Förderrichtlinien
Förderrichtlinien
Sie haben unabhängig von der Politik, Möglichkeiten mit Hilfe der Stadt aktiv zu werden. Die Stadt Fürstenwalde/Spree bietet eine Reihe von Fördermöglichkeiten für Ihre guten Vorhaben und Ideen. Wussten Sie, dass die Anschaffung von Sportgeräten gefördert werden kann oder Veranstaltungen für Senioren? Auch Fassadenbegrünung oder soziale Projekte können durch die Stadt finanziell unterstützt werden. Auf den kommenden Seiten finden Sie einen Überblick über die Möglichkeiten. Es gelten die eigentlichen Richtlinien - Links und QR-Codes finden Sie jeweils an der Seite.
Wir fördern Kultur
Haben Sie eine gute Idee für die Stadt? Planen Sie ein kulturelles Projekt? Die Stadt Fürstenwalde/Spree kann Sie dabei unterstützen! Unsere Förderrichtlinie zeigt Ihnen, welche Möglichkeiten es gibt und wie Sie eine Förderung beantragen können.
Die Stadt Fürstenwalde/Spree unterstützt Kunst und Kultur, um das kulturelle Leben zu bereichern und die Lebensqualität zu verbessern. Gefördert werden Projekte, die Kreativität, Bildung und gesellschaftlichen Zusammenhalt stärken.
Kulturförderung
Alle Informationen sowie die geltende Richtlinie finden Sie unter: www.fuerstenwalde-spree.de/Kulturförderung
Wer kann eine Förderung beantragen?
Wir fördern Sport
Sport stärkt den gesellschaftlichen Zusammenhalt, vermittelt wichtige Werte und trägt zur Gesundheit und Lebensqualität bei. Die Stadt Fürstenwalde/Spree unterstützt daher Sportvereine und -einrichtungen, um sportliche Angebote zu fördern und ehrenamtliches Engagement zu würdigen.
Sportförderung
Alle Informationen sowie die geltende Richtlinie finden Sie unter: www.fuerstenwalde-spree.de/Sportförderung
Wer kann eine Förderung beantragen?
Vereine mit Sitz in Fürstenwalde, welche im Vereinsregister eingetragen und als gemeinnützig anerkannt sind.
Voraussetzungen für eine Förderung
Wir fördern gemeinnützige Arbeit
Möchten Sie ein soziales oder gemeinnütziges Projekt in Fürstenwalde/Spree umsetzen? Die Stadt kann Sie dabei unterstützen! Unsere Förderrichtlinie zeigt Ihnen, welche Möglichkeiten es gibt und wie Sie eine Förderung beantragen können. Die Stadt unterstützt Initiativen, die das Miteinander stärken, soziale Projekte fördern und das Gemeinwesen aktiv gestalten. Gefördert werden unter anderem Maßnahmen zur Jugend- und Sozialarbeit sowie Projekte, die das nachbarschaftliche Zusammenleben verbessern.
gemeinnützige Arbeit
Alle Informationen sowie die geltende Richtlinie finden Sie unter: www.fuerstenwalde-spree.de/Gemeinwesenrichtlinie
Wer kann eine Förderung beantragen?
Wir fördern Biodiversität
Die Stadt Fürstenwalde/Spree unterstützt Maßnahmen, die nachhaltig zum Erhalt und zur Verbesserung der Artenvielfalt beitragen. Hierfür stellt sie Zuschüsse zur Verfügung, um Privatpersonen und Unternehmen bei biodiversitätsfördernden Projekten zu unterstützen.
Biodiversität
Alle Informationen sowie die geltende Richtlinie finden Sie unter: www.fuerstenwalde-spree.de/Biodiversität
Wer kann eine Förderung beantragen?
Sie haben unabhängig von der Politik, Möglichkeiten mit Hilfe der Stadt aktiv zu werden. Die Stadt Fürstenwalde/Spree bietet eine Reihe von Fördermöglichkeiten für Ihre guten Vorhaben und Ideen. Wussten Sie, dass die Anschaffung von Sportgeräten gefördert werden kann oder Veranstaltungen für Senioren? Auch Fassadenbegrünung oder soziale Projekte können durch die Stadt finanziell unterstützt werden. Auf den kommenden Seiten finden Sie einen Überblick über die Möglichkeiten. Es gelten die eigentlichen Richtlinien - Links und QR-Codes finden Sie jeweils an der Seite.
Wir fördern Kultur
Haben Sie eine gute Idee für die Stadt? Planen Sie ein kulturelles Projekt? Die Stadt Fürstenwalde/Spree kann Sie dabei unterstützen! Unsere Förderrichtlinie zeigt Ihnen, welche Möglichkeiten es gibt und wie Sie eine Förderung beantragen können.
Die Stadt Fürstenwalde/Spree unterstützt Kunst und Kultur, um das kulturelle Leben zu bereichern und die Lebensqualität zu verbessern. Gefördert werden Projekte, die Kreativität, Bildung und gesellschaftlichen Zusammenhalt stärken.
Kulturförderung
Alle Informationen sowie die geltende Richtlinie finden Sie unter: www.fuerstenwalde-spree.de/Kulturförderung
Wer kann eine Förderung beantragen?
- Gemeinnützige Vereine mit Sitz in der Stadt
- Natürliche Personen mit Wohnsitz in Fürstenwalde/Spree
- Städtische Kultureinrichtungen
- Weitere Veranstalter mit Angeboten für ein breites Publikum
- Kein Rechtsanspruch auf Förderung
- Mittel müssen im städtischen Haushalt verfügbar sein
- Projekt muss für die Stadt von allgemeinem Interesse sein
- Barrierefreie Maßnahmen werden bevorzugt
- Förderung ab 200 € bis maximal 1.000 € ohne externe Zuschüsse möglich
- ab 1.000 € ist der Nachweis weiterer Finanzierungen notwendig
- Nutzung städtischer Kultureinrichtungen (bis zu 85 % für gemeinnützige Vereine, bis zu 50 % für andere Veranstalter)
- Kulturaustausch mit Partnerstädten (bis zu 30 %)
- Innovative Projekte mit aktiver Beteiligung von Kindern, Jugendlichen oder Erwachsenen (bis zu 50 %)
- Kulturangebote für Senioren, Menschen mit Behinderung und integrative Projekte (bis zu 50 %)
- Aufbau und Erhalt kreativer Netzwerke in Stadtteilen (bis zu 50 %)
- Anschaffung von Ausrüstung und Material, wenn notwendig (bis zu 30 %)
- Ausschreibungen für Kunstpreise mit überregionaler Bedeutung
- Ausschließlich kommerzielle Veranstaltungen
- Projekte, die nur auf kleine Zielgruppen ausgerichtet sind oder nicht die kulturelle Vielfalt der Stadt fördern
Wir fördern Sport
Sport stärkt den gesellschaftlichen Zusammenhalt, vermittelt wichtige Werte und trägt zur Gesundheit und Lebensqualität bei. Die Stadt Fürstenwalde/Spree unterstützt daher Sportvereine und -einrichtungen, um sportliche Angebote zu fördern und ehrenamtliches Engagement zu würdigen.
Sportförderung
Alle Informationen sowie die geltende Richtlinie finden Sie unter: www.fuerstenwalde-spree.de/Sportförderung
Wer kann eine Förderung beantragen?
Vereine mit Sitz in Fürstenwalde, welche im Vereinsregister eingetragen und als gemeinnützig anerkannt sind.
Voraussetzungen für eine Förderung
- Kein Rechtsanspruch auf Förderung
- Mittel müssen im städtischen Haushalt verfügbar sein
- Antragsteller müssen ihre Satzung und den Nachweis der Gemeinnützigkeit vorlegen
- Projekte müssen von allgemeinem Interesse für die Stadt sein
- Maßnahmen unter 100 € werden nicht gefördert
- ab 1.000 € ist der Nachweis weiterer Finanzierungen notwendig
- Nutzung städtischer Sportstätten (bis zu 85 % der Kosten)
- Anschaffung von Sportgeräten (bis zu 30 %)
- Vereine mit Jugendanteil über 20 % (9,50 € pro Kind/Jugendlichem jährlich)
- Sportveranstaltungen und Wettkämpfe (bis zu 30 %)
- Betriebskosten vereinseigener Sportstätten (bis zu 80 € je Mitglied, max. 10.000 €/Jahr)
- Sanierung und Neubau von Sportanlagen (bis zu 30 %)
- Ehrungen für Sportler und Ehrenamtliche
- Gehalts- und Lohnkosten für Trainer oder Vereinsangestellte
- Vereinslokale und Büroräume
- Gewerbliche Flächen oder Werbung
- Grunderwerb und Erschließungskosten
Wir fördern gemeinnützige Arbeit
Möchten Sie ein soziales oder gemeinnütziges Projekt in Fürstenwalde/Spree umsetzen? Die Stadt kann Sie dabei unterstützen! Unsere Förderrichtlinie zeigt Ihnen, welche Möglichkeiten es gibt und wie Sie eine Förderung beantragen können. Die Stadt unterstützt Initiativen, die das Miteinander stärken, soziale Projekte fördern und das Gemeinwesen aktiv gestalten. Gefördert werden unter anderem Maßnahmen zur Jugend- und Sozialarbeit sowie Projekte, die das nachbarschaftliche Zusammenleben verbessern.
gemeinnützige Arbeit
Alle Informationen sowie die geltende Richtlinie finden Sie unter: www.fuerstenwalde-spree.de/Gemeinwesenrichtlinie
Wer kann eine Förderung beantragen?
- Gemeinnützige Vereine und Verbände
- Anerkannte gemeinnützige Unternehmen
- Initiativen, Selbsthilfegruppen und Einzelpersonen mit gemeinnützigem Zweck
- Freie Träger der Jugendhilfe
- Das Projekt muss den Einwohnerinnen und Einwohnern von Fürstenwalde/Spree zugutekommen
- Antragsteller müssen gemeinnützige Ziele verfolgen und wirtschaftlich arbeiten
- Nachweis über Geschäftsfähigkeit, Steuerpflichten und wirtschaftliche Effizienz erforderlich
- Förderungen müssen nach den Prinzipien der Sparsamkeit und Wirtschaftlichkeit eingesetzt werden
- Personalkosten für sozial engagierte Projekte
- Projektförderung für zeitlich begrenzte Maßnahmen
- Verwaltungs- und Betriebskosten (z. B. Miete, Energie, Versicherungen)
- Sachkosten für pädagogische Arbeit (z. B. Materialien, Fortbildungen, Öffentlichkeitsarbeit)
- Institutionelle Förderung zur Deckung der Gesamtausgaben gemeinnütziger Einrichtungen
- Maßnahmen mit rein schulischem oder parteipolitischem Charakter
- Vereinsinterne Feste ohne öffentlichen Mehrwert
- Gewerbliche oder kommerzielle Projekte
- Maßnahmen, die nicht den Grundsätzen der Gemeinwesenförderung entsprechen
Wir fördern Biodiversität
Die Stadt Fürstenwalde/Spree unterstützt Maßnahmen, die nachhaltig zum Erhalt und zur Verbesserung der Artenvielfalt beitragen. Hierfür stellt sie Zuschüsse zur Verfügung, um Privatpersonen und Unternehmen bei biodiversitätsfördernden Projekten zu unterstützen.
Biodiversität
Alle Informationen sowie die geltende Richtlinie finden Sie unter: www.fuerstenwalde-spree.de/Biodiversität
Wer kann eine Förderung beantragen?
- Eigentümer von Grundstücken im Stadtgebiet Fürstenwalde/Spree
- Privatpersonen mit Zustimmung der Eigentümer
- Natürliche und juristische Personen des Privatrechts
- Kein Rechtsanspruch auf Förderung
- Maßnahmen müssen im Siedlungsgebiet liegen
- Umsetzung innerhalb eines Jahres nach Bewilligung
- Einhaltung haushaltsrechtlicher Vorgaben
- Baurechtlich genehmigungspflichtige Maßnahmen müssen genehmigungsfähig sein
- Pflanzungen zur Förderung der Artenvielfalt (bis zu 50 % der Kosten, max. 1.000 €)
- Baumpflanzungen (bis zu 30 %, max. 500 €)
- Extensive Dachbegrünung (bis zu 50 %, max. 1.500 €)
- Fassadenbegrünung
- Pflanzen: bis zu 50 % der Kosten, max. 200 €
- Rankhilfen & Montage: bis zu 50 %, max. 500 €
- Entsiegelung von Flächen (bis zu 25 €/m², max. 1.500 €)
- Nisthilfen & Habitate Bis zu 50 % der Anschaffungskosten, max. 150 € pro Nisthilfe
- Rechtlich verpflichtende oder wiederkehrende Maßnahmen
- Öffentlich-rechtliche Pflichtaufgaben
- Maßnahmen unter 50 €