte schriftlich beim örtlichen Betreuungsgericht anregen.

Die Betreuungsbehörde des Landkreises Gießen bietet allen Rat und Unterstützung, die sich zum Thema rechtliche Betreuung oder zu Vorsorgevollmachten, Patient*innenverfügung oder Betreuungsverfügungen informieren möchten.

Landkreis Gießen, Gesundheitsamt
Betreuungsbehörde
Bachweg 1, 35398 Gießen
Telefon: 0641 9390-1519
E-Mail: betreuungsbehoerde@lkgi.de
Internet: www.lkgi.de