Gesetz über die Hilfen für Blinde & Gehörlose (GHBG Nordrhein-Westfalen)
Blindengeld
Anspruch auf Blindengeld haben Personen, deren Augenlicht vollständig erloschen oder deren Sehschärfe auf dem besseren Auge nicht mehr als 1/50 (2 %) beträgt oder Personen, bei denen nicht nur vorübergehende Störungen des Sehvermögens von einem solchen Schweregrad vorliegen, dass sie der vorgenannten Beeinträchtigung gleichzusetzen sind.
Liegen die genannten Voraussetzungen vor, kann ein Antrag auf diese Leistung gestellt werden. Eine ärztliche Bescheinigung oder der Schwerbehindertenausweis mit dem Merkmal BL ist nachzuweisen.
Landeshilfe für hochgradig Sehbehinderte
Landeshilfe für hochgradig Sehbehinderte erhalten Personen, die auf dem besseren Auge mit Gläserkorrektur ohne besondere optische Hilfsmittel eine Sehschärfe von nicht mehr als 1/20 (5 %) aufweisen. Auch für diese Leistung sind ein ärztliches Attest und eine Antragstellung notwendig.
Gehörlosenhilfe
Anspruchsberechtigt sind Personen mit angeborener oder bis zum 18. Lebensjahr erworbener Taubheit oder an Taubheit grenzender Schwerhörigkeit. Ein ärztliches Attest und eine Antragstellung sind erforderlich, um diese Leistung zu erhalten.
Über die Hilfen gem. des GHBG Nordrhein-Westfalen entscheidet der Landschaftsverband Westfalen-Lippe in Münster.
Fachbereich Soziales - Rathaus
Berliner Str. 70, 33330 Gütersloh
Frau Heike Eggert
Telefon: 05241 822046
E-Mail: heike.eggert@guetersloh.de
Netzwerk für Hörgeschädigte im Kreis Gütersloh
Schulstr. 16, 33330 Gütersloh
Mobil: 0160 1794329
Blindenhilfe
Blinde Personen, deren Einkommen und Vermögen die Einkommens- und Vermögensschongrenze gem. SGB XII nicht übersteigt, haben Anspruch auf Blindenhilfe gem. SGB XII, neuntes Kapitel, sofern sie keine Leistungen nach anderen Rechtsvorschriften erhalten.
Anträge können im Fachbereich Soziales gestellt werden.
Fachbereich Soziales - Rathaus
Berliner Str. 70, 33330 Gütersloh
Frau Heike Eggert
Telefon: 05241 822046
E-Mail: heike.eggert@guetersloh.de
OWL-Blickkontakte e. V.
Dahlienweg 10, 33330 Gütersloh
Telefon: 05241 4001925
Blindenverein e. V.
Sieweckestr. 2, 33330 Gütersloh
Telefon: 05241 16232
Anspruch auf Blindengeld haben Personen, deren Augenlicht vollständig erloschen oder deren Sehschärfe auf dem besseren Auge nicht mehr als 1/50 (2 %) beträgt oder Personen, bei denen nicht nur vorübergehende Störungen des Sehvermögens von einem solchen Schweregrad vorliegen, dass sie der vorgenannten Beeinträchtigung gleichzusetzen sind.
Liegen die genannten Voraussetzungen vor, kann ein Antrag auf diese Leistung gestellt werden. Eine ärztliche Bescheinigung oder der Schwerbehindertenausweis mit dem Merkmal BL ist nachzuweisen.
Landeshilfe für hochgradig Sehbehinderte
Landeshilfe für hochgradig Sehbehinderte erhalten Personen, die auf dem besseren Auge mit Gläserkorrektur ohne besondere optische Hilfsmittel eine Sehschärfe von nicht mehr als 1/20 (5 %) aufweisen. Auch für diese Leistung sind ein ärztliches Attest und eine Antragstellung notwendig.
Gehörlosenhilfe
Anspruchsberechtigt sind Personen mit angeborener oder bis zum 18. Lebensjahr erworbener Taubheit oder an Taubheit grenzender Schwerhörigkeit. Ein ärztliches Attest und eine Antragstellung sind erforderlich, um diese Leistung zu erhalten.
Über die Hilfen gem. des GHBG Nordrhein-Westfalen entscheidet der Landschaftsverband Westfalen-Lippe in Münster.
Fachbereich Soziales - Rathaus
Berliner Str. 70, 33330 Gütersloh
Frau Heike Eggert
Telefon: 05241 822046
E-Mail: heike.eggert@guetersloh.de
Netzwerk für Hörgeschädigte im Kreis Gütersloh
Schulstr. 16, 33330 Gütersloh
Mobil: 0160 1794329
Blindenhilfe
Blinde Personen, deren Einkommen und Vermögen die Einkommens- und Vermögensschongrenze gem. SGB XII nicht übersteigt, haben Anspruch auf Blindenhilfe gem. SGB XII, neuntes Kapitel, sofern sie keine Leistungen nach anderen Rechtsvorschriften erhalten.
Anträge können im Fachbereich Soziales gestellt werden.
Fachbereich Soziales - Rathaus
Berliner Str. 70, 33330 Gütersloh
Frau Heike Eggert
Telefon: 05241 822046
E-Mail: heike.eggert@guetersloh.de
OWL-Blickkontakte e. V.
Dahlienweg 10, 33330 Gütersloh
Telefon: 05241 4001925
Blindenverein e. V.
Sieweckestr. 2, 33330 Gütersloh
Telefon: 05241 16232