Gehe zum Inhalt, überspringe Menüs

 

Wohnungsanpassung

5.1 Wohnungsanpassung

Um einen längeren Verbleib in der eigenen Wohnung zu ermöglichen, kann eine Wohnungsanpassung sinnvoll sein, z. B. das Anbringen von Haltegriffen oder einem Sitz für die Badewanne, die Entfernung von Stufen und vieles andere mehr erleichtern das Leben im Alter. Maßnahmen zur Verbesserung der Wohnung können in bestimmten Fällen ebenfalls von der Pflegeversicherung bezahlt, aber auch schon vor Feststellung einer Pflegestufe privat finanziert werden. Viele Schreinerbetriebe haben sich bereits auf die zunehmende Nachfrage in diesem Bereich eingestellt und bieten individuelle Hilfen an. Kostenzuschüsse für die Förderung des behindertengerechten Umbaus von selbstgenutztem Wohneigentum können beantragt werden beim:

Magistrat der Universitätsstadt Gießen
Amt für soziale Angelegenheiten
Wohnungsbauförderung
Rathaus, Berliner Platz 1, 35390 Gießen
Telefon: 0641 306-1827
E-Mail: wohnen@giessen.de
Auskunft erteilen auch BeKo und Pflegstützpunkt