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Schlussseite

Weitere Informationsquellen, -seiten und Links
  • UN- Behindertenrechtskonvention (UN-BRK)
  • Art. 3 Grundgesetz
  • § 49 Landesbauordnung NRW
  • DIN 18040 - 1 Barrierefreies Bauen - Planungsgrundlagen "Öffentlich zugängliche Gebäude"
  • DIN 18040 - 2 Barrierefreies Bauen - Planungsgrundlagen "Wohnungen"
  • DIN 18040 - 3 Barrierefreies Bauen - Planungsgrundlagen - Öffentlicher Verkehrs- und Freiraum"
  • Internet: www.nullbarriere.de
  • Internet: www.bergischgladbach.de/seniorenbuero.aspx
  • Internet: www.bergischgladbach.de/broschueren-und-links.aspx
  • Internet: www.dbsv.org (deutscher Blinden- und Sehbehindertenverein)
  • Internet: www.kfw.de (Kreditanstalt für Wiederaufbau)
  • Internet: www.bsv-rbk.de (Blinden und Sehbehindertenverein Rheinisch Bergischer Kreis)
  • Internet: www.blickpunkt-auge.de (Rat und Hilfe bei Sehverlust)
  • Internet: www.eutb-rbk.de (Ergänzende unabhängige Teilhabeberatung)
  • Internet: www.progymnasium.de (Hilfen für Menschen mit Sprach- und Hörbehinderung)
Schlussbetrachtung

Die vorliegende Broschüre soll, wie schon in der Vorbetrachtung erwähnt, dazu dienen, ein Wegweiser zu sein, um mehr Barrierefreiheit im häuslichen Umfeld zu erreichen. Sie erhebt aber keinen Anspruch auf Vollständigkeit, auch gesetzliche Grundlagen und Vorschriften können sich ändern, bevor die Broschüre neu aufgelegt wird. Die Broschüre wurde aber nach bestem Wissen und Gewissen erstellt.

Sie soll weiterhin nicht nur ein Wegweiser für jene sein, die heute schon auf Barrierefreiheit angewiesen sind. Sie soll auch ein Denkanstoß für Bauherrn von Mehrfamilienhäusern sein. Und ein Denkanstoß für junge Menschen, bei dem Bau eines Eigenheims jetzt schon für später vorzusorgen.

Lediglich 3 % aller Behinderungen sind angeboren, der Rest wird im Laufe des Lebens "erworben", sei es durch Alter, durch Krankheit, vor allem aber durch Unfall. Dann ist besondere Dringlichkeit geboten, Voraussetzungen zu schaffen, um im gewohnten Umfeld bleiben und leben zu können.

"Nicht behindert zu sein ist wahrlich kein Verdienst, sondern ein Geschenk, das jedem von uns jederzeit genommen werden kann".
(Richard von Weizsäcker)

Monika Hiller
Inklusionsbeauftragte der Stadt Bergisch Gladbach
Rathaus Bensberg
Telefon: 02202 142305
E-Mail: m.hiller@stadt-gl.de

Bergisch Gladbach im Juni 2022