Pflegestützpunkt des Landkreises Gießen
2.2 Pflegestützpunkt des Landkreises Gießen
Der Pflegestützpunkt ist eine gemeinsam vom Landkreis Gießen und den gesetzlichen Kranken- und Pflegekassen eingerichtete Beratungsstelle für pflegebedürftige Menschen jeden Alters und deren Angehörige.
Das Pflegeversicherungsgesetz benennt als wichtige Aufgaben der Pflegestützpunkte:
Auf Wunsch werden Angehörige und sonstige Bezugspersonen in die Beratung einbezogen und gegebenenfalls auch Hausbesuche durchgeführt.
Zu den wichtigsten Aufgaben der Pflegeberatung zählen:
Pflegestützpunkt
Kleine Mühlgasse 8, 5390 Gießen
Telefon: 0641 48011720
E-Mail: pflegestuetzpunkt@landkreis-giessen.de
Telefonische Erreichbarkeit:
Mo.-Fr. 8.00 -12.00 Uhr & Mi. zusätzlich 13.00 -16.00 Uhr
Offene Sprechstunde:
Di. 9:00 -12.00 Uhr & Mi. 13.00 -16.00 Uhr
Der Pflegestützpunkt arbeitet eng mit der BeKo zusammen, die sich in denselben Räumlichkeiten befindet.
Der Pflegestützpunkt ist eine gemeinsam vom Landkreis Gießen und den gesetzlichen Kranken- und Pflegekassen eingerichtete Beratungsstelle für pflegebedürftige Menschen jeden Alters und deren Angehörige.
Das Pflegeversicherungsgesetz benennt als wichtige Aufgaben der Pflegestützpunkte:
- über Leistungen von Pflege- und Krankenversicherung und nach anderen Sozialgesetzen zu beraten (z. B. häusliche Hilfen, Pflege in Heimen usw.),
- über das Angebot der vor Ort vorhandenen und im Einzelfall in Betracht kommenden Hilfen zu informieren (Welche Dienste und Einrichtungen bieten geeignete Hilfen an?),
- Hilfestellung bei der Auswahl und der Inanspruchnahme von Sozialleistungen sowie sonstigen Hilfsangeboten rund um Gesundheit, Krankheit und Pflege zu geben und
- die Hilfs- und Unterstützungsangebote zu koordinieren.
Auf Wunsch werden Angehörige und sonstige Bezugspersonen in die Beratung einbezogen und gegebenenfalls auch Hausbesuche durchgeführt.
Zu den wichtigsten Aufgaben der Pflegeberatung zählen:
- den im Einzelfall gegebenen Hilfebedarf systematisch zu ermitteln,
- bei Bedarf einen individuellen Versorgungsplan mit den erforderlichen Sozialleistungen und sonstigen Hilfen (z. B. pflegerische und hauswirtschaftliche Hilfen, präventive und rehabilitative Maßnahmen, Betreuungsleistungen bei Demenz usw.) zu erstellen sowie auf deren Umsetzung hinzuwirken,
- ggf. Leistungsanträge nach dem Pflege- und Krankenversicherungsrecht mit Ihnen aufzunehmen und an die zuständigen Stellen weiter zu leiten,
- den Erfolg der vereinbarten Maßnahmen zu prüfen und bei Bedarf Anpassungen zu veranlassen.
Pflegestützpunkt
Kleine Mühlgasse 8, 5390 Gießen
Telefon: 0641 48011720
E-Mail: pflegestuetzpunkt@landkreis-giessen.de
Telefonische Erreichbarkeit:
Mo.-Fr. 8.00 -12.00 Uhr & Mi. zusätzlich 13.00 -16.00 Uhr
Offene Sprechstunde:
Di. 9:00 -12.00 Uhr & Mi. 13.00 -16.00 Uhr
Der Pflegestützpunkt arbeitet eng mit der BeKo zusammen, die sich in denselben Räumlichkeiten befindet.