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Wohngeld

Wohngeld ist ein Zuschuss zu den Kosten für eigengenutzten Wohnraum. Es wird auf Antrag Familien, einzelnen Familienmitgliedern oder Alleinstehenden gewährt, die ihre Wohnkosten nicht aus eigenem Einkommen aufbringen können.

Die Höhe des Wohngeldes richtet sich nach der Haushaltsgröße, dem anrechenbaren monatlichen Gesamteinkommen und der zu berücksichtigenden Miete oder Belastung.

Es werden bestimmte Einkommensgrenzen zugrunde gelegt und nur angemessene Aufwendungen berücksichtigt. Die Bezieher von so genannten Transferleistungen (das sind z. B. Bürgergeld, Sozialhilfe, Grundsicherung und verschiedene andere Sozialleistungen) haben keinen Wohngeldanspruch, weil ihre Wohnkosten bereits mit den Transferleistungen bezahlt werden.

Bitte nehmen Sie Kontakt zu uns auf unter:
E-Mail: wohngeld@guetersloh.de

Weitere Informationen finden Sie unter:
Wohngeldrechner NRW
Internet: www.wohngeldrechner.nrw.de

Ausfüllbare Wohngeldausdrucke:
Internet: www.mhkbg.nrw/themenportal/wohngeld