Sonstige Hilfen
Befreiung oder Ermäßigung von der Rundfunkbeitragspflicht
Unter bestimmten Voraussetzungen gibt es die Möglichkeit einer Ermäßigung oder Befreiung von der Rundfunkbeitrags-pflicht.
Alle Informationen finden sich auf:
Internet: www.rundfunkbeitrag.de
Der Antrag kann online gestellt werden.
ARD ZDF Deutschlandradio
Beitragsservice Köln
Internet: www.rundfunkbeitrag.de
Schwerbehinderung
Feststellung und Schwerbehindertenausweise
Nach der Auflösung der Versorgungsämter in Nordrhein-Westfalen hat der Kreis Gütersloh ab dem 01. Januar 2008 die Aufgaben des Schwerbehindertenrechtes nach dem Sozialgesetzbuch IX - SGB IX - übernommen. Die Bürgerinnen und Bürger des Kreises Gütersloh können nunmehr ihre Anträge auf Feststellung der Schwerbehinderung bei der Kreisverwaltung Gütersloh stellen.
In diesem Verfahren nach dem SGB IX wird der Grad der Behinderung (GdB) festgestellt. Bei einer festgestellten Behinderung können Betroffene bestimmte Leistungen und Hilfen erhalten, wie zum Beispiel Freifahrten (Busse und Bahn, tw. mit Kostenbeteiligung), Parkerleichterungen oder reduzierte Steuersätze (sogenannte Nachteilsausgleiche).
Ausführliche Informationen zum Verfahren erhalten Sie auf der Internetseite der Bezirksregierung Münster (Internet: www.bezreg-muenster.de/de/gesundheit_und_soziales/schwerbehindertenrecht/index.html).
Ein Antragsformular (PDF-Dokument) sowie den Link zum Online-Antrag finden Sie hier:
Internet: www.elsa.nrw.de/elsa/cgi-bin/elsa.php
Anträge können Sie im Bürgerbüro ausgefüllt zur Weiterleitung an den Kreis Gütersloh abgeben.
Das Sachgebiet Schwerbehindertenrecht bei der Kreisverwaltung erreichen Sie wie folgt:
Per E-Mail: schwebr@kreis-guetersloh.de
Per Post:
Kreis Gütersloh
Abteilung Soziales - 3.3.4. Schwerbehindertenrecht - 33324 Gütersloh
Telefon: 05241 85-2369 (Servicenummer)
Fax: 05241 85-2370
Telefonische Erreichbarkeit
Mo.-Mi. 08.00-12.00 Uhr, 14.00-16.00 Uhr
Do. 08.00-12.00 Uhr, 14.00-17.30 Uhr
Fr. 08.00-12.00 Uhr
Persönlich:
Nach vorheriger telefonischer Terminvereinbarung im Kreishaus Rheda-Wiedenbrück, Wasserstr. 14, 33378 Rheda-Wiedenbrück (Hauptgebäude)
Behindertenbeirat
Der Behindertenbeirat berät behinderte Menschen und betroffene Angehörige.
Nach vorheriger Terminvereinbarung bieten die Mitglieder telefonische Sprechstunden und Sprechstunden per E-Mail an. Bei Bedarf kann auch ein persönliches Treffen vereinbart werden. Anfragen bitte unter:
E-Mail: behindertenbeirat@guetersloh.de
Jeder kann Fragen zum Leben mit Behinderung stellen oder Vorschläge machen, wie Gütersloh barrierefreier gestaltet werden kann. Gerne können diese Anfragen per E-Mail an den Behindertenbeirat gerichtet werden.
E-Mail: behindertenbeirat@guetersloh.de
Der Gütersloher Stadtpass
Ausschlaggebende Kriterien für die Vergabe des Stadtpasses sind Sozialleistungen wie z. B. Arbeitslosengeld II (ALGII), Grundsicherung im Alter (SGB XII) oder Wohngeld. Stadtpassinhaber erhalten Preisvorteile bei Busfahrkarten, Sport- und Freizeitangeboten oder kulturellen Veranstaltungen, die die Stadt Gütersloh anbietet.
Informationen erhalten Sie online auf dem Bürgerportal: buergerportal.guetersloh.de/stadtpass oder unter der Nummer der Zentrale: 05241 821
Anträge können Sie online stellen oder Ihre Berechtigungs-grundlage am Empfang kopieren lassen. Das Bürgerbüro prüft diese und erstellt die Stadtpässe.
TeutoEmsTicket
Das TeutoEmsTicket ist ein rabattiertes Monatsticket für Anspruchsberechtigte. Das Monatsticket gilt ganztägig für Fahrten im Kreis Gütersloh.
Anspruchsberechtigt sind Empfänger von
Weitere Informationen finden Sie hier: teutoowl.de/tickets-und-tarife/ticket/teutoemsticket oder bei der Mobilitäts-zentrale: 01803 504030
Öffentlicher Personennahverkehr
Mobilitätszentrale
Hotline des OWL Verkehr: 05231 977681
NRW-weite Fahrplanauskünfte: 0800 6504030
Beratungs- und Prozesskostenhilfe
Einkommensschwache Personen haben Anspruch auf Beratungs- und Prozesskostenhilfe.
Auskünfte erhalten Sie beim Amtsgericht Gütersloh
Telefon: 05241 103-33 (Zentrale)
Gütersloher Tafel e. V. - Geschäftsstelle
Das Projekt "Gütersloher Tafel" wurde im Jahre 1997 ins Leben gerufen. Ihr Ziel ist es, einwandfreie überschüssige Lebensmittel vor dem Verderb und der Vernichtung zu bewahren und als Spende an Bedürftige weiterzuleiten. Menschen, die eine kleine Rente haben, Arbeitslosengeld, Sozialhilfe oder Grundsicherung beziehen, sparen am ehesten am Essen. Mit den gespendeten Lebensmitteln können sie sich gesünder ernähren und können dadurch einen gewissen finanziellen Spielraum zurückgewinnen, um sich z. B. ein Buch zu kaufen oder etwas mit ihren Enkelkindern zu unternehmen.
Gütersloher Tafel e. V.
Kaiserstr. 38, 33330 Gütersloh
Telefon: 05241 39010
E-Mail: info@gueterslohertafel.de
Internet: www.gueterslohertafel.de
Gütersloher Suppenküche e. V.
Im Haus der Kirche
Kirchstr. 10 a, 33330 Gütersloh
Herr Inge Rehbein
Telefon: 05241 2119888
E-Mail: info@gt-suppenkueche.de
Internet: www.gt-suppenkueche.de
Unter bestimmten Voraussetzungen gibt es die Möglichkeit einer Ermäßigung oder Befreiung von der Rundfunkbeitrags-pflicht.
Alle Informationen finden sich auf:
Internet: www.rundfunkbeitrag.de
Der Antrag kann online gestellt werden.
ARD ZDF Deutschlandradio
Beitragsservice Köln
Internet: www.rundfunkbeitrag.de
Schwerbehinderung
Feststellung und Schwerbehindertenausweise
Nach der Auflösung der Versorgungsämter in Nordrhein-Westfalen hat der Kreis Gütersloh ab dem 01. Januar 2008 die Aufgaben des Schwerbehindertenrechtes nach dem Sozialgesetzbuch IX - SGB IX - übernommen. Die Bürgerinnen und Bürger des Kreises Gütersloh können nunmehr ihre Anträge auf Feststellung der Schwerbehinderung bei der Kreisverwaltung Gütersloh stellen.
In diesem Verfahren nach dem SGB IX wird der Grad der Behinderung (GdB) festgestellt. Bei einer festgestellten Behinderung können Betroffene bestimmte Leistungen und Hilfen erhalten, wie zum Beispiel Freifahrten (Busse und Bahn, tw. mit Kostenbeteiligung), Parkerleichterungen oder reduzierte Steuersätze (sogenannte Nachteilsausgleiche).
Ausführliche Informationen zum Verfahren erhalten Sie auf der Internetseite der Bezirksregierung Münster (Internet: www.bezreg-muenster.de/de/gesundheit_und_soziales/schwerbehindertenrecht/index.html).
Ein Antragsformular (PDF-Dokument) sowie den Link zum Online-Antrag finden Sie hier:
Internet: www.elsa.nrw.de/elsa/cgi-bin/elsa.php
Anträge können Sie im Bürgerbüro ausgefüllt zur Weiterleitung an den Kreis Gütersloh abgeben.
Das Sachgebiet Schwerbehindertenrecht bei der Kreisverwaltung erreichen Sie wie folgt:
Per E-Mail: schwebr@kreis-guetersloh.de
Per Post:
Kreis Gütersloh
Abteilung Soziales - 3.3.4. Schwerbehindertenrecht - 33324 Gütersloh
Telefon: 05241 85-2369 (Servicenummer)
Fax: 05241 85-2370
Telefonische Erreichbarkeit
Mo.-Mi. 08.00-12.00 Uhr, 14.00-16.00 Uhr
Do. 08.00-12.00 Uhr, 14.00-17.30 Uhr
Fr. 08.00-12.00 Uhr
Persönlich:
Nach vorheriger telefonischer Terminvereinbarung im Kreishaus Rheda-Wiedenbrück, Wasserstr. 14, 33378 Rheda-Wiedenbrück (Hauptgebäude)
Behindertenbeirat
Der Behindertenbeirat berät behinderte Menschen und betroffene Angehörige.
Nach vorheriger Terminvereinbarung bieten die Mitglieder telefonische Sprechstunden und Sprechstunden per E-Mail an. Bei Bedarf kann auch ein persönliches Treffen vereinbart werden. Anfragen bitte unter:
E-Mail: behindertenbeirat@guetersloh.de
Jeder kann Fragen zum Leben mit Behinderung stellen oder Vorschläge machen, wie Gütersloh barrierefreier gestaltet werden kann. Gerne können diese Anfragen per E-Mail an den Behindertenbeirat gerichtet werden.
E-Mail: behindertenbeirat@guetersloh.de
Der Gütersloher Stadtpass
Ausschlaggebende Kriterien für die Vergabe des Stadtpasses sind Sozialleistungen wie z. B. Arbeitslosengeld II (ALGII), Grundsicherung im Alter (SGB XII) oder Wohngeld. Stadtpassinhaber erhalten Preisvorteile bei Busfahrkarten, Sport- und Freizeitangeboten oder kulturellen Veranstaltungen, die die Stadt Gütersloh anbietet.
Informationen erhalten Sie online auf dem Bürgerportal: buergerportal.guetersloh.de/stadtpass oder unter der Nummer der Zentrale: 05241 821
Anträge können Sie online stellen oder Ihre Berechtigungs-grundlage am Empfang kopieren lassen. Das Bürgerbüro prüft diese und erstellt die Stadtpässe.
TeutoEmsTicket
Das TeutoEmsTicket ist ein rabattiertes Monatsticket für Anspruchsberechtigte. Das Monatsticket gilt ganztägig für Fahrten im Kreis Gütersloh.
Anspruchsberechtigt sind Empfänger von
- Bürgergeld
- Sozialgeld (SGB II)
- Wohngeld
- Leistungen für Grundsicherung im Alter und bei Erwerbsminderung
- laufende Hilfe zum Lebensunterhalt ("Sozialhilfe", SGB XII),
- Regelleistungen nach dem Asylbewerberleistungsgesetz
- laufende Leistungen der Kriegsopferfürsorge nach dem Bundesversorgungsgesetz
Weitere Informationen finden Sie hier: teutoowl.de/tickets-und-tarife/ticket/teutoemsticket oder bei der Mobilitäts-zentrale: 01803 504030
Öffentlicher Personennahverkehr
Mobilitätszentrale
Hotline des OWL Verkehr: 05231 977681
NRW-weite Fahrplanauskünfte: 0800 6504030
Beratungs- und Prozesskostenhilfe
Einkommensschwache Personen haben Anspruch auf Beratungs- und Prozesskostenhilfe.
Auskünfte erhalten Sie beim Amtsgericht Gütersloh
Telefon: 05241 103-33 (Zentrale)
Gütersloher Tafel e. V. - Geschäftsstelle
Das Projekt "Gütersloher Tafel" wurde im Jahre 1997 ins Leben gerufen. Ihr Ziel ist es, einwandfreie überschüssige Lebensmittel vor dem Verderb und der Vernichtung zu bewahren und als Spende an Bedürftige weiterzuleiten. Menschen, die eine kleine Rente haben, Arbeitslosengeld, Sozialhilfe oder Grundsicherung beziehen, sparen am ehesten am Essen. Mit den gespendeten Lebensmitteln können sie sich gesünder ernähren und können dadurch einen gewissen finanziellen Spielraum zurückgewinnen, um sich z. B. ein Buch zu kaufen oder etwas mit ihren Enkelkindern zu unternehmen.
Gütersloher Tafel e. V.
Kaiserstr. 38, 33330 Gütersloh
Telefon: 05241 39010
E-Mail: info@gueterslohertafel.de
Internet: www.gueterslohertafel.de
Gütersloher Suppenküche e. V.
Im Haus der Kirche
Kirchstr. 10 a, 33330 Gütersloh
Herr Inge Rehbein
Telefon: 05241 2119888
E-Mail: info@gt-suppenkueche.de
Internet: www.gt-suppenkueche.de