Vorsorgevollmacht
Mit dieser Vollmacht erteilen Sie einer anderen Person die Berechtigung/Befugnis an "Ihrer Stelle zu handeln". Mit der Vorsorgevollmacht vermeiden Sie eine so genannte "rechtliche Betreuung". Sie können eine oder mehrere Personen insgesamt bevollmächtigen oder die Befugnisse auf verschiedene Personen aufteilen.
Eine Vorsorgevollmacht ist eine reine Vertrauenssache. Deshalb sollten Sie bedenken, dass wenn Sie in eine Notlage kommen sollten, Sie vielleicht keine Möglichkeit mehr haben, den von Ihnen Bevollmächtigten zu kontrollieren bzw. kontrollieren zu lassen.
Deshalb sollte die Vorsorgevollmacht nur dann abgefasst werden, wenn Sie einer Person wirklich ihr absolutes Vertrauen schenken. Manche Banken akzeptieren keine Vorsorgevollmacht. Deshalb sollten Sie sich unbedingt vorher bei Ihrem Geldinstitut erkundigen. Es kann sein, dass die Vollmacht nur akzeptiert wird, wenn Ihre Unterschrift notariell beglaubigt ist bzw. bankintern beglaubigt wird. Natürlich können Sie die Vorsorgevollmacht von einem Notar prüfen lassen bzw. zusammen mit dem Notar verfassen oder Sie wenden sich an einen Rechtsanwalt zur Beratung.
Vollmachten bedürfen der notariellen Form, wenn Verfügungen über Grundstücke oder grundbuchliche Belastungen ermöglicht werden sollen/müssen. Gleiches gilt für Gesellschaftsbeteiligungen. In der Gestaltung der Vorsorgevollmacht sind Sie nicht eingeschränkt. Die Vollmacht muss nicht zwingend handschriftlich verfasst werden. Beachten Sie bitte, dass die Vollmacht aber nur im "Original" gültig ist. Kopien der Vollmacht werden nicht akzeptiert. Verwahren Sie die Vollmacht an einem sicheren Platz auf, aber so, dass diese im Bedarfsfall zur Verfügung steht.
Die Vollmacht kann auch einer Person Ihres Vertrauens übergeben werden. Wenn sich niemand anbietet, dem Ihrer Ansicht nach eine Vorsorgevollmacht erteilt werden könnte, dann ist eine Betreuungsverfügung empfehlenswert.
Mit der Betreuungsverfügung können Sie gezielt Einfluss auf eine eventuelle spätere rechtliche Betreuung nehmen.
Eine Vorsorgevollmacht ist eine reine Vertrauenssache. Deshalb sollten Sie bedenken, dass wenn Sie in eine Notlage kommen sollten, Sie vielleicht keine Möglichkeit mehr haben, den von Ihnen Bevollmächtigten zu kontrollieren bzw. kontrollieren zu lassen.
Deshalb sollte die Vorsorgevollmacht nur dann abgefasst werden, wenn Sie einer Person wirklich ihr absolutes Vertrauen schenken. Manche Banken akzeptieren keine Vorsorgevollmacht. Deshalb sollten Sie sich unbedingt vorher bei Ihrem Geldinstitut erkundigen. Es kann sein, dass die Vollmacht nur akzeptiert wird, wenn Ihre Unterschrift notariell beglaubigt ist bzw. bankintern beglaubigt wird. Natürlich können Sie die Vorsorgevollmacht von einem Notar prüfen lassen bzw. zusammen mit dem Notar verfassen oder Sie wenden sich an einen Rechtsanwalt zur Beratung.
Vollmachten bedürfen der notariellen Form, wenn Verfügungen über Grundstücke oder grundbuchliche Belastungen ermöglicht werden sollen/müssen. Gleiches gilt für Gesellschaftsbeteiligungen. In der Gestaltung der Vorsorgevollmacht sind Sie nicht eingeschränkt. Die Vollmacht muss nicht zwingend handschriftlich verfasst werden. Beachten Sie bitte, dass die Vollmacht aber nur im "Original" gültig ist. Kopien der Vollmacht werden nicht akzeptiert. Verwahren Sie die Vollmacht an einem sicheren Platz auf, aber so, dass diese im Bedarfsfall zur Verfügung steht.
Die Vollmacht kann auch einer Person Ihres Vertrauens übergeben werden. Wenn sich niemand anbietet, dem Ihrer Ansicht nach eine Vorsorgevollmacht erteilt werden könnte, dann ist eine Betreuungsverfügung empfehlenswert.
Mit der Betreuungsverfügung können Sie gezielt Einfluss auf eine eventuelle spätere rechtliche Betreuung nehmen.