Betreuungsverfügung
Eine sinnvolle Ergänzung zur Patientenverfügung ist die Betreuungsverfügung. Jeder von uns kann aufgrund körperlicher oder geistiger Gebrechen oder durch einen Unfall betreuungsbedürftig werden.
Für den Fall, seine eigenen Angelegenheiten nicht mehr ganz oder teilweise selbst besorgen zu können, sollten rechtzeitig entsprechende Regelungen getroffen werden.
Diese Regelungen können mündlich festgelegt werden.
Es empfiehlt sich aber generell die Schriftform. Anders als beim Testament muss das Schriftstück nicht handschriftlich verfasst sein. Beispiele für notwendige Angaben in einer Betreuungsverfügung, die möglichst klar und exakt beschrieben werden sollten, sind:
Siehe auch: www.justiz-nrw.de
Es empfiehlt sich, Vorsorgevollmachten und Betreuungsverfügungen bei einem Notar erstellen zu lassen. Damit erfolgt die Registrierung bei der Bundesnotarkammer - Zentrales Vorsorgeregister. Hier kann man auch selbst eine Vorsorgevollmacht registrieren lassen.
E-Mail: info@vorsorgeregister.de
Für den Fall, seine eigenen Angelegenheiten nicht mehr ganz oder teilweise selbst besorgen zu können, sollten rechtzeitig entsprechende Regelungen getroffen werden.
Diese Regelungen können mündlich festgelegt werden.
Es empfiehlt sich aber generell die Schriftform. Anders als beim Testament muss das Schriftstück nicht handschriftlich verfasst sein. Beispiele für notwendige Angaben in einer Betreuungsverfügung, die möglichst klar und exakt beschrieben werden sollten, sind:
- Wer soll mein/e Betreuer/in sein?
- Was geschieht mit meiner Wohnung?
- Welche Ärztin oder Arzt soll meine medizinische Betreuung übernehmen?
- Was passiert mit meinem Haustier?
- Soll ein/e Rechtsanwalt/in oder Verfahrenspfleger/in eingeschaltet werden?
- In welchem Alten- oder Pflegeheim möchte ich untergebracht werden?
Siehe auch: www.justiz-nrw.de
Es empfiehlt sich, Vorsorgevollmachten und Betreuungsverfügungen bei einem Notar erstellen zu lassen. Damit erfolgt die Registrierung bei der Bundesnotarkammer - Zentrales Vorsorgeregister. Hier kann man auch selbst eine Vorsorgevollmacht registrieren lassen.
E-Mail: info@vorsorgeregister.de