Testament
9.3 Testament
Die nachstehenden Erläuterungen sind als allgemeine Hinweise zu verstehen. Da das Testament- und Erbrecht viele Besonderheiten aufweist, kann es sinnvoll sein, sich durch eine Notarin oder einen Notar beraten zu lassen. Mit einem Testament wird sichergestellt, dass bei der Aufteilung des Nachlasses nach den Wünschen des Verstorbenen verfahren wird. Man unterscheidet zwischen den folgenden Formen von Testamenten:
Öffentliches Testament
Das öffentliche Testament, ein vor einer Notarin oder einem Notar mündlich erklärtes, gebührenpflichtiges Testament, bietet folgende Vorteile: Die Notarin oder der Notar berät Sie und verdeutlicht Ihnen die Konsequenzen der geplanten Verfügung. Zweifel darüber, ob überhaupt ein Testament vorliegt, ob es echt ist und wie es zu verstehen ist, können dann nicht mehr aufkommen.
Eigenhändiges Testament
Ohne Kosten können Sie auch ein eigenhändiges Testament aufsetzen. Dabei muss nicht nur die Unterschrift, sondern der gesamte Text handschriftlich und eigenhändig niedergeschrieben werden. Vergessen Sie nicht, Ort und Datum anzugeben und unterschreiben Sie mit vollem Vor- und Zunamen. Das Testament können Sie zu Hause verwahren oder sicherheitshalber beim Amtsgericht hinterlegen.
Gemeinsames Testament von Ehegatten
Das Gesetz ermöglicht es Ehegatten, ein gemeinschaftliches Testament, das für den Tod eines jeden Ehegatten gilt, entweder in öffentlicher oder eigenhändiger Form zu verfassen. Es reicht aus, wenn ein Ehegatte das Testament eigenhändig niederschreibt und beide Ehegatten mit Vor- und Zunamen unterschreiben. Datum und Ort sollen bei jeder Unterschrift hinzugesetzt werden.
Informieren Sie sich rechtzeitig bei einer Notarin oder einem Notar, Steuerberaterin/Steuerberater, ob es z. B. steuerliche Gründe dafür gibt, besondere Vermögenswerte bereits bei Lebzeiten zu vererben.
WICHTIG: Alle Dokumente sollten in Anwesenheit von Zeugen unterzeichnet werden. Auch eine notarielle Beglaubigung ist möglich und bei Haus- und Grundstücksangelegenheiten sowie bei der Vermögensverwaltung zwingend notwendig. Die genannten Vertrauenspersonen müssen wissen, wo die Verfügungen aufbewahrt sind.
Die nachstehenden Erläuterungen sind als allgemeine Hinweise zu verstehen. Da das Testament- und Erbrecht viele Besonderheiten aufweist, kann es sinnvoll sein, sich durch eine Notarin oder einen Notar beraten zu lassen. Mit einem Testament wird sichergestellt, dass bei der Aufteilung des Nachlasses nach den Wünschen des Verstorbenen verfahren wird. Man unterscheidet zwischen den folgenden Formen von Testamenten:
Öffentliches Testament
Das öffentliche Testament, ein vor einer Notarin oder einem Notar mündlich erklärtes, gebührenpflichtiges Testament, bietet folgende Vorteile: Die Notarin oder der Notar berät Sie und verdeutlicht Ihnen die Konsequenzen der geplanten Verfügung. Zweifel darüber, ob überhaupt ein Testament vorliegt, ob es echt ist und wie es zu verstehen ist, können dann nicht mehr aufkommen.
Eigenhändiges Testament
Ohne Kosten können Sie auch ein eigenhändiges Testament aufsetzen. Dabei muss nicht nur die Unterschrift, sondern der gesamte Text handschriftlich und eigenhändig niedergeschrieben werden. Vergessen Sie nicht, Ort und Datum anzugeben und unterschreiben Sie mit vollem Vor- und Zunamen. Das Testament können Sie zu Hause verwahren oder sicherheitshalber beim Amtsgericht hinterlegen.
Gemeinsames Testament von Ehegatten
Das Gesetz ermöglicht es Ehegatten, ein gemeinschaftliches Testament, das für den Tod eines jeden Ehegatten gilt, entweder in öffentlicher oder eigenhändiger Form zu verfassen. Es reicht aus, wenn ein Ehegatte das Testament eigenhändig niederschreibt und beide Ehegatten mit Vor- und Zunamen unterschreiben. Datum und Ort sollen bei jeder Unterschrift hinzugesetzt werden.
Informieren Sie sich rechtzeitig bei einer Notarin oder einem Notar, Steuerberaterin/Steuerberater, ob es z. B. steuerliche Gründe dafür gibt, besondere Vermögenswerte bereits bei Lebzeiten zu vererben.
WICHTIG: Alle Dokumente sollten in Anwesenheit von Zeugen unterzeichnet werden. Auch eine notarielle Beglaubigung ist möglich und bei Haus- und Grundstücksangelegenheiten sowie bei der Vermögensverwaltung zwingend notwendig. Die genannten Vertrauenspersonen müssen wissen, wo die Verfügungen aufbewahrt sind.