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Patient*innenverfügung

9.1 Patient*innenverfügung

Eine Patient*innenverfügung ist kein Testament, sondern eine vorsorgliche, schriftliche Erklärung, durch die ein einwilligungsfähiger Mensch zum Ausdruck bringen kann, dass er bei bestimmten Krankheitssituationen keine Behandlung mehr wünscht, wenn die Behandlung nur dazu dient, sein ohnehin bald zu Ende gehendes Leben zu verlängern.

Diese Verfügung soll helfen, Ihren Willen in Bezug auf künstliche Beatmung oder Ernährung, Obduktion, Organspenden und Reanimation verbindlich zu dokumentieren - dies für den Fall, dass Sie Ihren eigenen Willen nicht mehr äußern können.

Wir leben in einer Gesellschaft, die von Gesetzen und Vorschriften, Verordnungen und Normen geprägt ist, die sich auf alle Lebensbereiche erstrecken. Für das eigene Leben bedeutet dies, von Anfang an zu planen und selbstverantwortlich Vorsorge für die Zukunft zu treffen.

Ein wichtiger Aspekt ist hierbei auch die Bestattungsvorsorge. Wer sich rechtzeitig damit auseinandersetzt, beweist Weitsicht und Verantwortungsgefühl, denn im Falle eines Falles ist alles so festgelegt, dass gemäß den Wünschen und Vorgaben gehandelt werden kann. Dies dient nicht zuletzt auch der Beruhigung der Angehörigen.

WICHTIG: Ein Exemplar der Patient*innenverfügung beim Hausarzt hinterlegen.